Drucksache Nr. 0630/2006 N1:
182. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bult / Lindemannallee

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss
hier Austausch zweier fehlerhafter Seiten in der Begründung

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0630/2006 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0630/2006 N1
6
 
In der Anlage 5 wurden die Seiten 11 und 12 neu gefasst,BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

182. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bult / Lindemannallee

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss
hier Austausch zweier fehlerhafter Seiten in der Begründung

Antrag,


1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 182. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Einzelanträgen in Anlage 3 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 182. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 4) mit Begründung (Anlage 5) zu beschließen (Feststellungsbeschluss),

3. der nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB erforderlichen zusammenfassenden Erklärung (Anlage 6) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Zur Qualität von Wohngebieten zählt u.a. die gute Erreichbarkeit von Lebensmittelnahversorgern. Im Stadtteil Bult fehlt bisher ein Nahversorger. Von einer Ansiedlung im Stadtteil profitieren alle Bevölkerungsgruppen. Solche Läden dienen


zusätzlich auch als Kommunikationspunkte, an denen nachbarschaftliche Kontakte geknüpft und erhalten werden. Die Planung dient der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur, auf die Frauen besonders angewiesen sind, da sie zum größeren Anteil in die Besorgung von Gütern des täglichen Bedarfs eingebunden sind. Außerdem kommt die wohnungsnahe Versorgung den nicht mobilen Bevölkerungsgruppen besonders zu Gute.

Die Versorgung mit Energie ist geschlechtsspezifisch neutral – sie sichert die Lebensqualität aller Stadtbewohner.

Das Freizeitangebot Reiterhof ist grundsätzlich an alle Bevölkerungsgruppen gerichtet. Erfahrungsgemäß nutzen unter Jugendlichen in der Mehrzahl Mädchen dieses Angebot.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2027 / 2005 - Beschluss zum Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 2028 / 2005 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Nr. 2028 / 2005 E1 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss; Änderungsempfehlungen des
Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
Nr. 0174 / 2006 - Information über die aufgrund des Beschlusses der Ratsversammlung
geänderte Fassung der Begründung zum Entwurf

An der Lindemannallee errichten die Stadtwerke Hannover AG auf der Grundlage bestehenden Planungsrechts (Bebauungsplan Nr. 1595, rechtsverbindlich seit 25.09.1996) ein neues Umspannwerk, das die bestehende Anlage im rückwärtigen Bereich der Lindemannallee ersetzen soll. Für das freiwerdende Grundstück des alten Umspannwerkes besteht das Ansiedlungsinteresse für einen Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.100 m². Die dadurch zu erwartende erhebliche Verbesserung der Nahversorgungssituation des Stadtteiles Bult liegt im städtebaulichen Interesse.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1677 sollen die bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen geändert werden, um insbesondere die Voraussetzung für das geplante Ansiedlungsvorhaben zu schaffen und in Teilbereichen die Festsetzungen den tatsächlichen Nutzungen anzupassen. Die Festsetzung eines "Sondergebietes für Einzelhandel" ist gegenwärtig nicht aus der Darstellung "Gewerbegebiet" des Flächennutzungsplanes entwickelt. Eine Änderung auch des Flächennutzungsplanes ist erforderlich. In diesem Zusammenhang werden die bisherigen Darstellungen der bereits bestehenden verbindlichen Bauleitplanung angepasst, insbesondere wird die bestehende Reitsportanlage berücksichtigt.

Der Entwurf der 182. Änderung des Flächennutzungsplanes ist von der Ratsversammlung in der Sitzung am 19.01.2006 beschlossen worden. Nach Bekanntmachung in den hannoverschen Tageszeitungen am 25.01.2006 wurde die öffentliche Auslegung vom 02. Februar bis 01. März 2006 durchgeführt. Parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an dem Planverfahren beteiligt. Das Ergebnis ist in der Anlage 2 zu dieser Drucksache dargestellt.



Im Rahmen der öffentlichen Auslegung bzw. der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen Stellungnahmen des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz, der Rechtsanwälte Dr. Klausing-Himstedt-Klein für drei Anwohnerinnen sowie von der Industrie- und Handelskammer Hannover ein. Ferner liegt eine fachliche Anregung der Region Hannover aus bodenschutzbehördlicher Sicht vor. Die Entscheidung über die Stellungnahmen wird gemäß Anlage 3 zu dieser Drucksache empfohlen.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 6 beigefügt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktualisierte naturschutzfachliche Stellungnahme ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 182. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.


Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
Anlage 3 - Entscheidungsvorschlag zu Bedenken und Anregungen
Anlage 4 - Plan der 182. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 5 - Begründung zur 182. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 6 - zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB


Erst nach Einleitung des Beschlussverfahrens wurde festgestellt, dass auf den Seiten 11 und 12 der Begründung (Anlage 5 zur Drucksache Nr. 0630/2006) Angaben zur Verkehrsbelastung auf der Lindemannallee fehlerhaft aus dem Verkehrsgutachten übernommen worden waren. Da es sich bei den fehlerhaften Zahlen um eine zu hoch angegebene Verkehrsmenge für die Querschnittsbelastung bzw. um eine etwas zu niedrig angegebene Mindestzusatzbelastung durch Kundenverkehr handelt, haben die fehlerhaft wiedergegebenen Werte keinen Einfluss auf die Bewertung der verkehrsmäßigen Auswirkungen.
61.15 
Hannover / 05.04.2006