Drucksache Nr. 0629/2022:
Grundschule Fichteschule, Fassadensanierung Bauteil A Westseite

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0629/2022
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Grundschule Fichteschule, Fassadensanierung Bauteil A Westseite

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO für die Fassadensanierung der Westseite des Bauteils A der Grundschule Fichteschule durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 1.230.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklung- und Bauausschuss (finanzielle Zuständigkeit),

sowie
3. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Sach- und Dienstleistungen €1,230,000.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€1,230,000.00)
   
  
Finanzierung
Die Aufwendungen für Instandsetzung in Höhe von 1.230.000 € werden aus dem Teilergebnishaushalt 2022, TH 19, Produkt 11118, zur Verfügung gestellt. Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte indirekt zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21101 Grundschulen.

Begründung des Antrages

Schulentwicklung
Die GS Fichteschule beschult im Schuljahr 2021/22 insgesamt 288 Schüler*innen (inclusive Doppelzählung von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung) in 13 Klassen. Die Prognose der Anzahl der Schüler*innen geht für die kommenden Jahre von steigenden Schüler*innenzahlen aus. Der Schulstandort wird langfristig für die Grundschulversorgung im Stadtbezirk Nord benötigt.

Allgemeines
Bei den Mauerwerksfassaden der GS Fichteschule wurden Undichtigkeiten in den Fugenbereichen festgestellt. Die dadurch insbesondere an der stark bewitterten Westfassade des Bauteils A verursachte erhebliche Durchfeuchtung führte bereits zu Korrosion in den Bewehrungen der Fensterstürze, zu Abplatzungen des innenseitigen Putzes und zur Vermorschung der Fensterrahmen.
Die Wetterseiten der Schustertrakte sind ebenfalls betroffen, wenn auch nicht so stark.
Im Rahmen der laufenden Bauunterhaltungsmaßnahmen wurden Bereiche wiederholt provisorisch repariert, die älteren Holzfenster haben jedoch bereits z.T. erheblichen Schaden genommen.

In einer Machbarkeitsstudie wurde untersucht, welche Sanierungsmöglichkeiten umsetzbar sind. Ein Wärmedämmverbundsystem mit einer Wetterschutzschicht aus Klinkerriemchen ist demnach die wirtschaftlichste und dauerhafteste Lösung zur dauerhaften Verhinderung einer Durchfeuchtung der Fassade und zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäudehülle.

Mit der hier beschriebenen Maßnahme werden die aus heutiger Sicht dringlichsten Sanierungserfordernisse abgedeckt. Weitere Bauabschnitte sollen nach Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Baubeschreibung
Die Fassade des Bauteils A zur Voltmerstrasse (Wetterseite) soll vollständig mit einer dem städtischen Standard entsprechenden Wärmedämmung sowie Klinkerriemchen verkleidet werden.
Die Dachüberstände werden entsprechend verbreitert. Bestehende Holzfenster werden ausgetauscht.
Im Innenbereich werden korrodierte Stürze und sanierungsbedürftige Wandputze erneuert, ggfs. auch angrenzende Bodenbeläge. In Teilbereichen erfolgt eine brandschutztechnische Ertüchtigung der Kellerdecken.

Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit
Die barrierefreie Zugänglichkeit der Klassenräume wird während der Baumaßnahme sichergestellt. Ansonsten werden keine Eingriffe in die bestehende Wegeführung vorgenommen.

Terminplanung
Die Ausführung soll beginnend ab Sommer 2022 bis voraussichtlich Ostern 2023 erfolgen.
Die organisatorischen Details während der Baumaßnahmen werden mit der Schulleitung eng abgestimmt.
19 .1
Hannover / Feb 25, 2022