Nach § 15 NWaldG ist der niedersächsische Kommunalwald nach einem periodischen Betriebsplan fachkundig zu bewirtschaften. Dieses Betriebswerk, die sogenannte Forsteinrichtung, wird für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellt.
Die Erstellung wurde Anfang 2012 extern vergeben und wird durch den Fachbereich Inventur und Controlling der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erarbeitet.
Sie basiert auf Grundlagendaten, die 2001 bis 2002 durch das Büro für angewandte Waldökologie Sturm für den Hannoverschen Stadtwald ermittelt wurden, wie beispielsweise die Kontrollstichprobeninventur und die Waldbiotopkartierung
und ist eine konsequente Fortschreibung bzw. Ergänzung dieser Aufnahmen.
Das neue Betriebswerk ist somit eine Weiterentwicklung des bisherigen (2002 – 2012, B-Drs. 1195/2003) und folgt der von der Verwaltung am 12.12.2011 in einer gemeinsamen Sondersitzung des AUG und des EBR vorgestellten Variante 2, die da lautete: „Eine weitgehende Fortschreibung des laufenden Forstbetriebswerks, jedoch mit der Vorgabe einer Reduzierung der Holznutzung – insbesondere der vollständigen Aufgabe der Holznutzung in der Vorderen Eilenriede zwischen Hohenzollernstrasse und Bernadotteallee – und einer moderaten Vergrößerung der Naturwaldbereiche.“
Das Betriebswerk umfasst folgende Bestandteile:
- Allgemeiner Teil mit Erläuterungsbericht und grafischen Darstellungen
- Leit- und Richtlinien für die Behandlung und Pflege des Stadtwaldes
- Bestandeslagerbücher für die Reviere Nord und Süd mit unterabteilungsweisen Darstellungs- und Vollzugsrubriken
- Forstkartenwerk bestehend aus:
a) Kolorierte Forstbetriebskarte 1:10.000
b) Forstgrundkarte 1:5.000
c) Faltbare Revierkarten 1:5.000