Drucksache Nr. 0629/2012:
Forsteinrichtung 2012 – 2022

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Eilenriedebeirat
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Mitte (zur Kenntnis)
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Ricklingen (zur Kenntnis)
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An die Damen und Herren des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0629/2012
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Forsteinrichtung 2012 – 2022

Antrag,

den als Anlage 1 beigefügten Zielen und Maßstäben für ein neues Betriebswerk (Gültigkeitsdauer 2012 – 2022) als Grundlage aller Waldbehandlungsmethoden der Stadtverwaltung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gleichbehandlung der Geschlechter.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 15 NWaldG ist der niedersächsische Kommunalwald nach einem periodischen Betriebsplan fachkundig zu bewirtschaften. Dieses Betriebswerk, die sogenannte Forsteinrichtung, wird für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellt.

Die Erstellung wurde Anfang 2012 extern vergeben und wird durch den Fachbereich Inventur und Controlling der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erarbeitet.
Sie basiert auf Grundlagendaten, die 2001 bis 2002 durch das Büro für angewandte Waldökologie Sturm für den Hannoverschen Stadtwald ermittelt wurden, wie beispielsweise die Kontrollstichprobeninventur und die Waldbiotopkartierung
und ist eine konsequente Fortschreibung bzw. Ergänzung dieser Aufnahmen.

Das neue Betriebswerk ist somit eine Weiterentwicklung des bisherigen (2002 – 2012, B-Drs. 1195/2003) und folgt der von der Verwaltung am 12.12.2011 in einer gemeinsamen Sondersitzung des AUG und des EBR vorgestellten Variante 2, die da lautete: „Eine weitgehende Fortschreibung des laufenden Forstbetriebswerks, jedoch mit der Vorgabe einer Reduzierung der Holznutzung – insbesondere der vollständigen Aufgabe der Holznutzung in der Vorderen Eilenriede zwischen Hohenzollernstrasse und Bernadotteallee – und einer moderaten Vergrößerung der Naturwaldbereiche.“

Das Betriebswerk umfasst folgende Bestandteile:

- Allgemeiner Teil mit Erläuterungsbericht und grafischen Darstellungen
- Leit- und Richtlinien für die Behandlung und Pflege des Stadtwaldes
- Bestandeslagerbücher für die Reviere Nord und Süd mit unterabteilungsweisen Darstellungs- und Vollzugsrubriken
- Forstkartenwerk bestehend aus:
a) Kolorierte Forstbetriebskarte 1:10.000
b) Forstgrundkarte 1:5.000
c) Faltbare Revierkarten 1:5.000
67.7 
Hannover / 05.03.2012