Drucksache Nr. 0629/2006:
168. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Groß-Buchholz / Rehmer Feld, Kapellenbrink

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0629/2006
5
 

168. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Groß-Buchholz / Rehmer Feld, Kapellenbrink

Feststellungsbeschluss

Antrag,

  1. die 168. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 3) mit der Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss),
  2. der nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB erforderlichen zusammenfassenden Erklärung (Anlage 5) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Wegfall des Schulstandortes wirkt sich insbesondere auf Kinder und deren Eltern aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Mit der Planausweisung soll ein zusätzliches Angebot an Wohnbauflächen im Stadtteil geschaffen werden, um der hohen Nachfrage begegnen zu können. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:


Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2172 / 2005 - Beschluss zum Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit
Nr. 2173 / 2005 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Das 168. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 232, 1. Änderung. Mit diesem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf dem Grundstück der ehemaligen Orientierungsstufe Rehmer Feld geschaffen werden.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde mit Anschreiben vom 29.11.2005 mit Frist bis zum 04.01.2006 an dem Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die eingegangenen Stellungnahmen, soweit erforderlich mit Anmerkung der Verwaltung versehen, aufgeführt.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 19.01.2006 beschlossene Entwurf der 168. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung haben in der Zeit vom 02.02.2006 bis 01.03.2006 öffentlich ausgelegen.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und seiner Begründung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, über die zu entscheiden wäre, liegen aus diesem Verfahrensschritt ebenfalls nicht vor.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 168. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.

Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden in den Verfahren
nach § 4 Abs. 2 bzw. § 3 Abs. 2 BauGB
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung zur 168. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - Begründung zur 168. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 5 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 14.03.2006