Drucksache Nr. 0628/2013:
Stadtbahnstrecke C-Ost
- Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Saarbrückener Straße und Großer Hillen

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0628/2013
10
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Stadtbahnstrecke C-Ost
- Barrierefreier Ausbau der Haltestellen Saarbrückener Straße und Großer Hillen

Antrag,


zuzustimmen,

1. dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die Haltestellen Mettlacher Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße zu einer neuen Haltestelle zusammenfasst und für den barrierefreien Ausbau der neuen Haltestelle Saarbrückener Straße gemäß den als Anlagen 2 bis 5 beigefügten Planunterlagen die erforderlichen planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schafft und die Maßnahme anschließend realisiert,

2. dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Großer Hillen gemäß den als Anlagen 6 bis 10 beigefügten Planunterlagen die erforderlichen planrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schafft und die Maßnahme anschließend realisiert,

3. dass die Stadt Hannover sich mit 104.000 € an Maßnahme beteiligt.


- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) NKomVG i. V. mit der Hauptsatzung der LHH
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i. V. mit der Hauptsatzung der LHH

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Frauen sind im besonderen Umfang auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen und im Rahmen der Begleitmobilität mit Kindern und älteren Menschen in stärkerem Umfang gefordert. Unter diesem Aspekt stellt der barrierefreie Ausbau von Stadtbahnhaltestellen eine wesentliche Verbesserung beim Ein- und Ausstieg in die Stadtbahnfahrzeuge dar.

Die vorgelegte Planung berücksichtigt das besondere Sicherheitsbedürfnis von Frauen. Die geplanten Mittelbahnsteige erhalten barrierefreie Zugänge von beiden Seiten, ferner werden Notruf- und Informationssprechzellen eingebaut.


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt

Investitionsmaßnahme: I.54101.902
Bezeichnung: Gemeindestraßen, nicht beitragsfähiger Straßenbau
MifriFi 2015 (anteilig): 104.000 €

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.902
Gemeindestraßen, nicht beitragsfähiger Straßenausbau
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 104.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -104.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 2.600,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.600,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.200,00 €
Maßnahmenträger ist die infra. Für einen vollständigen Ausbau der Straßenflächen im Bereich der Haltestelle Großer Hillen ist es erforderlich, dass sich die Stadt mit einem Zuschuss an die infra in Höhe von 104.000 € an den Kosten beteiligt. Der Zuschuss wird im Jahre 2015 fällig.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Der Nahverkehrsplan 2008 der Region sieht vor, ab 2010 schwerpunktmäßig die C- Strecke mit den Stadtbahnlinien 4 und 5 barrierefrei auszubauen. Für das Jahr 2014 ist darin der Bau der Hochbahnsteige Saarbrückener Straße und Großer Hillen in Hannover-Kirchrode vorgesehen (Anlage 1).

Die neue Haltestelle Saarbrückener Straße ersetzt dabei die heute sehr dicht beieinander liegenden Haltestellen Mettlacher Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße. An den heutigen drei Haltestellen erfolgt der Ein- und Ausstieg derzeit in der Tiergartenstraße von der Fahrbahn aus. Nach der Erhebung der üstra aus dem Jahr 2011 steigen werktäglich an den Stadtbahnhaltestellen Mettlacher Straße 560, Kaiser-Wilhelm-Straße 540 und Großer Hillen 4.460 Fahrgäste ein und aus. Die Haltestellen erschließen wesentliche Teile des hannoverschen Stadtteils Kirchrode mit seinem zentralen Bereich im Schnittpunkt von Brabeckstraße, Großer Hillen und Tiergartenstraße. Ebenso sind mit diesen Haltestellen das Krankenhaus „Neu Bethesda“ der Henriettenstiftung, das Vinzenzkrankenhaus, die Schule an der Wasserkampstraße, das Wohnstift Birkenhof, ein Blindenheim und das Deutsche Taubblindenwerk erreichbar. Die Haltestellen werden durch die Stadtbahnlinie 5 (Anderten -Stöcken) tagsüber im 10-Minuten-Takt bedient. An der Haltestelle Großer Hillen bestehen Umsteigemöglichkeiten zu den Buslinien 123 (Peiner Straße – Noltemeyerbrücke), 124 (Laatzen/ Ulmer Straße – Stadtfriedhof Misburg) und 370 (An der Engesohde – Mehrum).


Mit Beschluss vom 07.10.2010 haben die zuständigen politischen Gremien der Region für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Saarbrückener Straße und Großer Hillen bereits Planungsmittel bereitgestellt. Die von der infra mit der Planung der Vorhaben beauftragte Firma TransTecBau hat zwischenzeitlich entsprechende Machbarkeitsstudien erstellt, in der Varianten für die zukünftigen Hochbahnsteige untersucht und bewertet wurden. Die Ergebnisse sind in dieser Vorlage zusammengefasst.

2. Beschreibung Ausbau Haltestelle Saarbrückener Straße

Aufgrund des heute sehr kurzen Abstandes der Haltestellen Mettlacher Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße von nur ca. 280 m war es Ziel der Planung, mit dem barrierefreien Ausbau der Stadtbahnstrecke C-Ost diese beiden Haltestellen zusammenzulegen. Zwischen den beiden heutigen Haltestellen soll daher in Höhe der Saarbrückener Straße ein Hochbahnsteig entstehen. Hierfür wurden zwei Varianten näher untersucht. Dabei stellte sich der Bahnsteigstandort zwischen den Einmündungen von Saarbrückener Straße und Lange-Hop-Straße gegenüber eines ca. 80 m weiter westlich liegenden Standortes als der geeignetere heraus, weil diese Haltestellenlage die umliegenden Wohngebiete besser erschließt und insgesamt geringere Kosten verursacht.

Die Haltestelle Saarbrückener Straße soll als Mittelhochbahnsteig mit einer Breite zwischen 3,97 m und 4,09 m und einer Länge von 70 m für den Einsatz von 3-Wagen-Zügen der Serien TW 2000 und TW 3000 entstehen (Anlage 2, vergrößerte Ausschnitte Anlagen 3 und 4, Querschnitt Anlage 5). Beide Bahnsteigenden sind barrierefrei über signalisierte Fußgängerüberwege und Rampen zu erreichen. Der westliche Zugang liegt westlich der Einmündung der Saarbrückener Straße in der Tiergartenstraße. In bzw. aus der Saarbrückener Straße kann aufgrund der vor der Einmündung liegenden Rampe zukünftig nur noch rechts herein- bzw. rechts herausgefahren werden. Der östliche Bahnsteigzugang liegt unmittelbar am Knotenpunkt Lange-Hop-Straße/ Albert-Schweitzer-Hof/ Tiergartenstraße. Hier sind zukünftig weiterhin alle Fahrbeziehungen möglich.

Im Rahmen des Neubaus der Haltestelle ergeben sich Ausbaustrecken für die Gleise auf einer Länge von ca. 268 m.

In die Südseite der Tiergartenstraße muss im Bereich der neuen Haltestelle bis auf die Aufstellflächen für die neuen signalisierten Überwege nicht eingegriffen werden. So können hier Kosten vermieden werden, da eine Umgestaltung stadtbahnbedingt nicht erforderlich ist. Durch die Integration des Mittelbahnsteiges zwischen den auch zukünftig weiterhin straßenbündig geführten Gleisen ist allerdings eine Verlegung der Verkehrsanlagen auf der Nordseite der Tiergartenstraße mit entsprechendem Grunderwerb erforderlich. Nördlich des Bahnsteigs werden eine 6,0 m breite Richtungsfahrbahn (die auch von der Stadtbahn mit benutzt wird), ein 2,5 m breiter Grünstreifen, ein 1,6 m breiter Radweg und ein ca. 2,0 m breiter Gehweg angeordnet.

Der neue Bahnsteig für die Haltestelle Saarbrückener Straße erhält die üblichen Ausstattungselemente wie z.B. Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten, Informationsvitrinen mit Fahrplänen und Umgebungsplan, dynamische Zugzielanzeiger, Notruf- und Informationssäulen, taktile Leitstreifen und ausreichend Beleuchtung. In der Nähe der Zugänge wird an der Tiergartenstraße eine größere Anzahl von Fahrradbügeln aufgestellt. Die genaue Anzahl und die Standorte werden im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt.

Der Bau des Hochbahnsteiges und die Neuanlage der Fahrbahn und Seitenanlage stadteinwärts erfordern nördlich der Tiergartenstraße Grunderwerb von ca. 320 m2. Betroffen sind die Grundstücke der Tiefbau-Berufsgenossenschaft, des Wohnstifts Birkenhof und eine private Grünfläche an der Einmündung Albert-Schweitzer-Hof. Als Ersatz für die infolge des Bahnsteigbaus zu fällenden 20 Bäume wird in dem neuen Grünstreifen eine neue Baumallee mit 23 Bäumen gepflanzt.

Die Haltestelleneinrichtungen der heutigen Haltestellen Mettlacher Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße (Wartehallen, Aufstellflächen, Haltestellenmasten, Signalisierung der Zeitinseln) werden nach Inbetriebnahme der Haltestelle Saarbrückener Straße zurückgebaut bzw. entfernt.

3. Beschreibung Ausbau Haltestelle Großer Hillen

Für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Großer Hillen wurden vier verschiedene Standortvarianten für einen Mittelhochbahnsteig geprüft: nördlich Einmündung Großer Hillen (Variante 1), nördlich Einmündung Brabeckstraße (Variante 2), östlich Einmündung Brabeckstraße vor der Schwemannstraße (Variante 3) und westlich Einmündung Mardalstraße (Variante 4). Im Rahmen der durch die Stadt Hannover in den Jahren 2009/10 durchgeführten integrativen Stadtteilarbeit für das Zentrum von Kirchrode wurden diese Haltestellenstandorte öffentlich diskutiert. Dieses Forum hatte sich schließlich für Variante 1 als Vorzugslösung ausgesprochen. Auch der Variantenvergleich durch die TransTecBau ergab diesen Standort nördlich der Einmündung Großer Hillen als beste Lösung, da hierbei das Stadtteilzentrum, die umliegenden Wohnquartiere und das Krankenhaus der Henriettenstiftung optimal erschlossen werden. In den anderen Varianten lägen die Bahnsteige entweder peripher zum Einzugsgebiet, die Krankenhauszufahrt für Rettungsfahrzeuge würde verstellt oder die Gehwege wären deutlich zu schmal.

Die Haltestelle Großer Hillen soll als Mittelhochbahnsteig mit einer Breite zwischen 4,13 und 5,42 m und einer Länge von 70 m für den Einsatz von 3-Wagen-Zügen der Serien TW 2000 und TW 3000 entstehen (Anlage 6, vergrößerte Ausschnitte Anlagen 7 bis 9, Querschnitt Anlage 10). Beide Bahnsteigenden sind barrierefrei über signalisierte Fußgängerüberwege und Rampen zu erreichen. Der nördliche Zugang liegt östlich der Einmündung Mardalstraße hinter dem Bogen der Tiergartenstraße. Der südliche Bahnsteigzugang liegt unmittelbar nördlich des Knotenpunkts Großer Hillen/Brabeckstraße/Tiergartenstraße. Hier sind zukünftig weiterhin alle Fahrbeziehungen möglich.

Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle ergeben sich Ausbaustrecken für das stadteinwärtige Gleis in einer Länge von 385 m und für das stadtauswärtige Gleis von 389 m.

Im Zuge des Baus des Hochbahnsteigs erfolgt entlang der Tiergartenstraße von der Mardalstraße bis zur Schwemannstraße ein kompletter Umbau der Seitenanlagen. Die stadtauswärts fahrenden Fahrradfahrer werden im Bereich Tiergartenstraße Nr. 100 bis 106 auf der Straße auf einem Radfahrstreifen und erst im Bereich des Hochbahnsteiges in die Seitenanlage hoch geführt. Im weiteren Verlauf und in bzw. aus der Brabeckstraße verläuft der Radweg in der Seitenanlage. Auf der stadteinwärtigen Seite erfolgt die Radwegeführung durchgehend in der Seitenanlage. Hier wird der Radweg durch einen Grünstreifen bzw. Parkstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die Breiten der Radwege betragen 1,60 m und die der Gehwege min. 2,00 m. In stadteinwärtiger Richtung beträgt der Abstand des rechten Fahrbahnbordes zum Gleisbereich 3,39 m und lässt somit eine Spur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu. Auf der stadtauswärtigen Seite beträgt der kleinste Abstand zwischen Fahrbahnbord und Gleisbereich nur 1,24 m. Aufgrund dieser beengten Platzverhältnisse werden die Seitenanlagen im Hochbahnsteigbereich für im Notfall erforderliches Überholen einer stehenden Stadtbahn durch Einsatzfahrzeuge überfahrbar ausgebildet.

Das Parken ist nach dem Umbau in der Tiergartenstraße im Abschnitt zwischen Mardalstraße und Kronsberger Straße nur noch in den dafür vorgesehenen Parkbuchten möglich. In stadtauswärtiger Richtung sind in dem Abschnitt heute etwa 27 Stellplätze vorhanden, zukünftig bieten die Parkbuchten Platz für ca. 14 neue Pkws. Dazu kommen noch 2 Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen in der Seitenanlage in der Nähe des stadteinwärtigen Zugangs zum Hochbahnsteig. In stadteinwärtiger Richtung sind heute etwa 20 Stellplätze vorhanden, welche durch ca. 13 neue Stellplätze in Parkbuchten ersetzt werden. Ferner fallen im Großen Hillen ca. 3 Parkplätze weg.

Der neue Bahnsteig für die Haltestelle Großer Hillen erhält ebenfalls die üblichen Ausstattungselemente wie z.B. Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten, Informationsvitrinen mit Fahrplänen und Umgebungsplan, dynamische Zugzielanzeiger, Notruf- und Informationssäulen, taktile Leitstreifen und ausreichend Beleuchtung. In der Nähe der Zugänge wird an der Tiergartenstraße eine größere Anzahl von Fahrradbügeln aufgestellt. Die genaue Anzahl und die Standorte werden im Rahmen der Ausführungsplanung festgelegt.

Die Bushaltestellen sowohl für die Linien 123 und 124 im Großen Hillen als auch für die Linie 370 in der Tiergartenstraße werden ebenfalls barrierefrei ausgebaut.

Der Bau des Hochbahnsteiges und die Neuanlage der Fahrbahn und Seitenanlage stadteinwärts erfordern ca. 539 m2 Grunderwerb vom Krankenhaus „Neu-Bethesda“ der Henriettenstiftung. Im gesamten Baubereich entfallen 39 Bäume und werden durch 19 neue Bäume vor Ort ersetzt. Als weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme soll an der Alten Peiner Heerstraße ein ca. 2.840 m² großer Klimawald aufgeforstet werden.

4. Lichtsignalanlage Tiergartenstraße/Brabeckstraße/Großer Hillen

Der Bau des Hochbahnsteiges und die umfangreichen Veränderungen im Straßenraum erfordern allein aus Gründen der Verkehrssicherheit und Schaffung der Barrierefreiheit eine Signalisierung des Knotenpunktes Großer Hillen/Brabeckstraße/Tiergartenstraße. Dazu wurde eine verkehrliche Untersuchung durchgeführt und die notwendige Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Daraus ergab sich u.a., dass in der Tiergartenstraße stadteinwärts im Bereich der Haltestelle zwingend eine Spur neben dem Gleis vorgesehen werden muss. Stadtauswärts ist die Mitbenutzung des Bahnkörpers durch den Kraftfahrzeugverkehr dagegen möglich.

Die Art der Signalisierung des Knotens wird zurzeit leistungsfähigkeitsmäßig geprüft. Mit der Signalisierung des Knotens ist über die Tiergartenstraße östlich der Einmündung der Brabeckstraße eine neue Fußgängerquerung vorgesehen. Der Linksabbieger von der Tiergartenstraße in die Brabeckstraße wird aus Gründen einer höheren Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes zwischen den Stadtbahngleisen angeordnet. Die Einmündungsbereiche von Brabeckstraße, Schwemannstraße und Großer Hillen werden als Folge des Vorhabens baulich angepasst. Die Fußgängerfurten werden blindengerecht ausgestattet.

5. Klönschnackplatz und Platz vor der Sparkasse

Der Klönschnackplatz und die Seitenanlagen der Tiergartenstraße müssen im Rahmen der Stadtbahnmaßnahme im Wesentlichen neu gebaut werden. Der Platz vor der Stadtsparkasse muss allerdings stadtbahnbedingt nicht zwingend umgebaut werden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies nicht vertretbar. So kann der vorhandene Taxistand an dieser Stelle nicht mehr betrieben werden, da die Ausfahrt in den Knotenpunkt Tiergartenstraße/ Großer Hillen/ Brabeckstraße über die neu zu schaffende Aufstellfläche für Fußgänger führen würde, die an dieser Stelle signalgesichert die Tiergartenstraße überqueren können.

Daher schlägt die Verwaltung eine Kostenbeteiligung der Stadt vor, damit auch diese Fläche neu gestaltet wird. Ferner sieht die Stadtbahnplanung für den Ausbau der Seitenanlage wie auch des Klönschnackplatzes keinen besonderen Standard vor, da eine Zuordnungsfähigkeit nicht gegeben ist. Bereits seit vielen Jahren gibt es die Forderung nach einer städtebaulich angemessenen Gestaltung für den Klönschnackplatz. Auch soll durch eine Beteiligung der Stadt ein höherer Standard erreicht werden. Insgesamt ist eine städtische Beteiligung in Höhe von 104.000 € geplant. Wesentliche Elemente sind in der vorliegenden Planung bereits eingearbeitet, die detaillierte Abstimmung erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung.

Die Planung der infra sieht zurzeit eine Verlegung des Taxenstandplatzes in der Tiergartenstraße stadtauswärts vor Haus Nr. 104 vor (Anlage 7). Die Abstimmung mit dem Taxenverband ist aber noch nicht abgeschlossen. Denkbar sind grundsätzlich auch andere Standorte wie z. B. in der Brabeckstraße.

Eine Festlegung zu den noch offenen Punkten ist kurzfristig nicht erforderlich, da im Planfeststellungsbeschluss nur die Stadtbahnanlagen, also die Gleise, der Hochbahnsteig, die Zugänge und zwingend notwendige Folgemaßnahmen beim Straßenbau festgestellt werden. Die Gestaltung der Seitenanlagen erfolgt unabhängig vom Planfeststellungsbeschluss. Auch der Taxenstandplatz wird nicht planfestgestellt.

6. Kosten und Finanzierung

Für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen Großer Hillen und Saarbrückener Straße hat die infra im Mai 2012 bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) die entsprechenden Anträge zur Programmaufnahme für die Förderung durch das Land Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz gestellt. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land Niedersachsen getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.

Die Gesamtkosten für die Nachrüstung von Hochbahnsteigen für die Stadtbahnhaltestellen Saarbrückener Straße und Großer Hillen betragen nach der Kostenkalkulation auf Grundlage der Finanzierungsanträge zusammen rund 11,4 Mio. € (zuwendungsfähig ca. 8,0 Mio. €, nicht zuwendungsfähig ca. 3,4 Mio. €). Davon entfallen auf die Maßnahme Saarbrückener Straße rund 3,7 Mio. € und auf den Ausbau des Stadtteilzentrums Kirchrode am Großen Hillen rund 7,7 Mio. €. Bei Förderung von 75% der zuwendungsfähigen Kosten durch das Land Niedersachsen sind von den Gesamtkosten rund 5,4 Mio. € von der Region zu tragen (25% der zuwendungsfähigen und 100% der nicht zuwendungsfähigen Kosten).

Wie bereits ausgeführt, muss der Platz vor der Sparkasse stadtbahnbedingt nicht vollständig umgebaut werden. Für den vollständigen Umbau der Fläche wie auch einer städtebaulich ansprechenden Gestaltung insbesondere des Klönschnackplatzes muss sich die Stadt mit 104.000 € beteiligen.

7. Beteiligung der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der Stadt Hannover wurde an der Planung beteiligt. Die ÖPNV-Erschließungsqualität für mobilitätseingeschränkte Menschen wie z. B. RollstuhlfahrerInnen, Menschen mit Rollatoren, Menschen mit Sehschädigung, SeniorInnen und Personen mit Kinderwagen wird durch den barrierefreien Umbau von Stadtbahnhaltestellen verbessert. Aber auch blinden und sehbehinderten Personen wird durch entsprechend ausgerüstete Fußgängerfurten an Lichtsignalanlagen (Blindensignalgeber) sowie durch taktile Leitstreifen auf den Bahnsteigen der Einstieg erleichtert.

Besonders positiv ist anzumerken, dass zusammen mit dem ebenfalls für ab 2014 geplanten Bau des Hochbahnsteiges Schaumburgstraße der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnstrecke C-West und C-Ost mit den Stadtbahnlinien 4 und 5 voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen sein wird. Dies ist Voraussetzung, um auf den Linien 4 und 5 den neuen Stadtbahnwagen der Serie TW 3000 einsetzen zu können.

8. Planungsstand und weiteres Verfahren

Um im Jahre 2014 Landesmittel erhalten zu können, hat die infra bereits die erforderlichen Finanzierungsanträge gestellt. Das Planfeststellungsverfahren wurde ebenfalls bereits eingeleitet, da ansonsten ein Baubeginn im Frühjahr 2014 nicht mehr möglich ist. Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 25.02.2013 bis 25.03.2013 öffentlich aus. Alle betroffenen Anlieger können im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände vorbringen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Die Planung der infra sieht vor, im Frühjahr 2014 mit den Bauvorhaben zu beginnen. Die Inbetriebnahme der Hochbahnsteige Saarbrückener Straße und Großer Hillen soll voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erfolgen. Die Einhaltung der Termine ist neben der Beschlussfassung durch die politischen Gremien auch davon abhängig, dass die Planfeststellungsverfahren zügig durchgeführt werden können und die Zuwendungsbescheide der LNVG rechtzeitig vorliegen.

9. Anlagen

Anlage 1: Übersichtslageplan Stadtbahnstrecke C-Ost
Anlage 2: Lageplan Haltestelle Saarbrückener Straße
Anlage 3: Teillageplan 1 Haltestelle Saarbrückener Straße
Anlage 4: Teillageplan 2 Haltestelle Saarbrückener Straße
Anlage 5: Querschnitt Haltestelle Saarbrückener Straße
Anlage 6: Lageplan Haltestelle Großer Hillen
Anlage 7: Teillageplan 1 Haltestelle Großer Hillen
Anlage 8: Teillageplan 2 Haltestelle Großer Hillen
Anlage 9: Teillageplan 3 Haltestelle Großer Hillen
Anlage 10: Querschnitt Haltestelle Großer Hillen
66.1 
Hannover / 19.03.2013