Drucksache Nr. 0628/2006 N1:
193. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / Badenstedter Straße, Carlo-Schmid-Allee

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0628/2006 N1
6
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

193. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Badenstedt / Badenstedter Straße, Carlo-Schmid-Allee

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 193. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Einzelanträgen in Anlage 3 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 193. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 4) mit Begründung (Anlage 5) zu beschließen (Feststellungsbeschluss),

3. der nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB erforderlichen zusammenfassenden Erklärung (Anlage 6) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.


Die Qualität von Wohngebieten wird u.a. durch die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bestimmt, die in Geschäften, Praxen und Büros angeboten werden.


Dieses Angebot ist derzeit in Badenstedt suboptimal. Mit dem Planungsziel soll die Versorgungsqualität erhöht werden. Von einer wohnungsnahen Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten und mit ärztlichen Dienstleistungen profitieren in erster Linie Ältere, Mobilitätseingeschränkte sowie nicht über ein Kraftfahrzeug Verfügende. Letztere sind oft Frauen. Die nahe gelegene Stadtbahn- bzw. Bushaltestelle verbessert die Erreichbarkeit.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2174 / 2005 - Beschluss zum Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit
Nr. 2175 / 2005 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Das 193. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist eingeleitet worden zur Entwicklung eines Nahversorgungszentrums auf dem Eckgrundstück Badenstedter Straße / Carlo-Schmid-Allee.

Parallel zur Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an den Planverfahren beteiligt. Das Ergebnis ist in der Anlage 2 zu dieser Drucksache dargestellt.

Nach Beschluss der Ratsversammlung zum Entwurf der 193. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die öffentliche Auslegung vom 02. Februar bis 01. März 2006 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden hierüber unterrichtet.

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nahmen Region Hannover und Rechtsanwälte Dr. Klausing-Himstedt-Klein für eine Investmentgesellschaft Stellung. Die Entscheidung über die Stellungnahmen wird gemäß Anlage 3 zu dieser Drucksache empfohlen.

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 193. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.






Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden sowie der öffentlichen Auslegung des Entwurfes
Anlage 3 - Entscheidungsvorschlag zu Bedenken und Anregungen
Anlage 4 - Plan der 193. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 5 - Begründung zur 193. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 6 - zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB


Nach Einleitung des Beschlussverfahrens war in der Anlage 3 (Entscheidungsvorschlag zu Bedenken und Anregungen) auf Seite 6 ein Schreibfehler aufgefallen. Statt wie dort angegeben 20.000 m² hat der bestehende extra-Markt an der Empelder Straße eine Verkaufsfläche von rd. 2.000 m². Zur Beschlussfassung in Verwaltungsausschuss und Rat legt die Verwaltung daher eine Neufassung der Drucksache vor.
61.15 
Hannover / 21.04.2006