Drucksache Nr. 0627/2013:
213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ledeburg / "Nahversorgung Vinnhorst"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0627/2013
3
 
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213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Ledeburg / "Nahversorgung Vinnhorst"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 213. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 3 zu dieser Drucksache),

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Beabsichtigt ist die nachhaltige Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung. Das geplante Nahversorgungszentrum ist fußläufig von einer großen Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern zu erreichen. Damit trägt die Planung zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensumstände für nicht oder eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen bei. Durch die verkehrsgünstige Lage kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1111 / 2010 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Stadtteil Vinnhorst ist die Nahversorgung stark reduziert und nur noch in geringen Umfang vorhanden, Einkaufsmöglichkeiten gibt es nur in fußläufig schlecht erreichbaren Randlagen. Auch in der Siedlung Mecklenheide im unmittelbar benachbarten Stadtteil Ledeburg ist die Nahversorgung nicht sicher gestellt.

Städtebauliches Ziel ist es, die Nahversorgung zu verbessern und an der Nahtstelle der beiden Stadtteile ein neues Nahversorgungszentrum als Quartierszentrum zu entwickeln.

Für dieses Ziel ist neben der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1732 die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die dazu durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 09. Dezember 2010 bis 17. Januar 2011 hat keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern erbracht.

Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde mit Anschreiben vom 16. Januar 2013 mit Frist bis zum 22. Februar 2013 durchgeführt. Bedenken gegen die Planungsziele oder das weitere Planverfahren beeinflussende bedeutsame Hinweise wurden in diesem Beteiligungsverfahren nicht mitgeteilt. Die fachlichen Beiträge der Träger öffentlicher Belange wurden in die Begründung eingearbeitet, soweit sie die Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes betreffen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende Arten umweltbezogener Informationen verwendet:

· zur Bestandserhebung und Bewertung der Biotoptypen sowie des Vorkommens an Pflanzen und Tieren,
· zur Erfassung und Bewertung der Bodenfunktionen sowie zu den Grundwasserverhältnissen und zur Altlastensituation,
· zur Luftgüte und zu den Klimafunktionen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aktuelle fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 1 wiedergegeben.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 213. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 19.03.2013