Informationen:
verwandte Drucksachen:
0627/2007 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 21.03.2007: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 19.04.2007: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Mitte
0627/2007 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis) |
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Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung. Mit ihm soll im Innenbereich die Nutzung und Nachverdichtung der Krankenhausfläche erreicht werden. Er soll deshalb im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in der ab 1. Januar 2007 gültigen Fassung aufgestellt werden.
Nach § 13 a Abs. 1 BauGB darf das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden, wenn die nach § 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzte Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt. Die Grundfläche wird aufgrund des ca. 3000 m² großen Geltungsbereiches den für die Ausnahmeregelung zulässigen Wertes von 20.000 m² deutlich unterschreiten.
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 im beschleunigten Verfahren entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 kann das Verfahren durch Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrensschritte verkürzt werden.
Nach § 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Mit dem Bebauungsplan wird keine Flächeninanspruchnahme von bisher nicht oder geringer überbaubarer Grundstücksfläche vorgenommen. Die Eingriffsregelung findet daher keine Anwendung.
Auf der Grundlage des nach neuem Recht anwendbaren § 33 Abs.3 BauGB besteht die Möglichkeit einer Zulassung einer Baumaßnahme während der Planaufstellung. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses soll die Baumaßnahme im Rahmen der vorzeitigen Planreife nach dem v.g. § 33 (3) BauGB genehmigt werden. Das geplante Gebäude soll so gebaut werden wie in der Anlage 3 dargestellt.