Drucksache Nr. 0625/2023:
Teileinziehung eines Abschnitts der Lister Meile im Stadtbezirk Hannover Mitte

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0625/2023 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0625/2023
1
 

Teileinziehung eines Abschnitts der Lister Meile im Stadtbezirk Hannover Mitte

Antrag,

der Teileinziehung eines derzeit uneingeschränkt gewidmeten Abschnitts der Lister Meile zuzustimmen.
Der teileinzuziehende Abschnitt verläuft von Friesenstraße bis Eckerstraße.
Die Verkehrsfläche wird mit der Teileinziehung auf die Nutzung als Fußgängerverkehrsfläche mit Zufahrt in die Grundstücke frei, sowie Lieferverkehr und Radverkehr zu bestimmten Tageszeiten frei, beschränkt. Der Umfang der Teileinziehung ist in Anlage 1 dargestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Widmung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf das Klima.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung wird auf Grundlage des im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2023/2024 durch den Rat der LHH beschlossenen Haushaltsbegleitantrags H-0319/2023 zur Teileinziehung der Lister Meile zwischen Friesenstraße und Seumestraße beauftragt.
In der Lister Meile sollen zwischen Friesenstraße und Seumestraße die heutigen Fußwegbereiche und der Weiße-Kreuz-Platz besser miteinander verbunden werden. Die heutige „Fahrbahn“ soll dem Aufenthalt, Fläche für Außenbewirtschaftung, Spiel etc. zugänglich gemacht werden und zum Flanieren einladen. Dies ist im derzeitigen Zustand durch die Fahrflächen und die parkenden Fahrzeuge weitgehend eingeschränkt. Die Teileinziehung und Umgestaltung zu einer Fußgängerzone führt zu einer erhöhten Aufenthaltsqualität und Attraktivitätssteigerung der Lister Meile. Durch die Teileinziehung entfallen die Kfz-Stellplätze und der allgemeine Kfz-Verkehr in den jeweiligen Abschnitten. Die genaue Festlegung der Tageszeiten für die beschränkte Nutzung erfolgt durch verkehrsbehördliche Anordnung analog zu den in der Lister Meile bereits als Fußgängerzonen ausgewiesenen Bereichen.
Die Absicht der Einziehung gemäß § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz wurde durch öffentliche Bekanntmachung am 08.02.2023 bekanntgegeben.
66.11 
Hannover / 07.03.2023