Drucksache Nr. 0625/2014:
Einrichtung einer Kleinen Kindertagesstätte in der Marktstraße 40

Inhalt der Drucksache:

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0625/2014
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Einrichtung einer Kleinen Kindertagesstätte in der Marktstraße 40

Antrag,

zu beschließen,
  • der Einrichtung einer Kleinen Kindertagesstätte (KKT) mit 10 Krippenplätzen für Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren in Ganztagsbetreuung in der Marktstraße 40, 30159 Hannover (Mitte) in Trägerschaft des Vereins "Glückskinder" e.V. zuzustimmen und
  • dem Träger für diese Einrichtung ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens jedoch ab dem 01.04.2014, die laufende Förderung entsprechend der Richtlinie über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagestätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagsstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der KKT richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 1.36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 2.800,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -2.800,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 280,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 70,00 €
Transferaufwendungen 95.720,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -96.070,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -96.070,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 2.800,- € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Mitte besteht ein Bedarf an Krippenplätzen.
Der Verein "Glückskinder" e.V. hat die Möglichkeit Räumlichkeiten in der Marktstr.40 anzumieten und dort eine KKT mit 10 Krippenplätzen zu betreiben. Durch die zentrale Innenstadtlage ist die Einrichtung eine gute Ergänzung der Betreuungsangebote im Stadtbezirk Mitte.
Die erforderlichen Räumlichkeiten entsprechen den Vorgaben einer kindgerechten Betreuung im Innen- wie auch im Außenbereich. Für diese Baumaßnahme wurde ein Investitionszuschuss nach der Richtlinie (RAT II) bei der Nds. Landesschulbehörde beantragt.
Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis ist in Aussicht gestellt.
Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung.
Die Schaffung dieser zusätzlichen Krippenplätze trägt zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot und der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz bei.


Der Verein wird sich am 07.03.2014 in der Kommission Kinder-und Jugendhilfeplanung vorstellen.
51.42 
Hannover / 12.03.2014