Antrag Nr. 0625/2006:
Änderungsantrag von Ratsfrau Schoeberle zur Drucks. Nr. 0397/2006, Schließung der Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche "Stranddistel" auf Spiekeroog

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Ratsfrau Schoeberle

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag von Ratsfrau Schoeberle zur Drucks. Nr. 0397/2006, Schließung der Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche "Stranddistel" auf Spiekeroog

Antrag

der Rat möge abweichend von der Drucksache 0397/2006 beschließen:


1. Der Konsolidierungszeitraum für die Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche "Stranddistel" auf Spiekeroog wird bis zum 1.1.2009 verlängert.

2. Die Verwaltung führt Verhandlungen über Belegungsgarantien besonders mit den Krankenkassen, welche nicht selbst Kliniken betreiben, fort, um größtmögliche Belegungssicherheit zu erlangen.

3. Die Öffentlichkeit der Klinik wird verstärkt und es wird besonders dafür geworben, dass Kinder aus der Stadt und besonders auch aus der Region, die mit entsprechenden Indikationen präventiver und rehabilitativer Angebote bedürfen, an die Klinik „Stranddistel" überwiesen werden.

4. Sofern die Belegungszahlen dies zulassen, wird die Klinik zusätzlich für Erholungsmaßnahmen für hannoversche Kinder genutzt. Hierfür werden Mittel aus dem „Experimentiertopf' bei den Haushaltsstellen der „Hilfen für Erziehung" genutzt.

5. Dem Rat wird ein Zwischenbericht über die Entwicklung der Klinik zum 1.7.2007 vorgelegt.

Begründung:

Kinder und Jugendliche sind heute vielfältigen Belastungssituationen ausgesetzt, die Zahl der chronischen und psychosomatischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen nimmt beständig zu. Inhaltlich steht es daher der Stadt Hannover gut zu Gesicht, sich weiterhin in der Gesundheitsvorsorge von Kindern und Jugendlichen zu engagieren und die traditionelle hannoversche Einrichtung „Stranddistel", mit ihrem neuen Konzept hierfür zu nutzen. Die Klinik empfiehlt sich hierfür besonders, weil sie ihre Tradition der familiären Atmosphäre mit einem Angebot für ein breites Spektrum von Indikationen (Atemwege, Haut, Stoffwechsel, Stütz- und Bewegungsorgane, Psychosomatik, Ernährungsprobleme), wie sie heute vermehrt bei Kindern auftreten, verbindet.

Der in HKV festgelegte Konsolierungszeitraum von 2004-2007 ist für die ernsthafte Absicht, das traditionelle hannoversche Kinderkurheim Stranddistel als Vorsorge- und Rehabilitationsklinik für Kinder- und Jugendliche zu erhalten, deutlich zu kurz gegriffen. Die Ausführungen der Verwaltung in der Drucksache 0397/2006 zeigen, dass die Verhandlungen mit den Krankenkassen geraume Zeit brauchten und „eine nennenswerte Belegung" erst Mitte 2005 verzeichnet werden konnte. Im Vergleich der Anmeldezahlen 2005 und 2006 (jeweils März 50 bzw. 150) ist ersichtlich, dass hier deutliche Steigerungen zu verzeichnen sind. Es macht von daher wenig Sinn, einen Erfolg versprechenden Konsolidierungsprozess einzuleiten und diesen mitten im laufenden Prozess abzubrechen.

Dass die Verwaltung außerdem 8 fest angestellte Personen der Stadt Hannover auf andere Arbeitsplätze übernehmen müsste, keine Angaben zu anfallenden Abwicklungskosten machen kann, den Verkauf der Immobilie wegen der baurechtlichen Auflagen als höchst problematisch sieht und auch die Unterbringung der Tiere als schwierig darstellt, verstärkt die Unsinnigkeit der Schließung mitten im begonnenen Konsolidierungsprozess ebenso, wie die Tatsache, dass es neben den vagen Übernahmeideen der Mitarbeiterlnnen kein weiteres konkretes Übernahmeangebot gibt.

Um bis zur ausreichenden Auslastung der Einrichtung kein Haushaltsdefizit zu produzieren, dem keine Gegenleistung gegenübersteht, soll die Einrichtung wie früher ergänzend für Erholungsmaßnahmen von bedürftigen hannoverschen Kindern genutzt werden. Notwendige Mittel werden aus dem „Experimentiertopf" der „Hilfen zur Erziehung", aus dem heraus präventive Maßnahmen finanziert werden sollen, zur Verfügung gestellt.

Marianne Schöberle