Drucksache Nr. 0620/2009:
„Jährliche Preisanpassung der Nahwärmeversorgung am Kronsberg“

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0620/2009
3
 

„Jährliche Preisanpassung der Nahwärmeversorgung am Kronsberg“

Antrag,

einer Anpassung der Anschluss- und Benutzungsentgelte für die öffentliche Nahwärmeversorgung Kronsberg für den Zeitraum 01.04.2009 – 31.03.2010 gemäß der als Anlage 1 beigefügten Preisliste zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe Drs. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Stadtwerke Hannover AG und die GETEC AG sind von der Landeshauptstadt Hannover mit dem Betrieb der öffentlichen Nahwärmeversorgung Kronsberg beauftragt worden. Die inhaltlich gleichlautenden Verträge beider Nahwärmeversorger enthalten Preisgleitklauseln, die jährlich zum 01. April eine Preisanpassung möglich bzw. erforderlich machen.
Unter Anwendung dieser Preisgleitklausel erhöht sich der Arbeitspreis gegenüber dem Vorjahr um ca. 29 % und der Leistungspreis verringert sich um ca. 32 %. Für eine durchschnittliche 70m²-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus bringt diese Preisanpassung in der Summe aus Arbeitspreis und Leistungspreis eine Erhöhung der Wärmekosten incl. Mehrwertsteuer um ca. 18 % (von 728 € auf 858 € jährlich), diese Preise sind dann bis zum 31.03.2010 stabil.

Die Preisentwicklung und die dazugehörigen Formeln sind Anlage 2 zu entnehmen. Gemäß Anlage 3 sind die durchschnittlichen Energiekosten am Kronsberg damit günstiger als in vergleichbaren anderen Wohnungen in Hannover. Die Erhöhung des Arbeitspreises um 29 % resultiert aus dem im gleichen Umfang gestiegenen mittleren Ölpreis im Jahr 2008 gegenüber 2007. Obwohl die Waren- und Dienstleistungspreise 2008 etwas höher lagen als 2007, verringerte sich der Leistungspreis um 32 %, da die diesjährige Vergütung für eingespeisten Strom aus BHKW (Blockheizkraftwerke) in Hannover angehoben worden ist. (Dies ist auf erhöhte Strompreise im Jahr 2007 gegenüber 2006 zurückzuführen).


Die Preisveränderungen für die bei Neuanschlüssen einmalig fällig werdenden Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten sowie für die Übergabestationen resultieren aus den ebenfalls gestiegenen Waren- und Dienstleistungspreisen.

Setzt sich die gegenwärtige Entwicklung des niedrigen Ölpreises fort, so wirkt sich dieses in die gleiche Richtung auf den Nahwärmepreis zum 01.04.2010 aus.


Die Stadt als Träger der öffentlichen Einrichtung der Nahwärmeversorgung Kronsberg hat die Pflicht, die Preise festzusetzen und jährlich durch den Rat beschließen zu lassen. Sie hat aber auch das Recht, niedrigere als die vertraglich mit den Nahwärmebetreibern vereinbarten Entgelte festzusetzen. Sie muss den Betreibern dann allerdings die Differenz als entgangene Einnahmen erstatten.


(1) Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Megawattstunde (MWh) Wärme berechnet, dies entspricht analog den abgerechneten Einheiten auf der Telefonrechnung.

(2) Der Leistungspreis ist für die vorgehaltene Anschlussleistung je kW, entspricht analog der Grundgebühr für den Telefonanschluß auf der Telefonrechnung.

(3) Wärmeanschlussleistung 3,33 KW, Wärmeverbrauch 5705 KWh (5,705 MWh) pro Jahr

(4) Die Abrechnungskosten sind nicht enthalten.

67.1 
Hannover / 12.03.2009