Drucksache Nr. 0617/2016:
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages ab dem 01.07.2016

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verwandte Drucksachen:

0617/2016 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0617/2016
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Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH –
Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft und Änderung des Gesellschaftsvertrages ab dem 01.07.2016

Antrag,


1. Die Landeshauptstadt Hannover wird sich über den 01.07.2016 hinaus für weitere 5 Jahre, bis zum 30.06.2021, als Gesellschafter mit einem Anteil von 12,72 % an der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH beteiligen.
2. Die Landeshauptstadt Hannover wird ihre jährliche Nebenleistungsverpflichtung als Gesellschafterin der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH ab dem 01.07.2016 in Höhe von 50.000 € bis zum 30.06.2021 leisten.
3. Die Stimmführerin / den Stimmführer der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH anzuweisen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfes (Synopse) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Von Klima schützenden Maßnahmen sind Männer und Frauen in gleicher Weise betroffen.

Kostentabelle


Die finanzielle Nebenleistungsverpflichtung der Landeshauptstadt Hannover wird ab dem 01.07.2016 jährlich 50.000 € betragen. Im Haushalt der Landeshauptstadt Hannover ist die entsprechende Summe im Teilhaushalt 67, Produkt 56101 etatisiert.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss der Drucksache 2271/2015 ist die Landeshauptstadt Hannover ab dem 01.07.2016 mit einem Anteil von 12,72 % Mitgesellschafterin der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH. Bereits durch Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 – 2017 (HSK IX, DS 0323/2015) wird sich die finanzielle Nebenleistungsverpflichtung der Landeshauptstadt Hannover von jährlich 100.000 € ab dem 01.07.2016 auf jährlich 50.000 € reduzieren.

Mit Gründung der Klima-Allianz Hannover 2020 haben sich die kommunale Ebene und die relevanten lokalen Akteure zum Ziel gesetzt, eine bis zu 40-prozentige CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2020 zu erreichen. Die Fortsetzung der Beteiligung an der Klimaschutzagentur als einem Akteur des Klimaschutzprogramms folgt der Zielsetzung der Klima-Allianz Hannover 2020 (DS 1688/2008).

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes im lokalen und regionalen Bereich. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch die Entwicklung und Vorhaltung von Informations- und Impulsberatungsangeboten, das Angebot von Beratungs- und Informationskampagnen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unter Einbindung der Kommunen und der wesentlichen Institutionen in der Region Hannover. Die Gesellschaft unterstützt und koordiniert die Kommunen bei lokalen Klimaschutzaktivitäten im Sinne einer möglichst abgestimmten, kosteneffizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit. Darüber hinaus steht die Gesellschaft bundesweit als Modell für eine Public-Privat-Partnership die ökologische und ökonomische Zielsetzungen erfolgreich umsetzt.

Seit Gründung der Gesellschaft im Jahr 2001 hat sich die Landeshauptstadt Hannover neben den anderen Gesellschaftern vertraglich zur Zahlung von jährlichen Nebenleistungen verpflichtet. Diese Nebenleistungsverpflichtungen laufen mit dem 30.06.2016 aus, so dass neben der oben genannten Gesellschafteranteilsveränderung die Änderung des Gesellschaftsvertrages mit Inkrafttreten zum 01.07.2016 erforderlich ist.

zu 1. Fortsetzung der Beteiligung an der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Eine Kündigung bzw. ein Austritt der Gesellschafter wäre vertraglich möglich (vgl. § 5 des Gesellschaftsvertrages). Der Beschluss dient zur Klarstellung, dass die Landeshauptstadt Hannover keine Kündigung erklärt.

zu 2. Nebenleistungsverpflichtung der Landeshauptstadt Hannover

Die Nebenleistungsverpflichtungen laufen mit dem 30.06.2016 aus, so dass die Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit dem 01.07.2016 in Kraft treten soll (vgl. § 19). Die für weitere fünf Jahre vereinbarten Nebenleistungspflichten laufen demnach bis Mitte 2021 (vgl. § 4 Nebenleistungsverpflichtungen der Gesellschafter).

zu 3. Änderung des Gesellschaftsvertrages

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages umfasst neben den Änderungen der Gesellschafter bzw. des Stammkapitals in § 3 und die Änderungen zu den Nebenleistungsverpflichtungen der Gesellschafter in § 4 folgende wesentlichen Punkte:

· § 2 Der Gesellschaftszweck wird präziser definiert.


· §§ 5, 6, 7, 8 Dieser Themenbereich wurde insgesamt rechtlich und begrifflich neu
geordnet. Im Wesentlichen ist für alle Beschlüsse ein möglichst
großes Einvernehmen erforderlich.
· § 7 Die Aufnahme neuer Gesellschafter wird geregelt.
· § 8 Der Ausschluss von Gesellschaftern wird eindeutig geregelt.
· § 12 Der Vorsitz der Gesellschafterversammlung wird ausschließlich von
der Region Hannover wahrgenommen.
· §13 (2) b) Inflationsbedingt werden die Wertgrenzen erhöht.

Weiter wurden rechtlich notwendige Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen.

Eine sinngemäß gleichlautende Drucksache wird parallel in den Gremien der Region Hannover beraten.

20.20 
Hannover / 18.03.2016