Anfrage Nr. 0617/2013:
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zu unrechtmäßigem Streusalzeinsatz auf Fußwegen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
zu unrechtmäßigem Streusalzeinsatz auf Fußwegen

Streusalz schädigt in vielfältiger Weise die Umwelt, insbesondere die empfindlichen Wurzelzonen von Straßenbäumen. Tierpfoten, Fahrräder, Gebäude und Autokarosserien werden durch Salz angegriffen. Zudem verursachen salzhaltige Abwässer große Schäden an den Kanalrohren und Kläranlagen. Dennoch verkaufen viele Bau- und Supermärkten palettenweise Streusalz an Privatkunden, ohne darüber zu informieren, dass der Einsatz von Streusalz in Hannover verboten ist.

Bereits 1988 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover den sogenannten „salzarmen Winterdienst“ eingeführt um Schäden durch den Salzeinsatz zu verhindern. In einer Pressemitteilung vom 16.01.2013 hatte der BUND jedoch den unrechtmäßigen Streusalzeinsatz auf Fußwegen in den Kommunen der Region Hannover im letzten Winter kritisiert. Nach Ansicht des BUND sei es vielen HausbesitzerInnen und HausmeisterInnen nicht bekannt, dass der Einsatz von Streusalz auf Gehwegen verboten ist. Auch private Reinigungsdienste sollen laut BUND illegal oft Salz statt abstumpfender Mittel nutzen. Die Straßenreinigungs-Verordnung der Landeshauptstadt Hannover gibt jedoch eindeutig vor, dass bei Schnee- und Eisglätte die dem Fußgängerverkehr dienenden Straßenflächen mit abstumpfenden Stoffen zu streuen sind. Nur auf Treppen und Rampen ist die Verwendung auftauender Stoffe (z.B. Salz) gestattet. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Nur der Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover kann bei Bedarf auftauende Stoffe in Fußgängerstraßen, auf Sonderparkplätzen für Menschen mit Behinderung und deren Zuwegung zum nächsten Gehweg sowie auf verkehrswichtigen Radwegen einsetzen. Bei anhaltend extremen Witterungsverhältnissen kann außerdem der Oberbürgermeister den Salzeinsatz für alle freigeben, um akute Gefahrensituationen zu entschärfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

1. Welche Schäden werden nach Kenntnis der Verwaltung durch den unrechtmäßigen Streusalzeinsatz auf Fußwegen in der Landeshauptstadt Hannover verursacht?

2. Wie viele Verstöße gegen das Verbot des Streusalzeinsatzes hat es in Hannover in den letzten fünf Jahren gegeben und gibt es eine Abnahme oder eine Zunahme dieser Verstöße?

3. In welcher Weise wird die Verwaltung zusammen mit aha gegen den unrechtmäßigen Streusalzeinsatz auf Fußwegen aktiv (z.B. durch Information, Werbung für alternative Streumittel, Kontrollen)?

Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzender