Antrag Nr. 0612/2008:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Farbigkeit und Materialität - keine Uniformität der Innenstadt

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0612/2008 (Originalvorlage)
0388/2008 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Farbigkeit und Materialität - keine Uniformität der Innenstadt

Antrag

In der Anlage 1 (Sondernutzungssatzung) zu Drucksache 0388/2008 wird § 7 Abs. 4

„Innerhalb der Innenstadt - Anlage III - darf das verwendete Material (Tische, Sitzgelegenheiten und Sonnenschirme) in Form, Maßstab, Gliederung, Material und Farbe die städtebauliche Bedeutung der die Umgebung prägenden Bebauung, des Straßen- oder Platzbildes nicht beeinträchtigen. Dieses ist im Antrag darzulegen. Vorhandenes Mobiliar, das diesem Anspruch nicht genügt, darf bis längstens zum 30.11.2010 weiter verwandt werden."

gestrichen.

Begründung

In der Begründung der Satzung wird hierzu ausgeführt, dass zur Gestaltung allgemeine Qualitätskriterien (dezente Materialität und Farbigkeit) festgelegt und gleichzeitig funktionelle Verbesserung ermöglicht werden.

Diese Vorgabe bedeutet eine unzumutbare Einschränkung der Werbung von Einzelhändlern und Unternehmen, die auf einen individuellen Charakter angewiesen sind. Darüber hinaus führt diese Regelung zur Beschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen.

Nach der derzeitigen Fassung ist unklar, wie eine solche Beurteilung stattfinden soll, und unter welchen Voraussetzungen tatsächlich eine Beeinträchtigung vorliegt.

Freisitze werden in der Regel je nach Qualität und Benutzungsintensität alle fünf bis sechs Jahre erneuert. Unternehmen, die sich also gerade neues Mobiliar angeschafft haben, können diese folglich nur zwei Jahre nutzen.

Ziel ist es, eine Uniformität der Innenstadt durch einheitliche Farben, Formen und Material zu vermeiden.

Rainer Lensing
Vorsitzender