Drucksache Nr. 0610/2016:
Besetzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters

Inhalt der Drucksache:

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0610/2016
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Besetzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters

Antrag,

festzustellen, dass der Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters wie folgt besetzt wird:

Ratsfrauen/Ratsherren: auf Vorschlag der:
1. Ratsherr Bruno Gill SPD-Fraktion
2. Beigeordnete Christine Kastning SPD-Fraktion
3. Beigeordneter Michael Klie SPD-Fraktion
4. Beigeordnete Belgin Zaman SPD-Fraktion
5. Beigeordneter Jens Seidel CDU-Fraktion
6. Beigeordnete Kerstin Seitz CDU-Fraktion
7. Ratsherr Jens-Michael Emmelmann CDU-Fraktion
8. Beigeordnete Freya Markowis Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
9. Ratsherr Klaus Geschwinder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
10. Ratsherr Patrick Drenske Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
11. Beigeordneter Oliver Förste Fraktion DIE LINKE.

Grundmandat:
12. Ratsherr Wilfried H. Engelke FDP-Fraktion
13. Ratsherr Fraktion Die Hannoveraner


Ausschussvorsitzender: Beigeordneter Jens Seidel

Stellvertretende/ r Ausschussvorsitzende/ r:

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Vorschlagsrecht liegt bei den Ratsfraktionen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Durch Ratsbeschluss vom 25.02.2016 ist die Geschäftsordnung des Rates dahingehend geändert worden, einen Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters zu bilden.

Dieser Ausschuss soll sich mit Angelegenheiten die den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters betreffen befassen. Ausgenommen sind Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich des Gleichstellungsausschusses.

Der Ausschuss für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters ist gemäß § 71 NKomVG nach dem Besetzungsverfahren d'Hondt zu besetzen. Bei elf zu benennenden Ratsfrauen und Ratsherren entfallen auf die SPD-Fraktion vier Sitze, auf die CDU-Fraktion und auf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen je drei Sitze und auf die Fraktion DIE LINKE. einen Vorschlag.

Nach § 71 Abs. 4 NKomVG sind die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Hannoveraner berechtigt, je ein Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat).

Zu Beginn der laufenden Wahlperiode des Rates hatten sich die Fraktionen über die Besetzung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze verständigt, die in Form der Informationsdrucksache Nr. 2052/2011 vom Rat zur Kenntnis genommen wurde. Soweit der Rat die derzeitige Verteilung der Ausschussvorsitze beibehalten will und von der Neuverteilung der Ausschussvorsitze absieht, fällt der Vorsitz im Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters unter Anwendung des d'Hondt'schen Höchstzahlverfahrens der CDU-Ratsfraktion zu. Als Vorsitzender wurde nach § 37 GO des Rates aus der Mitte der dem Ausschuss angehörende Ratsmitglieder Beigeordneter Jens Seidel benannt.

Nach § 37 GO des Rates werden die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder bestimmt.

Die Ratsfrauen und Ratsherren stellen die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
18.60 
Hannover / 17.03.2016