Antrag Nr. 0610/2008:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Ausschluss des Ersatzanspruches bei Beeinträchtigung von Straßen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0610/2008 (Originalvorlage)
0388/2008 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Ausschluss des Ersatzanspruches bei Beeinträchtigung von Straßen

Antrag

In der Anlage 1 (Sondernutzungssatzung) zu Drucksache 0388/2008 wird § 13 Abs. 4
„Der/die Inhaber/in der Sondernutzungserlaubnis hat gegen die Landeshauptstadt Hannover keinen Ersatzanspruch, wenn die Straße gesperrt, geändert, eingezogen oder die Erlaubnis widerrufen wird."

wie folgt abgeändert:

„Der/die Inhaber/in der Sondernutzungserlaubnis hat gegen die Landeshauptstadt Hannover einen Ersatzanspruch, wenn die Nutzung der Straße erheblich beeinträchtigt wird und wenn der/die Inhaber/in nicht rechtzeitig vorher über die Einschränkung informiert wird."

Begründung

Nach der derzeitigen Fassung ist der Ersatzanspruch für den Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis ausgeschlossen, wenn die Straße beeinträchtigt ist.

Da die Straßennutzung für Inhaber einer Sondernutzungserlaubnis von wirtschaftlicher Bedeutung ist, ist der Ausschluss eines Ersatzanspruches rechtlich mindestens fraglich. Ein Ersatzanspruch sollte zumindest bei erheblicher Beeinträchtigung möglich sein.

Rainer Lensing
Vorsitzender