Drucksache Nr. 0608/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 12.03.2020: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel : 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0608/2020
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1863 - ehemaliger Holländischer Pavillon
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1863 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hannover.

Begründung des Antrages

Die WKN EXPO-Campus living GmbH hat die Grundstücke erworben und gemeinsam mit dem Architekturbüro MVRDV aus Rotterdam, das den Holländischen Pavillon entworfen hatte, ein Konzept zur Revitalisierung entwickelt. Mit Schreiben vom 28.09.2017 hatte die Gesellschaft die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Die Einleitung wurde am 21.12.2017 vom Verwaltungsausschuss beschlossen (DS Nr. 2522/2017). Zwischenzeitlich wurde die WKN EXPO-Campus living GmbH unter Einbeziehung eines weiteren Akteurs zur I Live EXPO Campus GmbH umfirmiert. Diese hat mit Schreiben vom 29.07.2019 einen modifizierten Einleitungsantrag gestellt, der im Gegensatz zu einem Hochhaus eine als "Loop" bezeichnete offene Blockrandbebauung vorsieht.

In nordöstlicher Richtung des Plangebietes entwickelt die Stadt Hannover den Stadtteil Kronsrode, der mit verschiedenen Wohnangeboten und einer Grundversorgung an das EXPO-Gelände heranrückt. Diese Standortfaktoren beeinflussen die Bestandsaktivierung und die Neubebauung deutlich. Als Reaktion darauf hat der Vorhabenträger mit dem Büro MVRDV ein neues Konzept entwickelt, dass einerseits mit Angeboten für Co-Working-Flächen in der Nähe zum universitären Umfeld und andererseits mit einem flexiblen halböffentlichen Raum für unterschiedliche Events sowie baulich mit einer ansprechenden Fassadengestaltung auf die benachbarten Entwicklungen reagiert. Es ist beabsichtigt, dass der zentrale Grundstückszugang vom Boulevard der EU erfolgt und der Pavillon durch geschossige Abstufungen des Wohngebäudes und des Parkhauses mit Büroflächen städtebaulich in Szene gesetzt wird. Mit der Revitalisierung des Pavillons soll die äußere Anmutung aus der Expo-Zeit wieder hergestellt werden. Hierzu wird der aus Stahlbeton bestehende Pavillonsockel sowie die darauf aufbauende Stahlkonstruktion ertüchtigt und die verschiedenen Nutzungsebenen wiederbelebt. Die Landeshauptstadt Hannover begrüßt, dass auf diesem Wege der Pavillon wieder in Nutzung gebracht wird und das prägende Gebäude auf dem Grundstück bleibt.

Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat am 12.09.2019 (Drs. 2267/2019) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 14.10.2019 bis 13.11.2019 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 26.02.2020