Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Umstrukturierung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte Wittenberger Straße
Antrag,
zu beschließen,
1.) in der städtischen Kindertagesstätte Wittenberger Straße in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Kreisverband Hannover-Stadt e.V. eine altersübergreifende Gruppe in 3/4-Betreuung mit 15 Kindergarten- und fünf Krabbelkindern in eine Krabbelgruppe mit 15 Plätzen (1,5 bis 3 Jahre) umzustrukturieren,
2.) die Kindergartengruppe von halbtags ohne Essen auf eine 3/4-Betreuung auszuweiten und
3.) für das geänderte Betreuungsangebot ab 01.08.2007, frühestens jedoch ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Kultusministerium, laufende Beihilfen auf Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
---|
Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 80.000,00 € |
Wirtschaftsplan OE 19 | Sachausgaben | 400,00 € |
4641.000/535000 |
Einrichtungsaufwand | 5.000,00 € |
4641.901/935400 | Zuwendungen | 19.300,00 € |
4641.000/678000* |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 5.200,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 85.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 24.900,00 € | |
Finanzierungssaldo | -85.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -24.900,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Die vom DRK betriebene Kindertagesstätte Wittenberger Straße 134 wurde im Jahr 2000 eröffnet. In der Einrichtung werden insgesamt 95 Kinder betreut. Neben einer altersübergreifenden Gruppe (AüG) mit 20 Plätzen gibt es drei Kindergartengruppen (25 Plätze ganztags und 50 Plätze halbtags, davon 25 ohne Essen). Im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide ist die Zahl der Kindergartenkinder rückläufig, sodass es zunehmend schwieriger wird, die Plätze der Kita zu belegen. Gleichzeitig besteht eine große Nachfrage an Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige. Aufgrund der Bedarfssituation ist es sinnvoll und erforderlich, für diese Altersgruppe ein erweitertes Angebot zu schaffen.
Die Fachverwaltung möchte daher in Abstimmung mit der Leitung der Kindertagesstätte und der Fachberatung des Trägers die AüG zum 01.08.2007 in eine Krabbelgruppe (3/4-Betreuung) umwandeln.
Zudem wird die Halbtagskindergartengruppe ohne Essen immer weniger nachgefragt, da von vielen Eltern eine längere Betreuungszeit gewünscht wird. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit dieser Gruppe um täglich zwei Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt. Es handelt sich bei einer Betreuungszeit von 08.00 bis 14.00 Uhr um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.
Durch die beabsichtigten Maßnahmen wird dem seit 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Als ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Betreuungsangebote für unter 3-Jährige zu sehen.
Der zeitliche Rahmen für den Ausbau der Angebote ist in einem Stufenprogramm in jährlichen Schritten bis längstens 01.10.2010 festgelegt worden. Dieses Programm wurde so auch vom Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover beschlossen (DS 839/2005 sowie entsprechende Änderungsanträge).
Das Nds. Kultusministerium - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder (ehemals Nds. Landesjugendamt) - hat bereits eine geänderte Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Die Maßnahme erfordert Umbaumaßnahmen insbesondere im Sanitärbereich sowie die Anschaffung von Mobiliar und Ausstattungsgegenständen für die Altersgruppe der unter 3-Jährigen. Die daraus resultierenden Kosten stehen, ebenso wie die Mehrkosten der laufenden Finanzierung, im Kita-Budget zur Verfügung.
51.4
Hannover / 05.03.2007