Antrag Nr. 0607/2008:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Warenbänke nach § 9 Abs. 2 (Warenauslagen an den Geschäften)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0607/2008 (Originalvorlage)
0388/2008 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Warenbänke nach § 9 Abs. 2 (Warenauslagen an den Geschäften)

Antrag

In der Anlage 1(Sondernutzungssatzung) zu Drucksache 0388/2008 wird § 9 Abs. 2 „Verkaufseinrichtungen sind im Bereich von Warenbänken unzulässig." gestrichen.

Begründung

Kassen vor den Geschäften ermöglichen einen Schnellverkauf. Geschäfte, die einen solchen Verkauf anbieten, stellen für den Außenbereich Personal - häufig 400,00 € - Kräfte - ein, die gleichzeitig Aufsichtsfunktionen wahrnehmen müssen. Bei Inkrafttreten der in Bezug genommenen Vorschrift würde Arbeitsplätze vernichtet werden.

Darüber hinaus führt die Vorschrift zu Umsatzeinbußen für die Geschäfte.

Die Vorschrift schränkt letztendlich auch die Kunden in ihren Einkaufsgewohnheiten ein, da das Stöbern in und im Optimalfall - aus Sicht der Unternehmen - das Kaufen von Büchern quasi beim „Vorbeigehen" nicht mehr möglich wäre.

Rainer Lensing
Vorsitzender