Antrag Nr. 0605/2008:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Stellschilder und Fahrradständer nach § 8 Abs. 5

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0605/2008 (Originalvorlage)
0388/2008 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Stellschilder und Fahrradständer nach § 8 Abs. 5

Antrag

In der Anlage 1(Sondernutzungssatzung) zu Drucksache 0388/2008 wird § 8 Abs. 5

„Stellschilder und Fahrradständer sind nur in einer Tiefe von maximal 1,50 m vor den Fassaden zulässig."

wie folgt abgeändert:

„Stellschilder und Fahrradständer sind vor den Geschäften so aufzustellen, dass eine Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger ausgeschlossen ist."

Begründung

Die derzeitige Fassung führt zu mehr Bürokratismus für Einzelhändler und Unternehmen. Gleichzeitig wäre die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover verpflichtet stetig zu prüfen, ob die Maße eingehalten werden.


Nach § 7 Abs. 2 sieht zunächst eine freie Fläche von mindestens 2 m vor den Geschäften vor. Fahrradständer können hingegen nach § 8 Abs. 5 nur max. 1,50 m vor den Geschäften aufgestellt werden. Das bedeutet im Ergebnis, dass Fahrradständer von den Geschäften nicht aufgestellt werden können, denn Fußwege mit einer Breite von 3,50 m sind im Stadtgebiet kaum vorhanden.

Rainer Lensing
Vorsitzender