Antrag Nr. 0603/2008:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Elektrische und elektronische Elemente

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0603/2008 (Originalvorlage)
0388/2008 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Elektrische und elektronische Elemente

Antrag

In der Anlage 1(Sondernutzungssatzung) zu Drucksache 0388/2008 wird § 7 Abs. 3 Satz 5

„Sonstige elektrische oder elektronische Elemente (Effektbeleuchtungen, Lichterketten, Lauflichter, Projektionen u.ä.) sind grundsätzlich nicht zulässig."

wie folgt abgeändert:

„Sonstige elektrische oder elektronische Elemente (Effektbeleuchtungen, Lichterketten, Lauflichter, Projektionen u.ä.) sind nicht zulässig, wenn eine Beeinträchtigung des Verkehrs oder der Bürgerinnen und Bürger zu befürchten ist."

Begründung

Der grundsätzliche Ausschluss von elektrischen oder elektronischen Elementen führt zur massiven Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Betätigung der Einzelhändler und der Unternehmen.

Lichterwerbung fördert den individuellen Charakter eines Unternehmens. Für sie ist der Wiedererkennungswert von überragender Bedeutu

Rainer Lensing
Vorsitzender