Drucksache Nr. 0603/2006:
Rahmenermächtigungen für Kreditaufnahmen und für den Abschluss von Finanzderivaten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0603/2006
1
 

Rahmenermächtigungen für Kreditaufnahmen und für den Abschluss von Finanzderivaten

Antrag,

den Oberbürgermeister zu ermächtigen, innerhalb des nachstehenden Rahmens Verträge über die Aufnahme von Krediten und über den Abschluss von Finanzderivaten abzuschließen:
I. Für Kreditaufnahmen

1.
der Stadt Hannover für allgemeine Investitionen


und Investitionsförderungsmaßnahmen
9.365.605,96 €
2.
der Stadtentwässerung
18.574.000,00 €
3.
der städtischen Alten- und Pflegeheime
4.201.900,00 €
4.
der Städtischen Häfen
6.700.000,00 €
5.
des Jugend Ferien-Service
183.000,00 €
6.
des Fachbereiches Gebäudemanagement
23.072.800,00 €
7.
zur Umschuldung
144.700.000,00 €
Die Kredite sind jeweils mit dem Zinssatz nach den günstigsten Tageskonditionen, höchstens aber effektiv 5,00 % bei einer Tilgung von mindestens 1,00 % und einem Auszahlungskurs von mindestens 98,00 % aufzunehmen.
II. Für Finanzderivate
Für den Abschluss von Finanzderivaten wird die Ermächtigung bis zu einer Höhe von 100,00 Mio. EURO beantragt. Die Inanspruchnahme dieses Rahmens wird nur erfolgen,

wenn aufgrund von Modellrechnungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zinsszenarien ein wirtschaftlicher Vorteil für die Landeshauptstadt Hannover zu erwarten ist.

Die Ermächtigungen zu I. und II. gelten für die Zeit vom 01.04.2006 bis zum 30.06.2006.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden durch Kreditaufnahmen und durch den Abschluss von Finanzderivaten nicht berührt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2006 ff. können noch nicht beurteilt werden, da die Zinssätze, der Aufnahmezeitpunkt, die Zahlungstermine und die jeweilige Höhe der aufzunehmenden Kredite nicht bekannt sind.

Begründung des Antrages

Die beantragten Rahmenermächtigungen zu den Ziffern 1 bis 6 sind für die Sicherung der Kassenliquidität zur Deckung von Investitionsausgaben für die jeweiligen Bereiche erforderlich. Grundlage der beantragten Rahmenermächtigungen sind die noch nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen der Jahres 2004 und 2005 und die kommunalaufsichtliche Genehmigung zur Kreditaufnahme für den Stammhaushalt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Durch die beantragte Rahmenermächtigung zu Ziffer 7 sollen Ersatzkredite für die Ablösung gekündigter bzw. noch zu kündigender Kredite aufgenommen werden. Durch den Abschluss von Finanzderivaten soll die Zinsbelastung der Landeshauptstadt Hannover gesenkt werden. Die bisherigen Rahmenermächtigungen sind bis zum 31.03.2006 gültig. Die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung werden über die Kreditaufnahmen und den Abschluss von Finanzderivaten - auch bei Teilausnutzung - umgehend unterrichtet.

Bericht über Kreditaufnahmen und den Abschluss von Finanzderivaten
In der Zeit vom 01.01.2006 bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden keine Kredite aufgenommen und keine Finanzderivate abgeschlossen.
20.53 
Hannover / 10.03.2006