Drucksache Nr. 0603/2005 N1:
3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0603/2005 N1
3
 

3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen
in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte finden keine Anwendung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bei den Diskussionen über die 2. Schulbezirkssatzung hatte die Verwaltung angekündigt, das bisherige System der Beschreibung der Schulbezirke in Form einer Liste mit Straßen und Hausnummern verändern zu wollen. Das Ergebnis dieser Arbeit wird nunmehr vorgelegt.

Künftig sollen die Schulbezirke nur noch flächenmäßig, d.h. in der Regel durch ihre Außengrenzen beschrieben werden.

Damit sind folgende Vorteile verbunden:
1.) Durch die Harmonisierung von EDV-Systemen wird die Arbeit der Verwaltung erheblich erleichtert. So konnten Auswertungen bisher nur weitgehend manuell und nur zum Teil EDV-gestützt erstellt werden. Künftig ermöglicht die Nutzung der nun zur Verfügung stehenden elektronischen Möglichkeiten schnellere und genauere Auswertungen; auch kleinräumige Darstellungen werden erleichtert.


2.) Satzungsänderungen werden nur noch bei Veränderung der Außengrenzen von Schulbezirken erforderlich. Der Fortschreibungsaufwand bei Änderung von Straßennamen, Widmung neuer Straßen usw. wird auf ein Minimum gesenkt.

3.) Die Nutzung der Auskunftsfunktionen im Intranet der Stadt Hannover, insbesondere die Abfragemöglichkeit welche Adresse welchem Schulbezirk zugeordnet ist, bleibt unverändert bestehen.


Veränderungen gegenüber der bisherigen Schulbezirkssatzung

Die bisher festgelegten Schulbezirke wurden prinzipiell beibehalten. Für die flächenmäßige Beschreibung wurde dabei auf das seit vielen Jahren bewährte System der Einteilung des Stadtgebietes in Baublöcke zurückgegriffen. Die Schulbezirksgrenzen verlaufen damit künftig immer entlang von Baublockgrenzen.

Aufgrund der Systemumstellung können kleinere Grenzabweichungen in den Randbereichen der Schulbezirke gegenüber den bisherigen Festlegungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Es kann jedoch versichert werden, dass dadurch keine andere Auslastung einzelner Schulen entsteht. Eine Darstellung dieser Veränderungen wäre jedoch nur unter unverhältnismäßig großem manuellen Aufwand möglich; die Verwaltung hat deshalb darauf verzichtet.

Im Einzelnen sind folgende Unterschiede zur bisherigen Schulbezirkssatzung zu nennen:

1.) Im Gegensatz zu einigen früheren Festsetzungen verlaufen die Grenzen der Baublöcke in Straßen immer auf der Straßenmitte.

2.) Es wurde darauf geachtet, dass Schulbezirksgrenzen möglichst nicht über Stadtbezirksgrenzen hinaus reichen. Allerdings war dies in einigen Fällen nicht zu vermeiden.

3.) Gewerbe-, Grün- und Brachflächen, die bisher nicht über Straßennamen definiert werden konnten, sind künftig auch Schulbezirken zugeordnet. Eine spätere mögliche Wohnbebauung solcher Flächen muss dann nicht zwangsläufig eine Änderung der Schulbezirkssatzung nach sich ziehen.

4.) Die vom Rat am 01.07.2004 beschlossene Auflösung der GS In den Sieben Stücken und die damit verbundenen Schulbezirksänderungen wurden eingearbeitet.


Zusätzliche Begründung zur Neufassung:

Die Stadtbezirksräte haben wie nachstehend votiert:

Stadtbezirksrat 01 - Mitte -: 7 Ja, 0 Nein, 7 Enthaltungen
Stadtbezirksrat 02 - Vahrenwald-List -: 11 Ja, 6 Nein, 0 Enthaltungen
Stadtbezirksrat 03 - Bothfeld-Vahrenheide - : Einstimmig zugestimmt
Stadtbezirksrat 04 - Buchholz-Kleefeld - : Einstimmig zugestimmt
Stadtbezirksrat 05 - Misburg-Anderten - : Einstimmig zugestimmt

Stadtbezirksrat 06 - Kirchrode-Bemerode-Wülferode - : 7 Ja, 11 Nein,
0 Enthaltungen
Stadtbezirksrat 07 - Südstadt-Bult - : Änderungsantrag einstimmig ;
17 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltungen
Stadtbezirksrat 08 - Döhren-Wülfel - : Einstimmig zugestimmt
Stadtbezirksrat 10 - Linden-Limmer - : 14 Ja, 0 Nein, 5 Enthaltungen
Stadtbezirksrat 11 - Ahlem-Badenstedt-Davenstedt - : Einstimmig zugestimmt
Stadtbezirksrat 12 - Herrenhausen-Stöcken - : Änderungsantrag einstimmig beschlossen
Stadtbezirksrat 13 – Nord - : Einstimmig zugestimmt

Stadtbezirksrat 09 - Ricklingen - : Sitzung am 02.06.05; Ergebnis wird nachgereicht

Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungsanträgen:

Stadtbezirksrat 07 – Südstadt-Bult - :
Wörtlich genommen bedeutet Punkt 1 dieses Antrages, dass die mit dieser Satzung verbundene Systemumstellung und die sich daraus ergebenden Verbesserungen abgelehnt werden. Aus der Begründung und der Diskussion im Stadtbezirksrat ergibt sich aber, dass eigentlich gemeint ist, dass den Schulen eine einfache Möglichkeit für Auskünfte erhalten bleiben solle. Dies ist der Fall, weil die im Intranet der Stadt Hannover vorhandenen Abfragemöglichkeiten den Nutzern, also auch den Schulen, nach wie vor und unabhängig von den in der Satzung verwendeten Beschreibungen zur Verfügung stehen.
Dieser Punkt des Änderungsantrages beruht insofern auf Missverständ-
nissen seitens der Schulen.

Punkt 2 des Antrages stellt eine Selbstverständlichkeit dar. Veränderungen von Schulbezirken ziehen zwangsläufig auch eine Änderung/Neufassung der Satzung nach sich.

Dem Änderungsantrag wird nicht gefolgt.

Stadtbezirksrat 12 – Herrenhausen-Stöcken -
Der Wunsch der hinter dem Antrag des Stadtbezirksrates steht, war auch schon durch die bisherige Formulierung der Satzung gegeben. Da der Änderungsantrag eine Konkretisierung darstellt, wird ihm inhaltlich durch die Neufassung entsprochen.
 42.42
Hannover / 31.05.2005