Drucksache Nr. 0603/2005:
3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Stadtbezirksräte 01 - 13
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0603/2005
1
 

3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen
in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover gemäß Anlage zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte finden keine Anwendung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bei den Diskussionen über die 2. Schulbezirkssatzung hatte die Verwaltung angekündigt, das bisherige System der Beschreibung der Schulbezirke in Form einer Liste mit Straßen und Hausnummern verändern zu wollen. Das Ergebnis dieser Arbeit wird nunmehr vorgelegt.

Künftig sollen die Schulbezirke nur noch flächenmäßig, d.h. in der Regel durch ihre Außengrenzen beschrieben werden.

Damit sind folgende Vorteile verbunden:
1.) Durch die Harmonisierung von EDV-Systemen wird die Arbeit der Verwaltung erheblich erleichtert. So konnten Auswertungen bisher nur weitgehend manuell und nur zum Teil EDV-gestützt erstellt werden. Künftig ermöglicht die Nutzung der nun zur Verfügung stehenden elektronischen Möglichkeiten schnellere und genauere Auswertungen; auch kleinräumige Darstellungen werden erleichtert.


2.) Satzungsänderungen werden nur noch bei Veränderung der Außengrenzen von Schulbezirken erforderlich. Der Fortschreibungsaufwand bei Änderung von Straßennamen, Widmung neuer Straßen usw. wird auf ein Minimum gesenkt.

3.) Die Nutzung der Auskunftsfunktionen im Intranet der Stadt Hannover, insbesondere die Abfragemöglichkeit welche Adresse welchem Schulbezirk zugeordnet ist, bleibt unverändert bestehen.


Veränderungen gegenüber der bisherigen Schulbezirkssatzung

Die bisher festgelegten Schulbezirke wurden prinzipiell beibehalten. Für die flächenmäßige Beschreibung wurde dabei auf das seit vielen Jahren bewährte System der Einteilung des Stadtgebietes in Baublöcke zurückgegriffen. Die Schulbezirksgrenzen verlaufen damit künftig immer entlang von Baublockgrenzen.

Aufgrund der Systemumstellung können kleinere Grenzabweichungen in den Randbereichen der Schulbezirke gegenüber den bisherigen Festlegungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Es kann jedoch versichert werden, dass dadurch keine andere Auslastung einzelner Schulen entsteht. Eine Darstellung dieser Veränderungen wäre jedoch nur unter unverhältnismäßig großem manuellen Aufwand möglich; die Verwaltung hat deshalb darauf verzichtet.

Im Einzelnen sind folgende Unterschiede zur bisherigen Schulbezirkssatzung zu nennen:

1.) Im Gegensatz zu einigen früheren Festsetzungen verlaufen die Grenzen der Baublöcke in Straßen immer auf der Straßenmitte.

2.) Es wurde darauf geachtet, dass Schulbezirksgrenzen möglichst nicht über Stadtbezirksgrenzen hinaus reichen. Allerdings war dies in einigen Fällen nicht zu vermeiden.

3.) Gewerbe-, Grün- und Brachflächen, die bisher nicht über Straßennamen definiert werden konnten, sind künftig auch Schulbezirken zugeordnet. Eine spätere mögliche Wohnbebauung solcher Flächen muss dann nicht zwangsläufig eine Änderung der Schulbezirkssatzung nach sich ziehen.

4.) Die vom Rat am 01.07.2004 beschlossene Auflösung der GS In den Sieben Stücken und die damit verbundenen Schulbezirksänderungen wurden eingearbeitet.
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Hannover / 23.03.2005