Antrag Nr. 0602/2008:
Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Freisitze nach § 7 Abs. 2

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0602/2008 (Originalvorlage)
0388/2008 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0388/2008 (Sondernutzungssatzung)
Freisitze nach § 7 Abs. 2

Antrag

In der Anlage 1 (Sondernutzungssatzung) zu Drucksache 0388/2008 wird § 7 Abs. 2 dahingehend ergänzt, dass die für Freisitze im Sinne des § 7 Abs. 1 genehmigten Flächen durch Markierungen an den Eckpunkten vor Ort überprüfbar gemachten werden müssen.

Art und Weise der Markierung sind derart vorzusehen, dass eine Manipulation ausgeschlossen wird.

Begründung

Freisitze werden vor den Geschäften innerhalb des genehmigten Bereiches aufgestellt.

Die genehmigten Flächen sollen markiert werden, damit die Benutzer der Freisitze selbst schnell und eindeutig die Begrenzung der Fläche überprüfen können und die Kontrollen durch Ordnungskräfte vor Ort erleichtert werden.

Die Ausführung der Eckpunktmarkierung kann analog wie in anderen Städten ausgeführt werden.

Rainer Lensing
Vorsitzender