Als Elternvertreter begrüßen wir ausdrücklich die unter a) und dessen Begründung in der DS 0574/2016 getroffenen Ausführungen.Der unter Punkt c) geforderte gemeinsame Schuleinzugsbereich für die Grundschulen Tiefenriede und Heinrich
-Wilhelm-Olbers-Grundschule wird nicht konkret in der praktischen Ausführung und deren zeitlicher Gestaltung.Von der in Kürze erfolgenden Anmeldung der Kinder bis zum 1. Schultag im Schuljahr 2017/18 vergehen 15 Monate. Die Erfahrung zeigt, dass zunächst (fast) alle Kinder an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Zwischen 25 und 30% der Kinder werden aber im Laufe dieser 15 Monate an anderen Schulen angemeldet, ohne dass eine rechtzeitige Abmeldung an der zuständigen Schule erfolgt. So hat die Grundschule Tiefenriede zurzeit 130 angemeldete Erstklässler für das kommende Schuljahr obwohl erfahrungsgemäß nur ca. 100 Kinder diese Schule besuchen werden.Um eine rechtzeitige und geordnete Zuordnung der Kinder aus dem Überlagerungsbereich (Waldheim und Waldhausen) zu gewährleisten müsste ein Stichtag für die Überweisung an die jeweils andere Schule genannt werden. Aufgrund der oben ausgeführten Umstände des tatsächlichenAnwahlverhaltens kann noch nicht einmal der quantitative Umfang der Abweisungen bestimmt werden.Die unter c) in der DS 0574/2016 formulierte Lösung lässt auch die Möglichkeit der Einrichtung eines5. Zuges völlig offen, wie es in der jüngsten Vergangenheit an der GS Tiefenriede einmalig der Fall war.Da die Heinrich
-Wilhelm-Olbers-Grundschule bereits seit 2009 Profilschule (siehe DS 1860/2008) mit Englisch ab Klasse 1 als schulbezirksübergreifendes Angebot ist, steht sie den Kindern nicht nur aus dem Überlagerungsbereich als anwählbare Schule zur Verfügung und macht die Einrichtung eines gemeinsamen Schuleinzugsbereiches obsolet.Daher fordern wir die Streichung dieses Punktes c) aus der DS 0574/2016, da zu befürchten ist, dass genau diese Formulierung eine „vorschnelle" Abweisung der Kinder aus Waldheim/Waldhausen an die Heinrich
-Wilhelm-Olbers-Grundschule rechtfertigen könnte.
Zu Punkt d) aus DS 0574/2016:
Die Einrichtung einer schulwegsichernden Querung der Zeißstraße ist mit Wegfall von Punkt c) entbehrlich und würde angesichts der in diesem Bereich zu erwartenden Straßenbaumaßnahmen ggf. erst sehr spät zielführend im Sinne der ursprünglichen Planungen greifen.Ausdrücklich unbenommen von diesem Änderungsantrag sind somit die Punkte a), b), e) und f) der DS 0574/2016.
Ralf Kühnbaum-Grashorn - Elternvertreter im Schulausschuss - Ralf Popp - Elternvertreter im Schulausschuss