Antrag Nr. 0597/2008:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0094/2008, Lokaler Integrationsplan

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0597/2008 (Originalvorlage)
0094/2008 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 28.03.2008: Ausschuss für Arbeitsmarkt- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten: Formal behandelt
  • 07.04.2008: Gleichstellungsausschuss: Es wurden die Punkte für Frauen und Gleichstellung hervorgehoben (Sprachförderung für Ältere und Beratung bei Zwangsheirat)
  • 16.04.2008: Organisations- und Personalausschuss: formal behandelt
  • 17.04.2008: Migrationsausschuss: Einzelabstimmung: Allgemeines, Punkte 1-5: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 1 Punkte 1,2 und 5: 2 dafür - 8 dagegen Punkte 3,4,6 und 7: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 3 3.1 Frauen Punkte 6 und 7: 2 dafür - 8 dagegen Punkte 1 -5: 2 dafür - 8 dagegen 3.2 Kinder und Jugendliche Punkte 1 - 3: 2 dafür - 8 dagegen 3.3 Familien Punkte 1 - 5: 2 dafür - 8 dagegen 3.4 Ältere Punkte 1 - 3: 2 dafür - 8 dagegen 3.6 Flüchtlinge Punkte 1 und 2: 2 dafür - 8 dagegen 3.7 Sozialberatung Punkte 1 und 2: 2 dafür - 8 dagegen Punkt 3: 2 dafür - 8 dagegen 3.8 Illegale Migration Punkt 1: 2 dafür - 8 dagegen Punkt 2: 2 dafür - 8 dagegen 3.10 Kriminalität Punkt 1: 2 dafür - 8 dagegen 3.11 Behinderte Menschen Punkte 1 und 2: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 4 Punkt 7: 2 dafür - 8 dagegen Punkt 1-6 und 8-14: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 5 Punkt 3: 2 dafür - 8 dagegen Punkte 1 und 2: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 6 Punkte 1-19: 2 dafür - 8 dagegen Mehrheitlich abgelehnt Punkte 1,2 und 5: 2 dafür - 8 dagegen Punkte 3,4,6 und 7: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 3.1 Punkte 6 und 7: 2 dafür - 8 dagegen Punkte 1-5: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 3.2 Punke 1-3: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 3.3 Punkte 1-5: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 3.4 Punkte 1-3: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 3.6 Punkte 1 und 2: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 3.7 Punkte 1 und 2: 2 dafür - 8 dagegen Punkt 3: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 3.8 Punkt 2: 2 dfür - 8 dagegen Handlungsfeld 3.10 Punkt 1: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 3.11 Punkte 1 und 2: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 4 Punkt 7: 2 dafür - 8 dagegen andere Punkte: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 5 Punkt 3: 2 dafür - 8 dagegen Punkte 1 und 2: 2 dafür - 8 dagegen Handlungsfeld 6 alle Punkte: 2 dafür - 8 dagegen
  • 18.04.2008: Kulturausschuss: 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 21.04.2008: Sozialausschuss: 2 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 23.04.2008: Schulausschuss: 3 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
  • 28.04.2008: Jugendhilfeausschuss: - formal behandelt -
  • 07.05.2008: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Formal behandelt
  • 12.06.2008: Verwaltungsausschuss: 3 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 12.06.2008: Ratsversammlung: 18 Stimmen dafür, 42 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0094/2008, Lokaler Integrationsplan

Antrag zu beschließen:


Allgemeines

Die Anlage (Lokaler Integrationsplan) zu Drucksache 0094/2008 wird um folgende Handlungsansätze ergänzt:

1.) die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, eine Präambel mit folgendem Inhalt einzufügen:
„Das Erlernen und das Beherrschen der deutschen Sprache ist die Grundvoraussetzung für das Gelingen von Integration.“

2.) die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, alle laufenden Maßnahmen zu evaluieren. Die Evaluationsergebnisse sind dem Rat und seinen Gremien vorzulegen.

3.) die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, eine „zentrale Telefonnummer“ einzurichten, an die sich hilfsbedürftige Personen, Institutionen und auch Hilfe anbietende Unternehmen und Verbände wenden können, um zu erfragen, welche bereits bestehenden Einrichtungen weiterhelfen können.

4.) die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, Umsetzungs- und Controllingsverfahren zu entwickeln, damit die Prozesse der Integrationsarbeit erfasst und gesteuert werden können.

5.) die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, zum jährlichen Stichtag, dem 30.09., einen Sozialbericht über die Lage der Migrantinnen und Migranten sowie Menschen mit Migrationshintergrund vorzulegen.


Begründung:

Zu 1)
Erfolgt mündlich.

Zu 2)
Um frühzeitig erkennen zu können, ob die Handlungsansätze richtig gewählt wurden, sollten die Maßnahmen regelmäßig evaluiert werden. Nur durch regelmäßige Evaluation können Verbesserungspotentiale identifiziert und eine Optimierung der Handlungsansätze erreicht werden.

Zu 3)
Die Anlage (Lokaler Integrationsplan) zu Drucksache 0094/2008 erwähnt an verschiedenen Stellen die Sinnhaftigkeit der Einbindung bestehender staatlicher und nichtstaatlicher Strukturen, nennt Kooperationspartner und Angebote. Diese Vielzahl an Informationen kann jedoch auch einen Verlust der Übersichtlichkeit bedeuten. Durch die Einrichtung einer zentralen Telefonnummer, unter der gewünschte Informationen abrufbar sind, kann der Unübersichtlichkeit entgegengewirkt werden.

Zu 4)
Erfolgt mündlich.

Zu 5)
Erfolgt mündlich.
Handlungsfeld 1: Bildung

In der Anlage (Lokaler Integrationsplan) zu Drucksache 0094/2008 wird

1) auf der Seite 13 ein neuer „Handlungsansatz“:
„Bei Migranten und Migrantinnen und Personen mit Migrationshintergrund, die als Tagesmütter bzw. Tagesväter tätig sind, oder Personen, die mit Bildung und Erziehung befasst sind, ist die Beherrschung der deutschen Sprache vorauszusetzen.“

eingefügt.


2) auf der Seite 13 ein neuer „Handlungsansatz“:
„Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird eine jährliche Prämierung von besonders engagierten Kinderbetreuungseinrichtungen durchführen. Es wird jährlich eine Krippe, ein Kindergarten sowie ein Kinderhort ausgezeichnet.“

eingefügt.


3) die Übersicht auf Seite 10 dahingehend ergänzt,
dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover diese um den Anteil der Migranten und Migrantinnen und der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die hannoversche Grundschulen sowie die weiterführenden Schulen besuchen, ergänzt. Dabei ist nach ethnischer Herkunft der Schülerinnen und Schüler und Jahrgang zu differenzieren.


4) auf der Seite 16 unter „Ausgangslage“ der Absatz:
„Die Aussagen der PISA-Studien über den Stellenwert längerer gemeinsamer Schulzeiten erklären unter anderem die starke Nachfrage nach Gesamtschulplätzen. Die Stadt würde dem Elternwillen gerne entsprechen und mehr Gesamtschulplätze – auch in kleineren Systemen - anbieten. Daraus leiten sich der Wunsch und die Forderung an das Land Niedersachsen ab, das Errichtungsverbot für Gesamtschulen aufzuheben.“
gestrichen.


5) auf der Seite 17 unter „Ziele“ der Satz:
„Schulische Ganztagsangebote werden besonders in Form der Integrierten Gesamtschule, auch in Kooperation mit Dritten, ausgeweitet.“
wie folgt gefasst:
„Schulische Ganztagsangebote werden, auch in Kooperation mit Dritten, ausgeweitet.“

6) auf der Seite 18 unter „Handlungsansätze“ der Absatz:
„Stadtteilorientierte Bildungsnetze werden genutzt.“

wie folgt ergänzt:
„Stadtteilorientierte Bildungsnetze werden genutzt und in Zusammenarbeit mit der Stadt einer breiteren Öffentlichkeit bekanntgemacht.


7) auf der Seite 19 unter „Handlungsansätze“ der Absatz:
„Als weiterer Schritt wird sich die Stadt beim Niedersächsischen Kultusministerium dafür einsetzen, dass die Hauptherkunftssprachen (Türkisch, Russisch, Serbisch/ Kroatisch, Polnisch, Arabisch, Neu-Griechisch) als reguläre, prüfungsrelevante Fremdsprachen bis zum Abitur unterrichtet werden. Dabei sollen die an der IGS Linden gesammelten Erfahrungen einfließen.“

wie folgt gefasst:
„Sollte vor Ort der Bedarf bestehen, wird die Stadt die hannoverschen Schulen als weiteren Schritt darin unterstützen, dass die Hauptherkunftssprachen (z. B. Türkisch, Russisch, Serbisch/ Kroatisch, Polnisch, Arabisch, Neu-Griechisch) in Arbeitsgemeinschaften oder als reguläre, prüfungsrelevante Fremdsprachen in einem Modellversuch an einzelnen Schulen angeboten werden können.“


Begründung:

zu 1)
Erfolgt mündlich.

zu 2)
Erfolgt mündlich.

zu 3)
Zur effektiven Umsetzung der Handlungsansätze aus dem „Handlungsfeld 1: Bildung“ ist es unerlässlich, einen konkreten Überblick über den Anteil der Migranten und Migrantinnen und der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in den hannoverschen Schulen zu erhalten. Die alleinige Darstellung der Abschlüsse der Schülerinnen und Schüler an hannoverschen Schulen im Schuljahr 2005/ 2006 ist nicht ausreichend.


zu 4)
Die PISA-Studien lassen keine Rückschlüsse auf den Stellenwert längerer gemeinsamer Schulzeiten und daraus folgend auf die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen zu.

zu 5)
Ganztagsangebote sind auf alle Schulformen auszuweiten, sonst würden die anderen Schulformen benachteiligt. Bereits jetzt sind die Integrierten Gesamtschulen bei der Unterrichtsversorgung und Betreuung gegenüber den Schulen des gegliederten Schulwesens im Vorteil.

zu 6)
Die Nutzung von stadtteilorientierten Bildungsnetzen wird begrüßt. Allerdings sind diese Bildungsnetze bisher nur einem kleinen Adressatenkreis bekannt. Damit möglichst viele Adressaten vor Ort von der Arbeit der Bildungsnetze partizipieren können, muss deren Bekanntheitsgrad gesteigert werden.

zu 7)
Es ist organisatorisch nicht durchführbar an den hannoverschen Gymnasien alle Hauptherkunftssprachen für die Schüler als Prüfungsfach einzurichten. Mit den heutigen Kernfächern, die Prüfungsfächer sind, sind die Schülerinnen und Schüler bereits voll ausgelastet. Ferner haben die gymnasialen Jahrgänge, die die Abiturprüfungen bereits in der 12. Klasse ablegen, bereits eine erhöhte Zahl verpflichtender wöchentlicher Schulstunden. Zudem gibt es nicht genügend qualifizierte Lehrkräfte, die die Hauptherkunftssprachen bis zum Abitur unterrichten können. Daher ist es sinnvoll, vorab an einzelnen Schulen einen Modellversuch durchzuführen oder die Hauptherkunftssprachen in Arbeitsgemeinschaften anzubieten.

Handlungsfeld 3: Soziales

In der Anlage (Lokaler Integrationsplan) zu Drucksache 0094/2008 wird

unter 3.1 Frauen

1.) auf der Seite 40 unter „Ziele“ der Satz:

„Der Schutz der Frauen vor jeglicher Form von Gewalt wird angestrebt. Das Angebot von Informationen und die Bereitstellung allgemeiner und spezifischer Beratungs- und Schutzangebote wird gesichert und der Bedarfslage angepasst. “

wie folgt abgeändert:
„Der Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt ist Voraussetzung. Das Angebot von Informationen und die Bereitstellung allgemeiner und spezifischer Beratungs- und Schutzangebote wird gesichert und der Bedarfslage angepasst.“


2) auf der Seite 41 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Bei der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen ist eine Kooperation insbesondere mit Selbsthilfeorganisationen von Migrantinnen anzustreben.“

wie folgt abgeändert:

„Bei der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen wird eine Kooperation mit den Selbsthilfeorganisationen von Migrantinnen und freien Trägern angestrebt.“
3.) auf der Seite 41 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Um den Schutz von Frauen/Migranntinnen vor (häuslicher) Gewalt zu verbessern, sollen Migrantinnen mit gezielten Maßnahmen über ihre grundlegenden Rechte im häuslichen Umfeld informiert werden.“

wie folgt abgeändert:

„Um den Schutz von Frauen/Migranntinnen vor (häuslicher) Gewalt zu verbessern, werden Migrantinnen mit gezielten Maßnahmen über ihre grundlegenden Rechte im häuslichen Umfeld informiert. Informationsmaterial wird in Form von Flyern in verschiedenen Sprachen vorgehalten. Das Informationsmaterial wird in Schulen, Bürgerämtern, Kitas und weiteren öffentlichen Einrichtungen ausgelegt, um die Zielgruppe zu erreichen.“
4.) auf der Seite 41 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Eine Kooperation mit Selbsthilfeorganisationen von Migrantinnen ist anzustreben.“

wie folgt abgeändert:

„Eine Kooperation mit den Selbsthilfeorganisationen von Migrantinnen, Migranten und freien Trägern wird durchgeführt“.

5.) auf der Seite 41 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Ziel des Landes ist es, die Beratungs- und ggf. Betreuungsmöglichkeiten für von Zwangsheirat und Zwangsehen Betroffene landesweit angemessen zu schaffen bzw. zu optimieren.“

wie folgt abgeändert:

„Ziel des Landes ist es, für Betroffene von Zwangsheirat und Zwangsehen landesweit Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen bzw. zu optimieren.“

6.) auf der Seite 41 einen neuen „Handlungsansatz“ einzufügen

Die Stadt erweitert am Bedarf ausgerichtet, die bestehenden Frauen – und Migrantinnenprojekte, sowie Anti-Gewalt-Beratungsstellen, Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen.

7.) auf der Seite 41 einen neuen „Handlungsansatz“ einzufügen

Informationsmaterial zum Thema Zwangsehen, sowie zu Beratungsstellen jeglicher Art für Migrantinnen, wird in Form von Flyern in verschiedenen Sprachen vorgehalten. Das Informationsmaterial wird in Schulen, Bürgerämtern, Kitas und weiteren öffentlichen Einrichtungen ausgelegt, um die Zielgruppe zu erreichen.

Begründung: erfolgt mündlich.


unter 3.2 Kinder und Jugendliche
1) auf der Seite 44 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Die beispielhaften Kooperationsmodelle zwischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Schulen in Oberricklingen (…) intensiviert.“

wie folgt abgeändert:

„Kooperationsmodelle zwischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und den Schulen, wie beispielsweise in Oberrricklingen, Hainholz, Sahlkamp und Stöcken werden fortgesetzt, auf andere Stadtteile erweitert und in Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Jugendsozialarbeit intensiviert.“

2) auf der Seite 45 unter „Handlungsansätze“ der Absatz 3
wie folgt ergänzt:

„Die vielfältigen Angebote werden in das Internetportal der Stadt Hannover eingestellt, damit die Programme und Angebote die Jugendlichen über ein zeitgemäßes Medium erreichen.“
3) auf der Seite 45 unter „Handlungsansätze“ der Absatz 7

wie folgt ergänzt:

„Mitarbeiter erhalten Schulungen zur interkulturellen Kompetenz.“

Begründung: erfolgt mündlich.


unter 3.3 Familien

Die Stadt Hannover hat bei der Beschreibung der Ausgangslage die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden (Einelternfamilien) herauszuarbeiten und darzustellen. Bei sämtlichen Zielen und Handlungsansätzen muss die besondere Situation von Alleinerziehenden Berücksichtigung finden.


1) auf der Seite 47 unter „Ziele“ neu aufgenommen

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Migrantinnen und Migranten ist anzustreben.

2) auf der Seite 47 unter „Ziele“ neu aufgenommen

Information über die Angebote für Familien werden transparenter gemacht. Hierbei muss ein niedrigschwelliges Angebot der Stadt erfolgen.

3) auf der Seite 47 unter „Handlungsansätze“ neu aufgenommen

Die Verwaltung wird sogenannte ehrenamtliche Integrationspaten engagieren. In den Stadtteilen werden die ehrenamtlich arbeitenden Integrationspaten, die aus dem gleichen Kulturkreis der jeweiligen Migrantinnen und Migranten vor Ort kommen, eingesetzt, um über das Angebot für Familien zu informieren und aufsuchende Familienarbeit zu betreiben.

4) auf der Seite 48 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Das im Aufbau befindliche Programm zur Bildung nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme wird fortgesetzt und möglichst auf weitere Stadtteile mit entsprechenden Bevölkerungsstrukturen ausgeweitet.“

wie folgt abgeändert:

„Das im Aufbau befindliche Programm zur Bildung nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme wird fortgesetzt und auf alle Stadtteile mit entsprechenden Bevölkerungsstrukturen ausgeweitet.“

5) auf der Seite 48 unter „Handlungsansätze“ neu hinzugefügt

Die Aspekte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden bei allen Maßnahmen in besonderem Maße berücksichtigt.

Begründung: erfolgt mündlich.



unter 3.4 Ältere

1) auf der Seite 49 unter „Ziele“ neu aufgenommen

Gleichzeitig wird in städtischen Pflegeheimen die interkulturelle Altenpflege weiter ausgebaut.

2) auf der Seite 50 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Die kultursensible Pflege soll ausgebaut werden.“

wie folgt abgeändert:

„Die kultursensible Pflege soll umgehend ausgebaut werden.“

3) auf der Seite 51 unter „Handlungsansätze“ neu aufgenommen

Die Stadt wird mit den sozialen Einrichtungen einen Besuchsdienst für Migranten und Migrantinnen in den Krankenhäusern organisieren, da diese oftmals auch ohne nähere Angehörige in der Stadt leben.
Insbesondere das im Aufbau befindliche Programm zur Bildung nachbarschaftlicher Unterstützungssysteme muss auf diesen Personenkreis in allen Stadtteilen ausgeweitet werden.

Begründung: erfolgt mündlich.


unter 3.6 Flüchtlinge

1) auf der Seite 53 unter „Ausgangslage“ der Satz

„Die durch Gesetz auf 70 Prozent des Sozialhilfeniveaus reduzierten Leistungen für Asylbewerber/-innen sollten nicht noch zusätzlich durch die Wertgutscheine-Praxis zu einer Diskriminierung beitragen.“

wie folgt abgeändert:

„Die Wertgutscheine-Praxis wird beibehalten.“

Der letzte Satz wird gestrichen.

2.) auf der Seite 54 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Sie unterstehen wie alle anderen Kinder und Jugendliche der Schulpflicht, hierbei (…).“

wie folgt abgeändert:

„Sie unterstehen wie alle anderen Kinder und Jugendliche der Schulpflicht, sowie den Jugendhilfemaßnahmen.“

Begründung

Zu 1) erfolgt mündlich.

Zu 2.) Die Schulpflicht ist für alle Kinder und Jugendliche verpflichtend, niemand darf bei den Jugendhilfemaßnahmen ausgegrenzt werden.



unter 3.7. Sozialberatung

1) auf der Seite 55 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Eine bessere Vernetzung zwischen dem ersten Kontakt mit der Ausländerstelle und der Migrationsberatung der Wohlfahrtverbände ist seit Juni 2007 durch die Arbeit der möglichst mit mehrsprachigem Personal besetzten, neu eingerichteten Clearingstelle, gewährleistet (…).“

wie folgt abgeändert:

„Eine bessere Vernetzung zwischen dem ersten Kontakt mit der Ausländerstelle und der Migrationsberatung der Wohlfahrtverbände bzw. den Migrantenselbstorganisationen wird durch die Arbeit der Clearingstelle, gewährleistet.“

2) auf der Seite 55 unter „Handlungsansätze“ der Satz

„Diese Kooperation soll gemeinsam mit dem Regionalverbund Hannover ausgewertet und gegebenenfalls weiter optimiert werden.“

wie folgt abgeändert:

„Diese Kooperation wird gemeinsam mit dem Regionalverbund Hannover ausgewertet und bedarfsgerecht weiter optimiert.“

3) auf der Seite 56 unter „Handlungsansätze“ wird der Satz neu aufgenommen

„Die Stadt Hannover wird dafür sorgen, dass bei Ankunft von neu zugewanderten Menschen, wie bspw. Einreisende über den Hauptbahnhof, Busbahnhof oder Flughafen, mehrsprachiges Beratungs- und Informationsmaterial jeweils vor Ort erhältlich ist bzw. die Information zur nächsten Anlauf-/Informationsstelle gegeben ist.“


Begründung:

Zu 1. -2.) Konkrete Handlungsmaßnahmen

Zu 3.) Wer nach Hannover kommt, muss von Anfang an das Gefühl haben, nicht alleine gelassen zu werden und willkommen zu sein.



unter 3.8 Illegale Migration

1.) auf der Seite 58 unter Ausgangslage der Satz:

„(…) von so genannter Schwarzarbeit von Migrant/-innen.“

wie folgt abgeändert:

„(…) von so genannter Schwarzarbeit von Migrantinnen und Migranten.“

2) auf der Seite 60 unter „Handlungsansätze“ neu aufgenommen

Die Kontrollen im Bereich der Sexindustrie und bei der illegalen Beschäftigung bspw. in den Bereichen Baugewerbe, Gastronomie, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Gebäudereinigung werden deutlich verstärkt, um Missbrauch einzudämmen.
Begründung:

Zu 1.) Korrektur

Zu 2.) Stärkere Kontrollen helfen, die illegale Beschäftigung einzudämmen.


unter 3.10 Kriminalität

1.) auf der Seite 64 unter „Handlungsansätze“ der Satz:

„Eine Zusammenarbeit zwischen Stadt, Polizeidirektion (…) wird angestrebt.“

wie folgt abgeändert:

„Eine Zusammenarbeit zwischen Stadt, Polizeidirektion (…) wird angestrebt. Hier sind Polizistinnen und Polizisten mit Migrationshintergrund verstärkt einzubinden.“
Begründung:
Zu 1.) Konkrete Handlungsmaßnahme



NEU: 3.11. Behinderte Menschen

Aufgabe der Stadt ist es, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und Teilhabe am Alltagsleben zu sichern. Behinderte Menschen sollen ein möglichst eigenständiges Leben ohne fremde Hilfe führen können. Die Ausgangslage von Migrantinnen und Migranten bzw. zu Menschen mit Migrationshintergrund und einer Behinderung soll dargestellt werden.

1) nach der Seite 64 unter „Ziele“ neu hinzufügen:

Ausbau eines bezahlbaren, behindertengerechten Wohnens und Lebens von Migrantinnen und Migranten sowie für Menschen mit Migrationshintergrund und deren spezifischen Problemlagen.

2) nach der Seite 64 unter „Handlungsansätze“ neu hinzufügen:

Broschüren über Informations- und Bratungsangebote speziell für Behinderte werden in unterschiedlichen Sprachen erstellt.

Begründung: erfolgt mündlich.

Handlungsfeld 4: Stadtleben


In der Anlage (Lokaler Integrationsplan) zu Drucksache 0094/2008 wird

1.) auf der Seite 66 der Absatz 2 dahingehend ergänzt,
dass die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover aufgefordert wird, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Stadtbezirken darzulegen. Aufzuzeigen ist dabei auch die jeweilige ethnische Herkunft der Migrantinnen und Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund.


2.) auf der Seite 68 der Satz
„Der Erhalt der kommunalen Wohnungsbestände in der unmittelbaren Einflusssphäre der Stadt ist deshalb von herausragender Bedeutung.“

wie folgt abgeändert:

„Der Erhalt der kommunalen Wohnungsbestände in der unmittelbaren Einflusssphäre der Stadt ist deshalb von Bedeutung.“


3.) auf der Seite 68 dahingehend ergänzt, dass Integration nur ohne Zwang entstehen kann.


4.) auf der Seite 68 der vierte Spiegelstrich dahingehend ergänzt, soziale und politische Teil-
habe nicht mit einer verpflichtende Quote verordnet werden soll.


5.) auf der Seite 68 der Satz
„Die Motivation zur Mitwirkung von Eingewanderten hängt entscheidend davon ab, wie sich etablierte Netzwerke öffnen.“

gestrichen.

6.) auf der Seite 68 der Satz

„Für die Wohnzufriedenheit haben die nachbarschaftlichen Beziehungen einen hohen Stellenwert. Die Festigung und Harmonisierung der Beziehungen ist ein wesentliches Ziel für eine gelingende Integration.“

gestrichen.


7.) auf der Seite 68 der Satz

„Dem Stadtbezirksmanagement kann für die Einschätzung der Bedarfe und die Umsetzung von Maßnahmen eine besondere Aufgabe zufallen.“

wie folgt abgeändert:

„Den Stadtbezirksräten können für die Einschätzung der Bedarfe und die Umsetzung von Maßnahmen eine besondere Aufgabe zufallen.“


8.) auf der Seite 69 der erste Absatz

„Die Ausbalancierung der Wohnungsbelegung lässt sich nur auf den Einzelfall bezogen im Dialog zwischen Wohnungssuchenden, bestehenden Hausgemeinschaften, Wohnungsbaugesellschaften und Stadt entwickeln. Eine dezentrale, auf das Wohnquartier bezogene Abstimmung mit den Wohnungsunternehmen ist dafür eine grundlegende Voraussetzung, ebenso wie ein Monitoring des Wohnungsmarktes und der Bewohnerstruktur.“

gestrichen.


9.) auf der Seite 70 im dritten Absatz der zweiten Satz
„(…) von Kleingartenvereinen (…)“
wie folgt abgeändert:

„(…) von Vereinen, Verbänden (…)“.

10.) auf der Seite 70 im dritten Absatz der letzte Satz
„Hierbei wirkt die Stadt mit.“
wie folgt abgeändert:

„Hierbei wirkt die Stadt mit, indem die betreffenden Institutionen Förderungen erfahren.“


11.) auf der Seite 70 im vierten Absatz der Satz
„Über mehrsprachige Ankündigungen in hiesigen Printmedien oder durch Ankündigungen im Regionalteil fremdsprachiger Zeitungen erhöhen sich die Chancen, die Zielgruppen zu erreichen.“
gestrichen.


12.) auf der Seite 72 der Satz
„Interkulturelle Initiativen und Vereinigungen von Migrantinnen und Migranten müssen gefördert und gestärkt werden, um interkulturelle Begegnungen auf Augenhöhe gestalten zu können.“
wie folgt abgeändert:
„Interkulturelles Engagement in Initiativen und Vereinigungen müssen gefördert und gestärkt werden, um interkulturelle Begegnungen auf Augenhöhe gestalten zu können.“


13.) auf der Seite 73 im vierten Absatz der Satz
„Dieses Angebot richtet sich auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Organisationen und Netzwerken in den Stadtteilen.“
wie folgt abgeändert:
„Dieses Angebot richtet sich auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Organisationen und Netzwerken sowie Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden in den Stadtteilen.“


14.) wie folgt dahingehend ergänzt, dass die Verwaltung aufgefordert wird, in Zusammenarbeit mit den diversen stadtteilbezogenen Arbeitsgemeinschaften und Zusammenschlüssen der Vereine und Verbände Konzepte zu entwickeln, um Menschen mit Migrationshintergrund für eine Mitwirkung und für gesellschaftliches Engagement in deren Reihe zu gewinnen.
15.) auf der Seite 77 im vierten Absatz
„Wichtige Voraussetzung dabei ist, dass die Arbeit der Einrichtungen transparent und offen stattfindet.“
wie folgt abgeändert:
„Wichtige Voraussetzung dabei ist, dass die Arbeit der Einrichtungen deutschsprachig, transparent und offen stattfindet.“

Begründung:

Zu 1.)
Die auf Seite 66 genannten Zahlen sind nicht aussagekräftig. Je nach Anteil und nach Herkunft ergeben sich unterschiedliche Ziele und Handlungsmaßnahmen, so dass es für den Bereich Stadtleben von herausragender Bedeutung ist, der beantragten Forderung nachzugehen.


Zu 2.)
Wohnungsbestände müssen lediglich zu einem gewissen Prozentsatz in kommunaler Hand bleiben. Dies ist von Bedeutung, aber nicht von überragender Bedeutung.


Zu 3.)
Integration entwickelt sich am effektivsten ohne Zwang und ohne Maßnahmen von oben.


Zu 4.)
Eine solche Teilhabe kann nur effektiv auf freiwilliger Basis erfolgen. Eine Verpflichtung politischer und sozialer Teilhabe kann sich nur entwickeln, nicht jedoch mit einer Quote versehen werden.


Zu 5.)
Auch etablierte Netzwerke sind offen für alle. Insofern beinhaltet der Verwaltungsentwurf eine Unterstellung.


Zu 6.)
Auf die nachbarschaftlichen Beziehungen hat die Politik kaum einen Einfluss. Die vorgeschlagenen Handlungsansätze sind entsprechend vage.


Zu 7.)
Nicht dem Stadtbezirksmanagement kommen die „besonderen Aufgaben“ für die Einschätzung der Bedarfe und die Umsetzung von Maßnahmen zu, sondern nur den Stadtbezirksräten. Diesen obliegt als gewähltes und damit demokratisch legitimiertes Organ die Entscheidung.


Zu 8.)
Die Frage der Wohnungsbelegung ist eine Frage von Angebot und Nachfrage; hierauf hat die Politik der Landeshauptstadt Hannover – wenn überhaupt – nur geringen Einfluss.


Zu 9.)
Die Einschränkung auf Kleingartenvereine ist nicht sinnvoll. Sämtliche Vereine und Verbände sollten insoweit berücksichtigt werden.


Zu 10.)
Die schlichte Mitwirkung der Stadt reicht insoweit nicht aus. Die genannten Organisationen müssen vielmehr Beratungsmöglichkeiten wahrnehmen oder finanzielle Unterstützung erhalten können.



Zu 11.)
Durch mehrsprachige Veranstaltungsanzeigen wird die Integration nicht gefördert. Der Druck, die Sprache des Heimatlandes zu lernen, wird hierdurch nicht erhöht, obwohl das Erlernen der deutschen Sprache der wichtigste Schritt zur Integration ist.

Es ist zudem mehr als fraglich, ob Migrantinnen und Migranten sich eine deutsche Zeitung kaufen, nur um türkische Veranstaltungshinweise zu lesen.


Zu 12.)
Gerade bereits bestehende Vereine, Verbände und Organisationen unterschiedlichster Ausrichtung, die sich im Rahmen ihrer Arbeit auch interkulturell engagieren, müssen gestärkt werden. Förderung darf sich nicht auf Initiativen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe (z.B. Migrantinnen und Migranten) fokussieren.


Zu 13.)
Vereine sollen speziell genannt werden, damit letztendlich nicht nur städtische Mitarbeiter geschult werden, sondern auch den Ehrenamtlichen eine Hilfestellung zur Integrationsarbeit geboten wird.


Zu 14.)
Die stadtteilbezogenen Vereine und Verbände Hannovers sind ein über viele Jahrzehnte gewachsener Träger von einheimischer Kultur unterschiedlichster Facetten. Die ehrenamtlich arbeitenden Funktionsträger sowie Vorstandsmitglieder sind der anspruchsvollen Aufgabe der Integration von Migrantinnen und Migranten sehr häufig nicht gewachsen. Die vorgenannten Personengruppen müssen insoweit Unterstützung erfahren.


Zu 15.)
Die Deutschsprachigkeit muss Voraussetzung sein, da die Einrichtung in der Praxis sonst nicht (für die mehrheitlich deutschsprachige Bevölkerung) offen sein kann.

Handlungsfeld 5: Demokratie

In der Anlage (Lokaler Integrationsplan) zu Drucksache 0094/2008 wird

1.) Auf der Seite 88 der komplette Absatz 3
gestrichen.

2.) auf der Seite 95, Absatz 3 (Ziele), Unterabsatz 1 nach dem Satz 1
„Die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund sowie ihr Engagement in und für Hannover, werden anerkannt, aufgewertet und verstärkt gefordert. “

folgender Satz eingefügt:
„Diesbezüglich wird jedes Jahr ein Förderpreis verliehen.“

3.) die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover aufgefordert, für einbürgerungswillige Migrantinnen und Migranten eine Informationsbroschüre in „Leichter Sprache“ zu erstellen. Die Broschüre soll in einem Leitfaden die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erläutern.



Begründung:

Zu 1.)
Das kommunale Wahlrecht ist an die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. an die EU-Staatsbürgerschaft gekoppelt.

Zu 2.)
Förderpreisverleihung verleiht dem bürgerlichen Engagement mehr Öffentlichkeit.

Zu 3.)
Erfolgt mündlich.
Handlungsfeld 6: Verwaltung

In der Anlage (Lokaler Integrationsplan) zu Drucksache 0094/2008 wird

unter 6.1. Ausbildung

1.) auf der Seite 100 der Satz
„Die Stadtverwaltung gewinnt mehr junge Menschen mit Migrationshintergrund für die verschiedenen Ausbildungsberufe insbesondere in der Verwaltungsausbildung und damit auch für die spätere Arbeit in der Stadtverwaltung.“
wie folgt abgeändert:
„Die Landeshauptstadt Hannover als Ausbildungsträger gewinnt mehr junge Menschen mit Migrationshintergrund für alle Ausbildungsberufe, die von ihr angeboten werden, und damit auch für die spätere Beschäftigung sowohl in der Stadtverwaltung als auch in den Einrichtungen, an denen die Landeshauptstadt beteiligt ist.“

2.) auf der Seite 100 der Satz
„Die Ausbildungsträger und die Landeshauptstadt Hannover bilden die Nachwuchskräfte so aus, dass sie für die Fragen der interkulturellen Öffnung aufgeschlossen sind und selbst interkulturelle Kompetenz entwickeln.“
wie folgt abgeändert:

„Die Landeshauptstadt Hannover bildet die Nachwuchskräfte so aus, dass sie (…)“

3.) unter „Ziele“ auf der Seite 100 der Satz
Die Landeshauptstadt Hannover setzt sich dafür ein, dass die vorgenannten Ziele auch in denjenigen Einrichtungen, an denen sie beteiligt ist, ebenfalls umgesetzt werden.

eingefügt.

4.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 100 der Satz
„Die guten Erfahrungen der Personalgewinnung bei der Qualifizierung zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt werden bis 2015 auf alle Ausbildungsberufe (beginnend mit dem Einstellungsjahrgang 2008) übertragen, so dass der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund bis 2015 in allen Bereichen auf 20 Prozent gesteigert wird.“

wie folgt ergänzt:
„(…) gesteigert wird, so dass der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund bis 2015 im Verwaltungsbereich auf 30 %, in allen übrigen Bereichen auf 20 % gesteigert wird.“


5.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 101 zwischen dem ersten und zweiten Block
„Bei ausgeschriebenen Ausbildungsplätzen trägt die Landeshauptstadt Hannover für alle Berufsbilder Sorge, dass junge Menschen mit Migrationshintergrund gezielt angesprochen werden.“

eingefügt.

6.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 101 der Satz im ersten Absatz
„Hier wird es eine wichtige Aufgabe sein, die Aufmerksamkeit der Ausbildungsverantwortlichen der betreffenden Fachbereiche und Bereiche für die Fragestellung der interkulturellen Öffnung zu schärfen und sie zu qualifizieren. Dafür tragen die Ausbildungsverantwortlichen im Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste bei. Aber auch andere Funktionsträger können in ihren verschiedensten Foren und Einrichtungen dazu beitragen, junge Menschen mit Migrationshintergrund anzusprechen. Hierzu ist auch die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Job-Centern zu verstärken.“

wie folgt abgeändert:

„Dies verpflichtet die Ausbildungsverantwortlichen der betreffenden Fachbereiche und Bereiche die Aufmerksamkeit der Auszubildenden für die Fragestellung der interkulturellen Öffnung zu schärfen und sie zu qualifizieren. Eine besondere Unterstützung erhalten die betreffenden Fachbereiche und Bereiche durch die Ausbildungsverantwortlichen des Fachbereichs Steuerung, Personal, Zentrale Dienste.“


7.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 101 der Satz im zweiten Absatz eingefügt:
„Ein entsprechendes Konzept ist dem Organisations- und Personalausschuss bis Ende 2008 vorzulegen.“
8.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 101 im dritten Absatz eingefügt:
„Ein entsprechendes Konzept ist dem Organisations- und Personalausschuss bis Ende 2008 vorzulegen.“

9.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 101 im dritten Absatz der Satz
„Hinsichtlich der zweiten Zielsetzung – nämlich, wie können Nachwuchskräfte so ausgebildet werden, dass sie aufgeschlossen für das Thema Einwanderung und Migration sind – gilt es für die Stadtverwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass der Gesamtkomplex „Interkulturelle Kompetenzen“ Eingang in die Ausbildungslehrpläne findet. Entsprechende Ausbildungsmodule sind gemeinsam mit den Ausbildungsträgern, wie z.B. mit dem Niedersächsischen Studieninstitut, zu entwickeln. Als Pilotversuch bietet die Stadtverwaltung 2007 erstmalig den Verwaltungsfachwirtinnen und Verwaltungsfachwirten eine Qualifizierung in dieser Richtung an.“

wie folgt abgeändert:

„(…), dafür Sorge zu tragen, dass „Interkulturelle Kompetenzen“ in die Ausbildungslehrpläne integriert werden. Entsprechende Ausbildungsmodule sind gemeinsam mit den Ausbildungsträgern, wie z.B. mit dem Niedersächsischen Studieninstitut, zu entwickeln. Die Erfahrungen hinsichtlich einer solchen Qualifizierung aus dem 2007 durchgeführten Pilotversuch bei Verwaltungsfachwirtinnen und -fachwirten sind entsprechend zu berücksichtigen.“
unter 6.2 Fort- und Weiterbildung

10.) unter „Ziele“ auf der Seite 102
„Zukünftig wird es darum gehen, bisher angebotene Einzelmaßnahmen zur Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz qualitativ und systematisch in ein Personalentwicklungskonzept zu integrieren. Die Inhalte einer Qualifizierung zur interkulturellen Kompetenz sind systematisch auszubauen und, soweit es die Unterschiedlichkeit der Zielgruppen zulässt, zu vereinheitlichen.“

wie folgt abgeändert:

„Einzelmaßnahmen zur Weiterentwicklung der interkulturellen Kompetenz sind qualitativ und systematisch in ein Personalentwicklungskonzept zu integrieren. Die Inhalte einer Qualifizierung zur interkulturellen Kompetenz sind systematisch auszubauen und, soweit es die Unterschiedlichkeit der Zielgruppen zulässt, zu vereinheitlichen.“


11.) unter „Ziele“ auf der Seite 102
„Bislang sind 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifiziert worden. Bis zum Jahr 2015 werden schwerpunktmäßig in den Bereichen, die einen hohen Anteil an Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund haben, Qualifizierungen durchgeführt, sodass die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Qualifizierungen bis 2015 auf circa 2.000 gesteigert wird.“
wie folgt abgeändert:
„Bis zum Jahr 2015 werden schwerpunktmäßig in den Bereichen, die einen hohen Anteil an Kundinnen und Kunden mit Migrationshintergrund haben, Qualifizierungen durchgeführt, sodass die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Qualifizierungen bis 2015 von bisher 650 auf circa 2.000 gesteigert wird.“

12.) unter „Ziele“ auf der Seite 102 der Satz
„Nur, wenn es gelingt, die Mehrheit der Führungskräfte der oberen und mittleren Ebene davon zu überzeugen, dass die Berücksichtigung von interkulturellen Aspekten für die Zukunft der Verwaltung von herausragender Bedeutung ist, besteht auch Aussicht auf eine erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens.“
gestrichen.

unter 6.3 Personalwirtschaft
13.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 103 der Satz
„Neben einer allgemeinen Erhöhung des Beschäftigtenanteils mit Migrationshintergrund, sollen auch gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund für solche Einsatzgebiete gewonnen werden, in denen dieser Hintergrund eine Ressource für die Aufgabenerfüllung der Verwaltung darstellt.“

gestrichen.
14.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 104 der Satz
„Ein besonderer Bedarf in dieser Hinsicht wird beispielsweise im Fachbereich Jugend und Familie schon lange gesehen und berücksichtigt. Diesen Bedarf in allen Fachbereichen der Verwaltung zu identifizieren und angemessen zu berücksichtigen wird eine wichtige Aufgabe der Personalwirtschaft im Rahmen der interkulturellen Öffnung darstellen.“

wie folgt abgeändert:
„Dieser Bedarf ist in allen Fachbereichen der Verwaltung zu identifizieren, darzustellen und dem Organisations- und Personalausschuss einmal jährlich zu berichten.“

unter 6.4 Interkulturelle Organisationsentwicklungft
15.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 105 der Satz wird neu eingefügt
In allen Stellenbesetzungsdrucksachen ist ausdrücklich aufzuführen, wie sich die Bewerbersituation vor dem Migrationshintergrund dargestellt hat.


16.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 105 der Absatz
„Um über das Gelingen der Integrationsförderung Aufschluss zu erhalten, braucht es eine Messung des Integrationserfolges. Es ist erforderlich, ein Controlling einzurichten, das die Verwaltungsführung als Steuerung dieses Gesamtprozesses durch das Zusammenstellen von Informationen über Leistung, Wirkung und Ressourceneinsatz unterstützt. Auch dieses Erfordernis ist in der derzeitigen Organisations- und Projektstruktur verankert.“

wie folgt abgeändert:
„Für die Messung des Integrationserfolgs ist es erforderlich, ein Controlling einzurichten, das die Verwaltungsführung als Steuerung dieses Gesamtprozesses durch das Zusammenstellen von Informationen über Leistung, Wirkung und Ressourceneinsatz unterstützt. Auch dieses Erfordernis ist in der derzeitigen Organisations- und Projektstruktur verankert.“


17.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 105 der Absatz
„Sobald sich der Lokale Integrationsplan mit den einzelnen Zielen und Maßnahmen in der Umsetzungsphase befindet, werden genauere Anforderungen an weitere notwendige Organisationsentwicklungsprozesse festgelegt.“

gestrichen.

18.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 105 der Absatz
„Im Zuge der Vereinbarung von differenzierten Fachplanungen in den einzelnen Fachbereichen wird anschließend festgelegt, was die Umsetzung interkultureller Belange jeweils vor Ort erfordert (beispielsweise: mehr oder andere Dolmetscherdienste, Mehrsprachigkeit von Broschüren, mehrsprachige Beschäftigte, andere Fachlichkeiten, eine andere Öffentlichkeitsarbeit, Prozessbegleitung und zusätzliche fachliche Unterstützung). Weiterhin sollte die Idee geprüft werden, ob in der Stadtverwaltung (Bürgerbüro) eine Anlaufstelle („Integrationsbriefkasten“) für Beschwerden, Anregungen und Fragen zu Integration zur Verfügung stehen kann.“

wie folgt abgeändert:
„Im Zuge der Vereinbarung von differenzierten Fachplanungen in den einzelnen Fachbereichen ist festzulegen, was die Umsetzung interkultureller Belange jeweils vor Ort erfordert (beispielsweise: mehr oder andere Dolmetscherdienste, Mehrsprachigkeit von Broschüren, mehrsprachige Beschäftigte, andere Fachlichkeiten, eine andere Öffentlichkeitsarbeit, Prozessbegleitung und zusätzliche fachliche Unterstützung). Es soll geprüft werden, ob in der Stadtverwaltung (Bürgerbüro) eine Anlaufstelle („Integrationsbriefkasten“) für Beschwerden, Anregungen und Fragen zu Integration zur Verfügung stehen kann.“
19.) unter „Handlungsansätze“ auf der Seite 105 der Absatz
„Um eine erste gezielte Unterstützung für diesen Umsetzungsprozess zu liefern, erhalten die Fachbereichsleitungen in ihrer Führungs- und Fachverantwortung das Angebot, ihre eigene interkulturelle Kompetenz weiter zu entwickeln. Erfahrungsgemäß wird in den Fachbereichen viel Überzeugungsarbeit notwendig sein, um Missverständnissen, Vorurteilen oder auch Widersprüchen in der Alltagsarbeit, die mit diesem Thema verbunden sind, begegnen zu können. Dieses Angebot soll im zweiten Halbjahr 2007 umgesetzt werden.“

wie folgt abgeändert:
„Um eine erste gezielte Unterstützung für diesen Umsetzungsprozess zu liefern, erhalten die Fachbereichsleitungen in ihrer Führungs- und Fachverantwortung das Angebot, ihre eigene interkulturelle Kompetenz weiter zu entwickeln.“

Begründung:
zu 1.-19.) erfolgt mündlich.





Rainer Lensing
Vorsitzender