Antrag Nr. 0597/2005:
Änderungsantrag der Gruppe ASG/PDS zur Drucks. Nr. 0510/2005, B.-Plan Kriegerstraße; Entscheidungen über Anregungen, Satzungsbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0597/2005 (Originalvorlage)
0510/2005 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Antragsteller(in):

Gruppe ASG/PDS

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe ASG/PDS zur Drucks. Nr. 0510/2005, B.-Plan Kriegerstraße; Entscheidungen über Anregungen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1.die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1663 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen der Region Hannover bezügl. der Bodenbelastungen zu berücksichtigen
2. weitere Sanierungsuntersuchungen durchzuführen

3. bei Feststellung weiterer Belastungen eine entsprechende Sanierung vorzubereiten und durchzuführen.

Begründung

Bei den vorgebrachten Bedenken der Region Hannover handelt es sich um Gesundheits-und Umweltgefahren die von einer typischerweise für alte Tankstellengebiete vorkommende Altlast, mit erhöhten CKW-Werten (Chlorierte Kohlenwasserstoffe) ausgeht. Notwendig sind lt. Nds.Bodenschutzgesetzes weitere Sanierungs-Untersuchungen.

CKW werden zu den besonders gefährlichen Umweltgiften gerechnet. Ihre Gefährlichkeit erklärt sich sowohl aus einer großen chemischen Stabilität, die einem schnellen Abbau zu unproblematischen Stoffen entgegensteht, ihrer guten Fettlöslichkeit, die eine gute Aufnahme und Speicherung in Lebewesen begünstigt wie auch aus ihrer großen Giftigkeit. Ein erheblicher Teil der CKW besitzt darüber hinaus krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtschädigende Eigenschaften.

Sollten weitere Belastungen festgestellt werden, so ist eine Sanierung durchzuführen, eine Überbauung der Altlast würde das Altlasten-Problem nicht beseitigen, sondern die CKW würden weiter in das Grundwasser oder benachbarte Böden gedrückt. Des Weiteren ist es zweifelhaft, ob mit einem reinen “Zupflastern" das Sanierungsgebot der Bodenschutzrechtlichen Regelegung erfüllt wird.

Detlef Schmidt , Gruppenvorsitzender