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Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0202/2026: Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
1. Punkt c des neuen Abschnitts: „Zweiter Teil. Allgemeine Verhaltensregeln § 3 Störendes Verhalten“ entfällt.
2. Vierter Teil. Öffentliche Anlagen § 12 Schutz öffentlicher Anlagen – Punkt 7 wird ergänzt „… (z.B. PKW, Motorroller, e-Scooter, Fahrräder u.a.)“
Begründung
Zu 1. Das Drogenkonsum im öffentlichen Raum unzulässig ist, sollte hinlänglich durch gesetzliche Regelungen geregelt und bekannt sein.
Zu 3. Es ist klar zu stellen, dass es sich nicht nur um motorisierte Fahrzeuge, sondern um alle Fahrzeugarten handelt.
Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender