Drucksache Nr. 0593/2024 E1:
Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Calenberger Neustadt

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Personal-, Organisations- und Digitalisierungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0593/2024 E1
3 (nur online)
 

Einführung von Bewohner*innenparkzonen im Stadtteil Calenberger Neustadt

Antrag,

- dem Änderungsantrag 15-0957/2024 aus dem Stadtbezirksrat Mitte in den Punkten 1 bis 3 zu folgen sowie Punkt 4 teilweise und Punkt 5 nicht zu folgen.

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs.2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird wie in der Ursprungsdrucksache als positiv bewertet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung

Der Stadtbezirksrat hat in seiner Sitzung am 06.05.2024 mehrheitlich folgenden Änderungsantrag (DS 15-0957/2024 s. Anlage 1) beschlossen:

1. Innerhalb einer Straße soll auf einer Seite nicht zwischen Misch- und Trennprinzip


gewechselt werden. Unter anderem sollen daher
· in der Rückertstraße auf der Nordseite alle Parkplätze nach dem Mischprinzinp
eingerichtet werden.
· in der Wielandstraße auf der Südseite alle Parkplätze nach dem Mischprinzip
eingerichtet werden.

Stellungnahme:

Dem Punkt 1 wird straßenabschnittsweise gefolgt. Das Konzept zum Bewohner*innenparken in der Calenberger Neustadt wird folgendermaßen angepasst:

- Auf der Nordseite Rückertstraße werden alle Stellplätze nach dem Mischprinzip eingerichtet,
- auf der Südseite Wielandstraße werden alle Stellplätze nach dem Mischprinzip eingerichtet,
- auf der Westseite Glockseestraße werden alle Stellplätze nach dem Mischprinzip eingerichtet,
- auf der Westseite Rote Reihe werden alle Stellplätze nach dem Trennprinzip eingerichtet,
- auf der Nordseite Neustädter Straße werden alle Stellplätze nach dem Trennprinzip eingerichtet,
- auf der Nordseite Adolfstraße zwischen Mittelstraße und Dachenhausenstraße werden alle Stellplätze nach dem Trennprinzip eingerichtet.

Auf der Ostseite Rote Reihe werden im Konzept neben der Mischprinzipregelung acht Stellplätze mit Parkscheinregelung ohne Bewohner*innenparkvorrechte beibehalten, um ein Parkraumangebot vorzuhalten, das vorzugsweise den Besuchenden der dort ansässigen öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung steht.

Darüber hinaus erfolgte eine Aktualisierung der Planunterlage:
Die aufgrund der Umgestaltung des ehemaligen Parkplatzes mit Entsiegelung der Fläche nicht mehr vorhandenen 32 Stellplätze zwischen Braunstraße und Glockseestraße wurden aus der Darstellung entfernt und in der Stellplatzbilanz entsprechend berücksichtigt.

2. In den Zonen mit Parkscheinregelung wird, wie in den Zonen des Mischprinzips, die Parkscheinpflicht Montag bis Samstag auf 9 Uhr bis 20 Uhr ausgeweitet.

Stellungnahme:



Dem Punkt 2 wird gefolgt. Für die Stellplätze nur mit Parkscheinpflicht und ohne Bewohner*innenparkbevorrechtigung werden die zeitlichen Beschränkungen und die Höchstparkdauer des Mischprinzips übernommen: Mo – Sa 9 – 20 Uhr,
Höchstparkdauer 2,5 h

3. Die Parkplätze am nördlichen Goethekreisel sowie die weiteren 8 Parkplätze an der
Goethestraße werden in die Parkraumbewirtschaftung mit aufgenommen. Außerdem
werden die im Antrag DS Nr. 15-0048/2023 beschlossenen Ladezonen am Goethekreisel
in die Planung aufgenommen. Darüber hinaus sind im gesamten Quartier weitere Ladezonen - wie im Modellquartier Linden/Limmer umgesetzt - auszuweisen.

Stellungnahme:

Die Parkplätze am nördlichen Goethekreisel sowie die weiteren 8 Parkplätze an der Goethestraße werden bereits heute mit Parkschein bewirtschaftet und wurden deshalb
im Konzept mit einer gelben Ziffer nachrichtlich dargestellt (vgl. dazu die Legende der


Darstellung). Diese sind jetzt in der Anlage (grafische Konzeptdarstellung) zur besseren Erkennbarkeit mit einer deutlicheren Farbgebung ausgewiesen.

Die im Antrag DS Nr. 15-0048/2023 beschlossenen Ladezonen am Goethekreisel vor den ortsansässigen Paketshops wurden bereits in angepasster Form (vor Goetheplatz Haus Nr. 4 und Nr. 10) umgesetzt. Darüber hinaus wurden im Verlauf der Goethestraße bereits weitere Ladezonen im Rahmen des Projektes 10/17 eingerichtet.

Für eine Ausweisung weiterer Ladezonen nach dem Konzept der Logistikpunkte (Modellprojekt „Linden-Nord“) werden 5 bis 10 mögliche Standorte im Rahmen des Konzeptes zum Bewohner*innenparken in der Calenberger Neustadt berücksichtigt. Es wird angestrebt diese mit der Umsetzung der Beschilderung für das Bewohner*innenparken umzusetzen. Anbieter*innenoffene, barrierefreie zugängliche Packstationen (z.B. One-Stop-Boxen) (Antrag Nr. 15-0863/2024) können erst nach Prüfung durch die Stabsstelle Smart City im Straßenraum im Bereich von Stellplätzen eingerichtet werden. In der Stellplatzbilanz des Konzeptes für das Bewohner*innenparken wurde dies entsprechend berücksichtigt.

4. Der Beschluss 15-2178/2023 (Verkehrsberuhigung Calenberger Neustadt) wird, wie vom Bezirksrat Mitte beschlossen, berücksichtigt.

Stellungnahme:



Dem Beschluss des Stadtbezirksrats Mitte zur Verkehrsberuhigung in der Calenberger Neustadt in der DS 15-2178/2023 (s. Anlage 2) wurde in den Punkten 1 und 2 gefolgt mit Anmerkungen, den Punkten 3 und 4 konnte zum damaligen Planungsstand nicht gefolgt werden und dem Punkt 5 wurde nicht gefolgt.

1. Für die Straße Rosmarinhof wird eine Teileinziehung eingeleitet. Die Straße wird
künftig dem Fuß- und Radverkehr gewidmet. Auf den aktuell als Stellplätze für Autos
genutzten Flächen soll das bestehende Angebot des Spielplatzes um Spielangebote für etwas älterer Kinder (ab 6 Jahren) erweitert werden. Weitere Bereiche sind zu entsiegeln.
2. Für die Straße Duvehof wird hinter der letzten Garageneinfahrt eine Teileinziehung
eingeleitet. Die Straße wird künftig dem Fuß- und Radverkehr gewidmet. Die freie
Fläche ist als Spielfläche für Kinder bereitzustellen oder alternativ für eine Begrünung auszuweisen. Nach Möglichkeit sind dort weitere Baumpflanzungen vorzunehmen. Stellplätze für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen bleiben erhalten.

Damit dem Punkt 1 und 2 gefolgt werden kann, wird mit dem vorliegenden Änderungsantrag (DS 15-0957/2024) die Bewohner*innenparkzone G ausgeweitet, indem die Stellplätze auf der Nordseite der Calenberger Straße im Abschnitt zwischen Rote Reihe und Bäckerstraße mit einbezogen und im Abschnitt zwischen Rote Reihe und Neustädter Straße nach dem Mischprinzip (gebührenpflichtiges Parken mit Bewohner*innenparkvorrechten) bewirtschaftet werden, anstatt wie ursprünglich geplant mit einer reinen Parkscheinregelung. Durch eine Teileinziehung des Rosmarinhofes (Punkt 1) und des Duvehofes (Punkt 2) werden öffentliche Stellplätze beseitigt, die in der Bilanz der in die Parkraumermittlung der Bewohner*innenparkzone G einbezogenen Stellplätze dann entfallen. Mit dieser Anpassung des Konzeptes zur Einführung von Bewohner*innenparkzonen in der Calenberger Neustadt werden die rechtlichen Vorgaben zur Stellplatzbilanz für die geplante Bewohner*innenparkzone G eingehalten.

Darüber hinaus hat die Verwaltung den Antrag auf Teileinziehung der öffentlichen


Verkehrsflächen im Duvehof und Rosmarinhof eingehender geprüft. Für die Umwidmung der öffentlichen Verkehrsfläche nur für den Fuß- und Radverkehr bzw. auch für eine Entsiegelung der befestigten Fläche sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
– Im Duvehof sind Ausnahmeregelungen für den Kfz-Verkehr erforderlich, zur Erhaltung des barrierefreien Stellplatzes (mit Ausweisnummer) und zur Gewährleistung der Müllentsorgung (der Duvehof wird von den Sammelfahrzeugen der Müllentsorgung rückwärts befahren; um eine Müllentsorgung ohne Einschränkungen zu gewährleisten ist eine Sichtbreite und befahrbare Breite von 3,50 m erforderlich).
– Für die Befahrbarkeit von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen (Hubrettungsfahrzeuge sind mit einer Drehleiter ausgestattet) ist eine befestigte Mindestbreite von 3,50 m und ein 2 m breiter hindernisfreier Geländestreifen erforderlich. Zudem bedarf es für die Aufstellfläche eines Abstandes von der Gebäudekante von mind. 3 m bis max. 12 m. Der Zufahrtsbereich zum Duvehof ist bis zu den Garageneinfahrten als Feuerwehraufstell- und Bewegungsfläche in der jetzigen Breite zu erhalten.
– Im Dialog mit dem Bezirksrat werden nach Vorliegen einer konkreten Planung zu den Spielangeboten die daraus resultierenden behördlichen Aufgaben abgestimmt.

Zudem hat sich die Verwaltung auch vor Ort ein Bild gemacht. Alternativ zu einer vorgesehenen Teileinziehung können die vorhandenen Grünflächen, die noch ein umfangreiches Potenzial für Gestaltungsmöglichkeiten aufweisen, in Bezug auf Schaffung
– von Spielflächen für Kinder bzw. Spielangebote für ältere Kinder (ab 6 Jahre) und
– eines ruhigen Areals mit Sitzbänken als Begegnungs- und Aufenthaltsmöglichkeit abseits des Spielplatztrubels
genutzt werden.

In der Abwägung sollten folgende Gesichtspunkte noch Berücksichtigung finden:
– Das Bewohner*innenkonzept hatte für den Duvehof und den Rosmarinhof die vorhandenen Stellplätze ausschließlich für die Bewohnenden vorgesehen, so dass Fremdparker*innen und Parkplatzsuchende aus diesem Bereich ferngehalten würden. Damit wäre das Kfz-Verkehrsaufkommen in diesem verkehrsberuhigten Bereich sehr gering gewesen und verträglich mit dem Fuß- und Radverkehr auf der Mischverkehrsfläche abwickelbar.
– Durch die Teileinziehung entfallen sowohl im Duvehof als auch im Rosmarinhof jeweils 15 Stellplätze. Da im Duvehof 17 Kfz-Halter registriert sind, übersteigt dort bereits heute die Nachfrage das Angebot.
– Von den Bewohnenden wird bereits heute ein zu geringes Stellplatzangebot und eine Ausweitung zulasten weiterer Grünflächen kritisch angemerkt.
– Die vorhandene öffentliche Mischverkehrsfläche ist nur unwesentlich breiter als für die Müllentsorgung und die Befahrbarkeit für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge notwendig, so dass so gut wie keine Restflächen für andere Nutzungen nach einer Teileinziehung verbleiben.

3. Die Durchfahrt durch die Clemensstraße ist zwischen Rote Reihe und Am Kanonenwall für den Kfz-Verkehr zu sperren (mittels Pollern im Bereich der Wohnüberbauung). Die Clemensstraße wird zur Einbahnstraße (Richtung Rote Reihe). Die Rote Reihe wird bis zur Straße Im Töge ebenfalls zur Einbahnstraße.

Eine Sperrung der Durchfahrt von der Clemensstraße zur Straße „Am Kanonenwall“ unter dem Wohngebäude verändert die Erschließungssituation in diesem Bereich sehr nachteilig und lässt unerwünschte Ausweichverkehre über die Straße Im Töge erwarten. Zur Vermeidung einer verkehrlichen Mehrbelastung in der Straße Im Töge wäre eine Richtungsänderung der Einbahnregelung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Erschließungssituation des Quartiers zu prüfen. Zusätzlich ist aufgrund der örtlichen Situation keine Wendemöglichkeit vor der gesperrten Durchfahrt der Clemensstraße gegeben. Zur Umsetzung, die mit der Einrichtung der Bewohner*innenparkzone erfolgen würde, wurde von der Verwaltung die heutige, bereits eingeschränkte Erschließungssituation geprüft, die v.a. rechts-rein-/rechts-raus- Anbindungen an das angrenzende Hauptverkehrsstraßennetz aufweist, aus der Umwegfahrten zur Zielerreichung resultieren:
In der Calenberger Neustadt konnten bislang keine nennenswerten Durchgangsverkehre festgestellt werden. So ergeben sich aus einer Sperrung der Clemensstraße und zusätzlich durch die Einführung eines Einrichtungsverkehrs im Ostabschnitt der Clemensstraße sowie im Nordabschnitt der Rote Reihe nur Einschränkungen für die Quartierserschließung. Auch bei der Maßnahme zum nachfolgenden Punkt 4 wird die Erschließungssituation im Quartier verändert, so dass es zielführend ist, diese Maßnahmen (Punkt 3 und 4) nicht getrennt zu betrachten, sondern vor einer Umsetzung im Zusammenhang zu prüfen. Zudem wird die beantragte Maßnahme zu Punkt 3 ebenfalls zu einer weiteren Stellplatzreduzierung führen. Auch damit besteht ein Zusammenhang zu Punkt 4 hinsichtlich des Schaffens von ersatzweisen Parkraum. Deshalb kann dem Punkt 3 zum derzeitigen Planungsstand nicht gefolgt werden.

4. Die Durchfahrt der Feuerwehrstraße ist zwischen Clemensstraße und Am
Kanonenwall für den KFZ-Verkehr zu sperren. Der überdimensionierte Straßenraum
ist zurück zu bauen und dem zu entwickelnden Gelände der ehemaligen
Feuerwache einzugliedern. [Durchfahrmöglichkeit für Krankenfahrzeuge ist zu
ermöglichen.]

Eine Sperrung der Durchfahrt der Feuerwehrstraße kann erst geprüft werden, wenn eine konkretisierte Planung zur Entwicklung des Feuerwehrgeländes vorliegt. Da dabei die Erschließungsqualität des Quartiers bzw. dadurch entstehende unerwünschte Ausweichverkehre zu beurteilen sind, kann auch die beantragte Sperrung der Clemensstraße (siehe Punkt 3) nicht davon losgelöst betrachtet werden. Dem Punkt 4 kann zum derzeitigen Planungsstand deshalb nicht gefolgt werden.

Perspektivisch ist die unter Punkt 4 geforderte Sperrung der Feuerwehrstraße zwischen Clemensstraße und Am Kanonenwall für das vorliegende Konzept zum Bewohner*innenparken in Bezug auf die Schaffung von ersatzweisem Parkraum von Bedeutung. Infolge der dort zum Zeitpunkt der Bestands- und Auslastungserhebung des Parkraums in Betrieb befindlichen Rettungs- und Feuerwache waren durch ein beidseitiges Halteverbot dort keine belegbaren Stellplätze vorhanden, so dass auch bei der Konzepterstellung keine berücksichtigt wurden.

Hinsichtlich der relativ starken Reduzierung des Parkraumangebotes (> 100 Stellplätze) in der Calenberger Neustadt durch Maßnahmen in jüngster Vergangenheit (u.a. Umgestaltung

Braun- und Goethestraße, Fahrradstraße Adolfstraße etc.) und weiterer geplanter Maßnahmen in naher Zukunft (u.a. Umgestaltung Humboldtstraße und Goetheplatz) ist bei der Planung zur Entwicklung des Feuerwehrgeländes die Berücksichtigung eines zusätzlichen Stellplatzangebotes im öffentlichen Raum anzustreben. Dieses kann dann konzeptverträglich als eine im Mischprinzip betriebene Bewirtschaftung ausgewiesen werden. Aus diesem Grunde wird der Bereich Feuerwehrstraße beidseitig in die geplante Bewohner*innenparkzone G mit einbezogen.

5. Die Dachenhausenstraße wird zwischen Gustav-Bradtke-Allee und Adolfstraße
gesperrt (Anlieferung für das Projekt Bertha ist ggf. zu ermöglichen). An der
Lavesallee ist eine Durchfahrtmöglichkeit (Linksabbiegemöglichkeit) als Abbiegung
in die Adolfstraße zu schaffen.

Mit einer Sperrung des südlichen Abschnitts der Dachenhausenstraße wird die Erschließungssituation des südlichen Bereichs der Calenberger Neustadt noch weiter eingeschränkt, da diese v.a. durch die rechts-rein/rechts-raus-Anbindungen an der Lavesallee und an der Gustav-Bratke-Allee für den Quell- und Zielverkehr bereits heute zu Umwegfahrten führt. Die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit erfordert zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit aufgrund der Mehrstreifigkeit der Lavesallee neben einem kostenintensiven Umbau, unter Berücksichtigung der heute vorhandenen Wendemöglichkeit auf der Lavesallee, zusätzlich eine Vollsignalisierung des Knotenpunktes sowie eine Koordinierung mit den benachbarten LSA-Anlagen. Damit kann dem Punkt 5 nicht gefolgt werden.

Da durch zukünftige Planungen zur Bebauung dieses Bereiches auch ohne Sperrung des Südabschnittes der Dachenhausenstraße Stellplätze entfallen können, für die das Konzept eine Bewirtschaftung nach dem Mischprinzip vorsieht, werden zur Vorsorge, um den rechtlichen Anforderungen an die Stellplatzbilanz auch dann noch gerecht zu werden, die Stellplätze auf der Südseite der Calenberger Straße zwischen der Archivstraße und der Dachenhausenstraße in die Bewohner*innenparkzone H mit einbezogen.

5. Punkt 2 des Antrags wird folgendermaßen abgeändert: An allen Parkscheinautomaten wird ausschließlich bargeldloses Bezahlen angeboten. Der Aufwand der Unterhaltung der Park­scheinautomaten wird dadurch deutlich gesenkt.

Stellungnahme:


Dem Antrag kann leider nicht gefolgt werden. Auf die zusätzliche Bargeldfunktionalität bei den Parkscheinautomaten kann bei künftigen Parkraumbewirtschaftungen im Stadtgebiet nur bei in etwa der Hälfte der aufzustellenden Automaten verzichtet werden. Eine ausschließliche elektronische Parkraumbewirtschaftung im gesamten Stadtteil mit der Verpflichtung zu bargeldlosem Bezahlen stellt dem allgemeinen Gebrauch (Gemeingebrauch) im öffentlichen Raum in Frage.

In der Begründung zur Änderung des §13 (Verordnung zur Neufassung der StVO (2013)) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die elektronische Parkraumbewirtschaftung mit der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs auch weiterhin Parkscheinautomaten mit der Möglichkeit der Bargeldnutzung und Parkscheiben nicht ersetzen könne, da ansonsten der Gemeingebrauch der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen in einem nicht hinnehmbaren Maße eingeschränkt würde.
66.21 
Hannover / Jun 7, 2024