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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBebauungsplan Nr.503, 1.Änd. - Thaerstraße / nördliche Esperantostraße - nach §13a BauGB
Auslegungsbeschluss
Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 503, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Bebauungsplan Nr. 503, 1. Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von 4 Einfamilienhäusern schaffen.
Der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel hat am 23.10.2014 (Drs. 15-2219/2014) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf die Dauer von zwei Wochen beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 13.11.2014 bis 26.11.2014 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.12
Hannover / 05.03.2015