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Umbesetzung in verschiedenen Gremien
Antrag,
a.) folgende Umbesetzungen festzustellen:
bisher: neu:
1. Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und LiegenschaftsangelegenheitenRatsfrau Maaret Westphely Ratsfrau Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
2. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss Ratsfrau Maaret Westphely Ratsfrau Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
3. Betriebsausschuss Hannover Congress CentrumRatsfrau Maaret Westphely Ratsfrau Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
4. Betriebsausschuss Städtische Häfen (gleichzeitig im Aufsichtsrat Hafen Hannover )Ratsfrau Maaret Westphely Ratsfrau Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
5. KulturausschussRatsfrau Freya Markowis Ratsherr Mark Bindert
Beratendes Mitglied:
Herr Klaus Gürtler Herr Heinrich Sydow
6. Organisations- und PersonalausschussRatsherr Mark Bindert Ratsfrau Selin Arikoglu
7. Beirat bei der Deutschen Messe AGRatsherr Belit Onay Ratsherr Mark Bindert
bisher: neu:
8. Aufsichtsrat der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH)- Ratsfrau Maaret Westphely Ratsfrau Dr. Elisabeth Clausen-Muradian
- Die Stimmführerin der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der GBH anzuweisen, für die gesellschaftliche Umsetzung Sorge zu tragen.
b.) die Änderung im stellvertretenden Vorsitz des Organisations- und Personalausschusses zur Kenntnis zu nehmen:
Ratsherr Mark Bindert Ratsherr Oliver Kluck
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Vorschlagsrecht für die Umbesetzungen und die Änderung im stellvertretenden Vorsitz liegt bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
zu a.)
1. Im Zusammenhang mit dem Mandatsverzicht von Frau Maaret Westphely zum 14. März 2013 hat die Fraktion Bündnis 90 /die Grünen mit Schreiben vom 20.02.2013 die vorgenannten Umbesetzungen mitgeteilt. Mit Schreiben vom 25.2.2013 hat aufgrund des Ausscheidens von Herrn Klaus Gürtler aus dem Kulturausschuss als beratendes Mitglied die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herrn Heinrich Sydow als Nachfolger benannt.
2. Ziffer 7: Die Mitglieder des Beirates sind vom Rat der LHH zu bestellen. Weitere Gremien, insbesondere die der Deutschen Messe AG, sind nicht zu beteiligen.
3. Ziffer 8: Die Stimmführerin der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der GBH wird angewiesen, den Beschluss des Rates entsprechend umzusetzen.
Der Rat stellt die Umbesetzungen durch Beschluss fest.
zu b.)
Gemäß § 71 Abs. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 37 Geschäftsordnung des Rates (GO) werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren zugeteilt. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsfrauen und Ratsherren. Die stellvertretenden Vorsitze werden gemäß § 37 GO entsprechend aus dem Kreis der stimmberechtigten Ausschussmitglieder bestimmt.
Die Fraktionen haben sich zu Beginn der Wahlperiode über die Verteilung der stellvertretenden Ausschussvorsitze interfraktionell verständigt. Auf die Ratsfraktion der SPD entfiel der stellvertretende Vorsitz im Organisations- und Personalausschuss.
Eines ausdrücklichen Feststellungsbeschlusses der Besetzung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Vorsitze im Sinne des § 71 Abs. 5 NKomVG bedarf es nicht. Der Rat sollte jedoch von der Besetzung Kenntnis nehmen.
18.60
Hannover / 11.03.2013