Drucksache Nr. 0592/2005:
"YouBe Jugend und Beruf Region Hannover Online"
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 08.04.2005: Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung: 3 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
  • 25.04.2005: Jugendhilfeausschuss: 11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen
  • 19.05.2005: Verwaltungsausschuss: Einstimmig

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0592/2005
3
 

"YouBe Jugend und Beruf Region Hannover Online"
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Antrag,

zu beschließen, "YouBe Jugend und Beruf Region Hannover Online e. V." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Mainstreaming wird von "YouBe Jugend und Beruf Region Hannover Online e. V." in deren Planung und den pädagogischen Angeboten berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

"YouBe Jugend und Beruf Region Hannover Online e. V." hat beantragt, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt zu werden.

Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.

Voraussetzung als Träger der freien Jugendhilfe ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe beiträgt.

Voraussetzungen hierfür sind, dass der Träger
  1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig ist
  2. aufgrund der fachlichen Voraussetzung erwarten läßt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist und
  3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leistet.

Die Satzung des Vereins trifft Aussagen zur Jugendarbeit. Die Satzung ist in der Anlage beigefügt.

Der Verein fördert durch seine Arbeit die Medienkompetenz von jungen Menschen. Er führt Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich "Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien" durch.

Themen wie Jugend und Arbeitswelt, Beteiligung, Kommunikation, Information und Freizeitgestaltung werden jugendgerecht unter Mitwirkung von Jugendlichen ins Netz gestellt.

Die Aktivitäten finden in Workshops, festen Veranstaltungen (z. B. Großraumentdeckertag) und immer aktuell gepflegter Internetpräsenz statt.

Der Verein wurde 1999 als gemeinnütziger Verein mit dem Namen "YouBe Jugend und Beruf Region Hannover Online " gegründet und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.

Die Gemeinnützigkeit wurde dem Verein durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover bescheinigt.

Die Jugendarbeit des Vereins richtet sich an die Region und das gesamte Stadtgebiet Hannovers. An der Planung und Konzeptionierung der Veranstaltungen sind Jugendliche angemessen beteiligt.

Auf diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Verein unter Berücksichtigung des Grundgesetzes einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leistet.
51.50 
Hannover / 21.03.2005