Drucksache Nr. 0591/2005:
Haushaltskonsolidierungsprogramm V- Angleichung der Betreuungszeiten in den Großen Horten

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0591/2005
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Haushaltskonsolidierungsprogramm V- Angleichung der Betreuungszeiten in den Großen Horten

Antrag,

zu beschließen, dass die Umsetzung der lfd. Nr. 62 des Haushaltskonsolidierungs- programms V (DS 2669/2003) dahingehend konkretisiert wird, dass die Betreuungszeiten in den nachfolgend genannten Hortgruppen den Standards der Verlässlichen Grundschule angepasst werden:
  • Zwei Hortgruppen der Freien Waldorfschule Hannover Maschsee (40 Plätze)
  • Eine Hortgruppe der Elterninitiative Lernlokomotive e.V., Marienstrasse (20 Plätze)
  • Fünf Hortgruppen in städtischen Kindertagesstätten (81 Plätze), konkret in den Kindertagesstätten Schlehenbusch, Gronostrasse, Nordring und Friedrich-Klug-Strasse

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In den Horten wird eine Betreuung der Schulkinder von der Einschulung bis zur vierten Klasse, zum Teil bis längstens zum 14. Lebensjahr angeboten. Das Angebot in den einzelnen Betreuungseinrichtungen richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten auch die Leitungen der Kindertagesstätten auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt.
Die gesetzlichen Vorgaben einer bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer berücksichtigt.
Verlässliche Schulzeiten sowie die anschließende Hortbetreuung sind für viele Eltern wichtige Bausteine zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es handelt sich um unterschiedliche Träger, Finanzierungsformen und Unterabschnitte. Die Einsparsumme beträgt jährlich insgesamt 190.900 €.

Begründung des Antrages

Mit der inzwischen stadtweit eingeführten Verlässlichen Grundschule (VGS) wurden im Umfeld der 57 hannoverschen Grundschulen die Betreuungszeiten von 139 Hortgruppen modifiziert. An jedem Standort wurden dazu bedarfsorientierte Betreuungskonzepte entwickelt, die sich an den vom Rat beschlossenen Standards der neuen Hortmodelle (DS 1853/2001 N1) orientierten. Dabei wurde die im Hortbereich vor Einführung der VGS bestehende Ganztagsbetreuung im Laufe von drei Jahren abgelöst und durch flexible Betreuungszeitmodelle ersetzt. Die VGS bietet eine verlässliche Betreuungszeit bis 12 bzw. 13 Uhr und im Anschluss gibt es Betreuungsangebote zwischen vier und sechs Stunden, die immer eine Versorgung mit Essen beinhalten. Die Ferienbetreuung ist ebenfalls individuell geregelt worden, genauso wie bedarfsgerechte Sonderöffnungszeiten wie Früh- und Spätdienste.

Diese im August 2004 abgeschlossenen Umstrukturierungen zogen Einsparungen von knapp 2,5 Mio € jährlich nach sich. Hiervon wurden laut Ratsbeschluss insgesamt 1,2 Mio € reinvestiert, im letzten Schritt 900.000 € durch ein stadtweites Umsetzungskonzept (DS 1149/2004).

Da der Erlass des Nds. Kultusministeriums zur Einführung der VGS weder die Sonderschulen noch die Privatschulen, zu denen die Waldorfschulen gehören, umfaßt, blieben die im Antragstext benannten Horte zunächst von diesen Umstrukturierungen ausgenommen. In den betroffenen Gruppen werden Kinder zum Teil über das zehnte Lebensjahr und die vierte Grundschulklasse hinaus betreut.

Obwohl die tägliche Schulzeit der oben genannten Schulformen nicht per Erlass geregelt ist, werden auch diese Kinder vormittags durchgehend beschult. Von den betreuenden Horten sind allerdings Stundenausfälle und variable Schulschlusszeiten zu kompensieren. Allein dies führt jedoch nicht zu dem Erfordernis, die für den normalen Betrieb auf die Betreuung von 20 Kindern ausgerichtete Personalstärke auch am Vormittag vorzuhalten.
Die veränderte, flexible Betreuungszeit hat zudem in jedem Fall einen reduzierten Elternbeitrag zur Folge, was den Familien zugute kommt.

Die geplanten Veränderungen sehen vor, dass pro Einrichtung ein Stundenkontingent analog der VGS-Horte vorgehalten wird, welches dann flexibel in Abstimmung mit den Schulen und den Betreuungsbedarfen am Tag eingesetzt wird.

Der Fachbereich Jugend und Familie hat mit den Trägern der Waldorfhorte sowie der Lernlokomotive Verhandlungen über die geplanten Veränderungen aufgenommen. Angestrebt wird eine Harmonisierung der Hort- und Schulzeiten, um die Stundenreduzierung auf die Standards der VGS-Horte haushaltkonsolidierungsrelevant umsetzen zu können.

In den städtischen Brennpunktkindertagesstätten sind insgesamt fünf Hortgruppen betroffen, in denen Kinder bis maximal zum 14. Lebensjahr betreut werden können. Es handelt sich hierbei ebenfalls um Kinder, die Haupt- bzw. Sonderschulen besuchen, und damit nicht unter den Erlass zu den verlässlichen Schulzeiten fallen.
Derzeit werden mit den einzelnen Kindertagesstätten individuelle Konzepte aufgrund der Betreuungsbedarfe vor Ort entwickelt, die insbesondere unter Berücksichtigung der Belegungsstrukturen eine Anwendung der VGS-Hortmodelle ermöglichen. Auf diese Weise wird auch hier die Vorgabe der Haushaltskonsolidierung eingehalten.

Für alle genannten Umstrukturierungen sind sowohl personelle als auch organisatorische Veränderungen erforderlich. Analog der Umsetzung der VGS-Einführung werden den Trägern auf Antrag Übergangszeiträume eingeräumt. Die endgültige finanzielle Umsetzung wird danach in den Jahren 2006 bzw. 2007, also innerhalb des HK-Zeitraumes, abgeschlossen werden.
51.41 
Hannover / 21.03.2005