Drucksache Nr. 0589/2009:
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0589/2009
3
 

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraßen rückwirkend zum 14.07.1967 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen wurde am 14.07 1967 öffentlich bekanntgegeben. Ein entsprechender Beschluss des Rates, der für die Widmung not-
wendig gewesen wäre, kann jedoch nicht nachgewiesen werden. Somit ist aus Gründen
der Rechtssicherheit eine erneute Widmung zum damaligen Zeitpunkt erforderlich.

Eine rückwirkende Widmung ist aufgrund des Urteils des OVG Lüneburg 9 A 146/86
vom 23.03.1988 zulässig.
66.11 .20
Hannover / 11.03.2009