Drucksache Nr. 0589/2005 E1:
Antrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List zur DS-Nr. 0589/2005 Verkauf von Grundstücken des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogrammes V

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0589/2005 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Damen und Herren der Stadtbezirksräte Vahrenwald-List, Bothfeld-Vahrenheide, Döhren-Wülfel und Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0589/2005 E1
1
 

Antrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List zur DS-Nr. 0589/2005 Verkauf von Grundstücken des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogrammes V

Antrag,

die Änderungsempfehlung des Stadtbezirksrates Vahrenwald/List (DS-Nr. 15-1104-2005) zur DS-Nr. 0589/2005 Verkauf von Grundstücken des Fachbereiches Umwelt und Stadtgrün im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogrammes V abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung, wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine Bevorzugung oder Benachteiligung bezüglich des Geschlechts oder des Alters der EinwohnerInnen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten ist.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für den Bau von Lichtsignalanlagen besteht eine Prioritätenliste, die von den beteiligten Ämtern und Institutionen (Untere Verkehrsbehörde, Tiefbauamt, Polizei ) fortgeschrieben wird. Bisher wurde die vorhandene Fußgängermittelinsel vom Arbeitskreis Verkehr als ausreichend sicher eingeschätzt. Die Verwaltung wird vorschlagen, die o.g. Lichtsignalanlage in die Liste aufzunehmen. Ein Zeitpunkt für die Verwirklichung kann aufgrund der beschränkten finanziellen Mittel nicht genannt werden.

Eine Finanzierung aus Verkaufserlösen durch Grundstücksveräußerung ist im kameralistischen Kassenwesen nicht zulässig. Ausgaben können nicht durch Einnahmen anderer Haushaltsstellen gedeckt werden.
67.30 
Hannover / 31.05.2005