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Ergänzungsantrag der Verwaltung zum Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult gemäß § 12 GO des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache Nr. 0587/2010 „BARRIEREFREIES ERDGESCHOSS IM GEBÄUDE STRESEMANNALLEE“
Die Verwaltung empfiehlt,
- dem ersten Absatz des Änderungsantrages des Stadtbezirksrates zuzustimmen;
- dem zweiten Absatz des Änderungsantrages zuzustimmen unter der Maßgabe, dass für den Aufzug zusätzliche Mittel in Höhe von 350.000 € in den Vermögensplan des Fachbereichs Gebäudemanagements für das Jahr 2012 eingestellt werden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von den Maßnahmen zu der Herstellung von Barrierefreiheit sind Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte gleichermaßen betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 350.000,00 € | 2SB.08-01 | Sachausgaben | 23.000,00 € | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 350.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 23.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | -350.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -23.000,00 € | |
Begründung des Antrages
Zu 1) Um die Barrierefreiheit des Gebäudes Stresemannallee 24 im Sinne der Inklusion sicher zu stellen, werden bereits im ersten Bauabschnitt (siehe Drucksache 0587/2010) in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover und des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hannover e. V. die bei der Gebäudesanierung 2004/
2005 erfolgten Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit vervollständigt (wie die Ermöglichung eines gänzlich schwellenlosen Zugangs am Haupteingang, die Anbringung eines Kippspiegels in der Behindertentoilette, der Anbringung von Handläufen sowie Nach-
arbeiten bei den Rampen zum Pausenhof) sowie ein in Bezug auf Funktionalität und Wirtschaftlichkeit optimaler Standort für den später nachzurüstenden Aufzug festgelegt.
Zu 2) Im Zuge des zweiten Bauabschnitts (Mensabau) könnte durch den Einbau eines Aufzuges die Erreichbarkeit barrierefreier Klassenräume ermöglicht werden. Die Ver-
waltung weist jedoch darauf hin, dass die in der Beschlussdrucksache Nr. 0424/2010 geschätzten Kosten von ca. 1,7 Mio. € dadurch nicht auskömmlich sind. Durch den Bau eines Aufzuges ist vermutlich mit Mehrkosten von bis zu 350.000 € zu rechnen. Die Ver-
waltung wird versuchen, dies durch Einsparungen an anderer Stelle im Bauprojekt oder durch Fördermittel zu decken. Dies scheint nach jetzigem Stand aber nicht wahrscheinlich. Um die Finanzierung eines Aufzuges zu sichern, müssen deshalb zusätzliche Mittel in den Vermögensplan des Fachbereichs Gebäudemanagements für das Jahr 2012 eingestellt werden.
19 .1
Hannover / 26.05.2010