Drucksache Nr. 0587/2004:
Förderung von Eigentumserwerb / Hannover-Kinder-Bauland-Bonus

Inhalt der Drucksache:

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0587/2004
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Förderung von Eigentumserwerb / Hannover-Kinder-Bauland-Bonus

Antrag,

zu beschließen:

1. Der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus wird nicht nur beim Ersterwerb von Einfamilienhäusern oder Baugrundstücken für Einfamilienhäuser, sondern auch beim Ersterwerb von selbstgenutzten Eigentumswohnungen auf ehemals städtischen Flächen ausgezahlt. Gefördert werden auch private Baugemeinschaften, sofern in vergleichbarer Form (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Genossenschaft) gemeinschaftlich Wohneigentum gebildet wird.

2. Der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus wird sowohl für unbebaute als auch für bebaute Grundstücke gewährt, auf denen Wohneigentum (Einfamilienhausnutzung oder Geschosswohnungsbau) begründet wird.

3. Die Änderungen treten rückwirkend für alle städtischen Grundstücksverkäufe ab 01.01.2004 in Kraft. Maßgebend ist das Datum der Vertragsbeurkundung.

4. Alle übrigen Regelungen zum Hannover-Kinder-Bauland-Bonus (Drs.-Nr. 2456/97) bleiben unverändert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus richtet sich ausdrücklich nur an Haushalte mit Kindern. Er erleichtert die Möglichkeit des Wohnens in der Stadt, berücksichtigt aber gleichermaßen Männer wie Frauen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen-500.000,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt-500.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo-500.000,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat 1997 die Einführung des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus beschlossen. Das Instrument hat sich bewährt. Seit Einführung konnten bei ca. 1.200 Verkäufen rd. 600 Familien den Hannover-Kinder-Bauland-Bonus in Anspruch nehmen. Die Stadt förderte den Einfamilienhausbau (durch Einnahmeverzicht) insgesamt in Höhe von rd. 7 Mio. €; zugleich wurden in der Summe der geförderten Fällen aber Haushaltseinnahmen von rd. 27 Mio. € für die Stadt mobilisiert.

Der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus ist gut eingeführt und wird von Kunden wie Bauträgern als wesentlicher Bestandteil der Stadtpolitik geschätzt.









In den vergangenen Jahren hat sich die Konkurrenzsituation zum Umland durch umfangreiche Flächenausweisungen wie auch durch Rabattierungsmodelle anderer Städte (Seelze, Langenhagen/Weiherfeld) weiter verschärft. Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass eine Überprüfung und Verbesserung des hannoverschen Modells sinnvoll ist, um den mit der Einführung des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus verbundenen Vorteil nicht zu verlieren. Ziel des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus ist neben der Eigentumsförderung für Familien vor allem auch die Bindung von Familien an die Kernstadt und die Verhinderung von Abwanderung. Diesen Zielen dient es auch, wenn Familien kein Haus, sondern eine Eigentumswohnung erwerben. Gleichzeitig wird damit das - städtebaulich wünschenswerte - urbane Wohnen im Geschosswohnungsbau unterstützt. Zudem soll die Erweiterung der Förderungsmöglichkeiten dazu dienen, auch private Baugemeinschaften stärker einzubeziehen.

Unter Abwägung der auch im Antrag der SPD-Ratsfraktion (Drs.-Nr. 2288/2002) zur Förderung von Eigentumserwerb enthaltenen Überlegungen sowie der angespannten Haushaltslage und ressourcensparenden Umsetzbarkeit im EinFamilienhaus-Büro, schlägt die Verwaltung die im Antrag genannten Modifizierungen der städtischen Eigentumsförderung vor.

Da die Vermarktungsergebnisse nachfrageabhägig sind und jährlich schwanken, können die mit der Erweiterung der Förderung verbundenen Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt pro Jahr nur anhand von Orientierungswerten geschätzt werden. Analog zu den Erfahrungen bei der Veräußerung von Grundstücken zur Einfamilienhausbebauung geht die Verwaltung von einer durchschnittlichen Inanspruchnahme des Hannover-Kinder-Bauland-Bonus (= Mindereinnahme) in Höhe von 20% der erzielten Kauferlöse aus. Der in der Kostentabelle angegebene Betrag von 0,5 Mio. € entspricht deshalb 20% des Mittelwertes der für 2003 und 2004 erzielten bzw. veranschlagten Veräußerungserlöse bei den von der Erweiterung der Förderung betroffenen Objekten. Die Verwaltung erwartet dabei - finanziell nicht messbare - Effekte zur Verbesserung zur Umsetzbarkeit dieser Grundstücke am Markt.



Grundzüge des Verfahrens:

Der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus findet Anwendung beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung, die auf ehemals städtischen Flächen errichtet, sowie auf bebaute Objekte, die von der Stadt veräußert werden. Der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus wird berechnet als Prozentsatz des Bodenpreises (Verkaufspreis ohne Erschließungskosten) des Anteils, der der erworbenen Wohneinheit zugeordnet ist. Die entsprechenden Angaben finden sich bei Eigentumswohnungen in der Teilungserklärung, die bei der Antragstellung - auszugsweise - vorzulegen ist. Bei anderen Wohnformen im Eigentum (Baugemeinschaften) sind die Grundstücksanteile ggf. fiktiv den tatsächlichen Nutzungsanteilen am Gesamteigentum entsprechend zuzuordnen, sofern keine Realteilung des Miteigentums am Grundstück erfolgt.

Wesentliche Kriterien dieses geänderten Verfahrens sind wie bisher:

- die Begünstigung der Erstkäufer städtischer Grundstücke,
- die Anwendung erfolgt auch beim Erwerb über Bauträger,
- die geförderte Wohneinheit ist über 10 Jahre im Eigentum zu halten, andernfalls besteht ein anteiliger und grundbuchlich gesicherter Rückzahlungsanspruch der Stadt,
- Eigennutzung.


Der Hannover-Kinder-Bauland-Bonus wird bei allen Verkäufen aus dem allgemeinen städtischen Grundvermögen gewährt, bei denen privates Wohneigentum gebildet wird. Er bezieht sich somit auch auf Objekte, die durch Zeitablauf oder Aufhebung von Erbbaurechten auf die Stadt übergehen. Die Verwaltung prüft, ob ein Verfahren entwickelt werden kann, nach dem die Grundsätze dieses Beschlusses auch auf Sanierungsobjekte Anwendung finden können.
23.1 3
Hannover / 05.03.2004