Drucksache Nr. 0584/2013:
Entgeltordnung der Musikschule

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0584/2013
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Entgeltordnung der Musikschule

Antrag,

der Erhöhung der Unterrichtsentgelte und der Änderung des Anhangs zur Entgeltordnung der Musikschule gemäß Anlage 1 zum 01.1.2014 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Entgeltordnung erhält Regelungen, die keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bezüglich des Geschlechtes zulassen.

Kostentabelle

Die Vorgaben der Haushaltssicherungskonzepte VII und VIII sehen für die Musikschule einen Konsolidierungsbeitrag von 60.000 € vor. Mit der Erhöhung der Unterrichtsentgelte werden für das Jahr 2014 bedingt durch Schülerfluktuation und vertragliche Bindungen Mehreinnahmen von 36.000 € und ab 2015 dauerhaft Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 48.000 € erzielt. Der verbleibende Beitrag wird durch einen veränderten Personaleinsatz im Unterrichtsbereich erwirtschaftet.

Begründung des Antrages

Die Entgelte der Musikschule sind seit 2005 unverändert. Für die Entgelte wird mit Blick auf die Belastbarkeit der Kundinnen und Kunden eine maßvolle Erhöhung von durchschnittlich ca. 5 %, was im Einzelfall eine monatliche Erhöhung von 1 € bis 4 € bedeutet, vorgeschlagen.
Parallel dazu ist die Einführung eines niedrigeren Grundbetrages (Grundbetrag I) von 6 € / Monat für einige Angebote vorgesehen. Dies bewirkt, dass das Unterrichtsentgelt für diese Angebote stärker ermäßigt werden können.
Aufgrund eines unveränderten Grundbetrages von 11 € (jetzt Grundbetrag II) für die übrigen Angebote wirkt sich die Erhöhung für Familien mit Ermäßigung aus wirtschaftlichen Gründen bzw. mit Geschwisterermäßigung weniger stark bzw. kostenneutral aus.


Die neue Entgeltordnung ist als Anlage 1 beigefügt. Ein Vergleich der neuen Entgelte zum bisherigen Stand ist als Anlage 2 angehängt.

Neben der Erhöhung der Entgelte werden in der Entgeltordnung auch strukturelle Veränderungen und Angebotserweiterungen vorgenommen. Die Veränderungen bzw. Erweiterungen sind im Folgenden dargestellt.


1. Staffelung des bisherigen einheitlichen Grundbetrages in zwei unterschiedliche
Beträge (siehe Ziffer 1.1 und 1.2 der Entgeltordnung)
Die Entgeltstruktur der Musikschule basiert auf dem Prinzip eines Grundbetrages, der von allen Schülerinnen und Schülern zu entrichten ist. Dies ist auch der Sockelbetrag, der bei der Berechnung für die Höhe der Ermäßigung ausschlaggebend ist und der auch für Schülerinnen und Schüler mit 100%igen Ermäßigung zu zahlen ist.

Gemessen an dem Unterrichtsentgelt bestimmter Angebote ist der bisherige Grundbetrag von 11 € / Monat unverhältnismäßig hoch und eine zu hohe Schwelle gerade für Familien mit kleinen Kindern und geringen Einkommen.
Die Musikschule hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt mit niederschwelligen Angeboten engagiert und möchte dies auch weiter tun. Deshalb soll für den Elementarunterricht in Großgruppen sowie in Kooperationen mit Kindertagesstätten und Schulen ein reduzierter Grundbetrag von 6 € / Monat eingeführt werden. Der Endbetrag für die betreffenden Angebote wird nicht reduziert, jedoch verringert sich das Unterrichtsentgelt bei einer Ermäßigung aus wirtschaftlichen Gründen z. B. beim Instrumentalunterricht in Schulkooperationen bis auf 6 € / Monat statt derzeit bis auf 11 € / Monat.

Mit diesem gesenkten Grundbetrag können zudem zukünftig neue Angebote für 6 € / Monat realisiert werden, z. B. Chorangebote oder Kita-Kurse in sozial benachteiligten Stadtteilen.

Weit mehr Kinder können unter diesen Voraussetzungen Zugang zu musikalischer Bildung finden, die sonst dazu keine Möglichkeit hätten - ein weiterer Schritt in Richtung Chancengerechtigkeit.


2. Umstrukturierung und Entgelterhöhung des Elementarunterrichts
(siehe Ziffer 2 der Entgeltordnung)

Die Nachfrage nach Kursen im musikalischen Elementarunterricht hat sich einschneidend verändert. Inzwischen besuchen bereits Eltern mit ihren einjährigen Kindern die Musikschule. Es ist üblich, dass mit dem Besuch eines Musikkurses nicht mehr bis zum Grundschulalter gewartet wird. Hinzu kommen weitere neue Zielgruppen durch Angebote in Kooperation mit Kindertagesstätten und in Grundschulen.

Das Spektrum des Elementarunterrichtes wurde deshalb kundenorientiert erweitert und sowohl inhaltlich als organisatorisch umfassend neu strukturiert und benannt.

Die Kurse „Spielraum Musik“ wenden sich an 1-3-Jährige, mit und ohne Eltern, die der „Werkstatt Musik“ an 4-6-Jährige (bisher „Musikalische Früherziehung“, „Rhythmik“).
Die Zielgruppe der Grundschulkinder ab 6 Jahren wird zukünftig im „Treffpunkt Musik“ aktiv werden (bisher „Musikalische Grundausbildung“), wobei diese Kurse inhaltlich auf die Kurse im Vorschulalter aufbauen, der Neueinstieg jedoch immer möglich ist.



Die Unterrichtszeiten für die neuen Kurse wurden je nach Alter der Kinder auf 45 bzw. 60 Minuten angepasst (bisher 60-75 Unterrichtsminuten). Das Unterrichtsentgelt soll für diese Kurse einheitlich 21 € / Monat betragen (bisher je nach Länge der Unterrichtseinheit 20 € - 23.75 € / Monat).


3. Erweiterungen und Entgelterhöhung des Instrumentalunterrichts
(siehe Ziffer 3 der Entgeltordnung)

Das Angebot der Musikschule wurde in den vergangenen Jahren nachfrageorientiert konzeptionell erweitert, wie zum Beispiel die Einrichtung von „Percussiongruppen“ oder von „Einsteigerkursen“ und „Instrumentenkarussell“ als Einstiegsangebote zum Erlernen eines Instrumentes. Diese werden nun in die Entgeltordnung aufgenommen.
Die bisherigen Formen des Instrumentalunterrichts als Einzelunterricht oder in Gruppen werden beibehalten.


4. Angebotsveränderung und Entgelterhöhung in Kooperationen
(siehe Ziffer 4 der Entgeltordnung)

Auch im Bereich der Kooperationen sind Konzeptveränderungen zu konstatieren. Instrumentales Klassenmusizieren, für das ursprünglich lediglich 2 Stunden Instrumentalunterricht pro Klasse (14 € / Monat) vorgesehen war, hat sich inzwischen ausschließlich mit verdoppelter Stundenanzahl mit einem Unterrichtsentgelt von bisher 28 € / Monat bewährt.

Dieses Modell wird nun in die Entgeltordnung mit einem erhöhten Unterrichtsentgelt von 29.50 € / Monat aufgenommen.

Für Stimmbildung im Rahmen von Chorklassen wurde ein zweistündiges Unterrichtsmodell zu einem Unterrichtsentgelt von 14.50 € / Monat konzipiert.

Für alle Angebote in Kooperationen gilt neu die ermäßigte Grundgebühr I, sodass auch hier Schülerinnen und Schüler mit Ermäßigung keine Gebührenerhöhung, sondern eine individuelle Entlastung erfahren.


5. Ensemble / Ergänzungsfächer
(siehe Ziffer 5 der Entgeltordnung)

Ensembleangebote und Ergänzungsfächer sind insbesondere die Angebote, die den Instrumental- bzw. Vokalunterricht vertiefen und in der Regel zusätzlich besucht werden. Für Schülerinnen und Schüler der Musikschule, die dieses Angebot als zusätzliches Fach nutzen, fällt kein weiteres Unterrichtsentgelt an. Für diejenigen, die kein anderes Fach an der Musikschule belegen, wird für dieses Angebot der jeweilige Grundbetrag erhoben.

Die Staffelung in zwei Grundbeträge macht eine Unterscheidung und gesonderte Darstellung der Ensemble und der Ergänzungsfächern notwendig.
Die Chorangebote Singklasse, Vorchor und Stadtteilchöre werden zukünftig unter dem Grundbetrag I für 6 € / Monat angeboten, was dem Ziel entspricht, jedem Kind bis 10 Jahre ein sehr kostengünstiges Unterrichtsangebot zu machen.



Für die Kinderchöre mit längeren Probenzeiten und integrierter Stimmbildung, die Jugend- und Erwachsenenchöre als auch die übrigen Ergänzungsfächer wird der bisherige Grundbetrag von 11 € / Monat beibehalten.
43.3 
Hannover / 08.03.2013