Drucksache Nr. 0583/2019:
Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Sanierung des Fachunterrichtstraktes

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0583/2019
3
 

Grundschule Wilhelm-Busch-Schule, Sanierung des Fachunterrichtstraktes

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Sanierung des Fachunterrichtstraktes an der Grundschule Wilhelm-Busch durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 510.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit)

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 510.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -510.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -510.000,00 €
Finanzierung
Die Aufwendungen für Instandsetzung in Höhe von 510.000 € werden im Teilergebnishaushalt aus Rückstellung zu Lasten des Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 320.000 € und aus dem laufenden TEH 2019, TH 19, Produkt 11118 zur Verfügung gestellt.

Die Deckung erfolgt im Teilhaushalt 19. Falls dies nicht möglich ist, wird eine Deckung im Rahmen des Jahresabschlusses im Gesamthaushalt sichergestellt.

Begründung des Antrages

Allgemeines
Der denkmalgeschützte Gebäudekomplex der Wilhelm-Busch-Schule aus dem Jahre 1957 weist an der Fassade altersbedingt starke Schäden auf. In dem Fachunterrichtstrakt kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Wassereinbrüchen. Deshalb soll der Trakt saniert werden, um die Nutzbarkeit dauerhaft zu sichern.

Schulentwicklung
Die GS Wilhelm-Busch-Schule wird als Ganztagsschule geführt und beschult zum Schuljahr 2018/19 insgesamt 376 Schüler*innen (inklusive Doppelzählung aufgrund sonderpädagogischem Förderbedarf) in 17 Klassen. Die derzeitige Prognose zur Einwohnerentwicklung im Einzugsbereich der GS Wilhelm-Busch-Schule weist für die kommenden Jahre konstante Schüler*innenzahlen auf, so dass der Schulstandort langfristig für die Grundschulversorgung im Stadtbezirk Ricklingen benötigt wird.

Baubeschreibung
Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Terminplanung
Es ist in Abstimmung mit der Schulleitung vorgesehen, die Maßnahme in den Sommerferien 2019 durchzuführen und unter Rücksichtnahme auf den Schulbetrieb bis spätestens zum Jahresende abzuschließen.
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Hannover / 21.02.2019