Anfrage Nr. 0583/2008:
Anfrage der Gruppe Hannoversche Linke zu Ausnahmeregelungen für BewohnerInnen innerhalb der Umweltzone Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Gruppe Hannoversche Linke zu Ausnahmeregelungen für BewohnerInnen innerhalb der Umweltzone Hannover

Der von der Stadtverwaltung entwickelte und veröffentliche Flyer "Umweltzone Hannover - Antworten auf die häufigsten Fragen" konnte bei weitem nicht alle Unklarheiten beseitigen. In mehreren Stadtbezirken, so auch im Stadtbezirk Linden-Limmer, konnten auf Anfrage u.a. des Bezirksratsherrn Hadasch keine befriedigenden Stellungnahmen hinsichtlich dieses Problems von der Verwaltung gegeben werden.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

1. Werden generell für alle ALG II - Empfänger, deren Fahrzeuge entweder nicht nachgerüstet werden können oder für die die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, Ausnahmebewilligungen erteilt? Wenn ja - von wem?

2. Welche Laufzeit werden diese Ausnahmebewilligungen haben, welche Kosten werden anfallen und wer hat diese zu tragen?

3. Wie und in welcher Form werden die Fahrzeuge der Betroffenen gekennzeichnet werden, damit in Zukunft nicht irrtümlich Bußgeldbescheide gegen deren HalterInnen verhängt werden und ungerechtfertigte Einträge in das Verkehrsregister Flensburg erfolgen und ist der Versand von detailliertem Informationsmaterial sowie den Anträgen für die Ausnahmebewilligungen an die betroffenen FahrzeughalterInnen in nächster Zeit geplant oder bereits veranlasst?


Ludwig List
-Gruppenvorsitzender-