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Zuwendung Schützenfest
Antrag,
dem Verein Hannoversches Schützenfest e.V. in den Jahren 2017 und 2018 eine zusätzliche Zuwendung von jeweils 106.000 € (Höchstbetrag) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
|
0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Produkt 57502 | KST 15501001 |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
106.000,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-106.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-106.000,00 € |
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Begründung des Antrages
In der Bundesrepublik Deutschland besteht derzeit eine gesteigerte abstrakte Gefährdungslage durch islamistisch motivierte Anschläge. Hierbei sind vor allem Großveranstaltungen mit hoher Symbolhaftigkeit ein mögliches Ziel. Vor diesem Hintergrund hat die Polizeidirektion Hannover der Landeshauptstadt Hannover, die als Mitglied des Vereins Hannoversches Schützenfest e.V. das Schützenfest plant, organisiert und durchführt, Empfehlungen ausgesprochen, mit welchen Maßnahmen dieser Situation ausreichend Rechnung getragen werden kann. Grund dafür waren die tragischen Ereignisse auf dem Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche.
Die Empfehlungen umfassen insbesondere die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes, der Taschenkontrollen an den Zugängen zum Festplatz durchgeführt. Diese Maßnahme macht mit ca. 80.000 € Kosten den überwiegen Anteil an den zusätzlichen Kosten aus. Darüber hinaus soll zusätzliche Beleuchtungs- und Beschallungstechnik eingesetzt werden, um eine schnellere Räumung des Platzes zu ermöglichen. Außerdem sollen weiterführende Verkehrsmaßnahmen beim Schützenausmarsch sowie eine gemeinsame Veranstaltungsleitung in Stabsform bei Schützenfest und -ausmarsch zusammen mit den Behörden der Gefahrenabwehr realisiert werden. Ein Betrag von 25.000 € ist vorgesehen, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können.
Insgesamt sind die Kosten für die Sicherheit mit 173.000 € zu veranschlagen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel des Verein Hannoversches Schützenfest e.V. sowie der Kostenbeteiligung der Beschicker des Schützenfestes von 7,5% anteilig an den Standgeldern besteht eine Deckungslücke von 106.000 €, die der Verein Hannoversches Schützenfest e.V. voraussichtlich nicht leisten kann. Die Zuwendung wird im Rahmen des zweiten Veränderungsdienstes für den Haushalt 2017 und 2018 berücksichtigt.
15.5
Hannover / 03.03.2017