Drucksache Nr. 0577/2020:
Erweiterung der Kindertagesstätte "Bambini Village", Lister Str. 17

Inhalt der Drucksache:

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0577/2020
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Erweiterung der Kindertagesstätte "Bambini Village", Lister Str. 17

Antrag,

zu beschließen,
  • der Erweiterung der fünfgruppigen Kindertagesstätte "Bambini Village" in Trägerschaft der "BLC Bambini Learning Center Betreuungs-und Bildungskonzepte gGmbH" um eine Kindergartengruppe (10 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung) in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und

  • ab dem 01.04.2020, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 62.200,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -62.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -62.200,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze werden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages


Der Bevölkerungsanstieg in der Altersgruppe der 3-5-Jährigen bedarf vielerlei Anstrengungen, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbetreuungsplatz zu sichern. Im Gespräch mit dem Träger der o.g. Einrichtung bot dieser an, einen nicht genutzten Raum der Kindertagesstätte für die Betreuung von weiteren 10 Kindergartenkindern zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht der Größe des künftigen Gruppenraums ist eine Ausweitung der Platzanzahl nicht möglich. Das Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- hat den Planungen eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Das vorhandende Außenspielgelände mit adäquaten Spielangeboten für diese Altersgruppe ist gleichfalls in ausreichender Größe vorhanden.

Die Schaffung von 10 weiteren Betreuungsplätzen in der o.g. Einrichtung trägt zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot sowie zur Erfüllung des Rechtsanspruchs bei und erleichtert damit Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
51.42 
Hannover / 27.02.2020