Drucksache Nr. 0576/2004:
Aufhebung der Grundschule In den Sieben Stücken

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0576/2004
3
 

Aufhebung der Grundschule In den Sieben Stücken

Antrag,

zu beschließen:

1. die Grundschule In den Sieben Stücken zum 31.07.2008 auslaufend aufzuheben und zum Schuljahr 2005/2006 nicht mehr in den 1. Jahrgang aufzunehmen,
2. den Schulbezirk der Grundschule In den Sieben Stücken zum 01.08.2005 aufzuheben und
3. die Schulbezirke der Grundschulen Groß-Buchholzer-Kirchweg, Pestalozzischule I und Mühlenweg zum 01.08.2005 entsprechend der Anlage 1 bis 3 zu verändern sowie
4. die Schulbezirkssatzung diesen Veränderungen anzupassen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von der Auflösung der Grundschule In den Sieben Stücken sind Mädchen und Jungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben-145.183,38 €s. Anmerkung
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt-145.183,38 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss145.183,38 € 
zu den Sachausgaben: -143.268,38 € Hhst. 1.2100.535000.1
- 1.915,00 € Hhst. 1.2100.679200.8

Minderausgaben erst ab 01.08.2007 oder 01.08.2008 nach Auszug der Schule.

Die Reduzierung der Grundstücks- und Gebäudekosten durch Aufgabe von Standorten ist einer der Eckpunkte des Konzeptes zur Ausgabenverringerung. Aus diesem Grund liegen Vorschläge, sich von Standorten zu trennen, grundsätzlich im gesamtstädtischen Interesse.
In diesem Fall befindet sich das Gebäude nicht mehr in städtischem Besitz. Bisher wurde für diese Räumlichkeit ein Nutzungsentgelt in Höhe von 143.268,38 EUR (Haushaltstelle:
1.2100.535000.1) jährlich an die Region Hannover gezahlt.
Außerdem entfallen 1.915,00 EUR Anschlusskosten für die IUK-Technik (Haushaltstellen:
1.2100.679200.8 / 1.2100.679100.1 ).

Begründung des Antrages


Mit Drucksache Nr. 1475/97 hatte der Rat der Stadt Hannover den Schulplan 1996 - 2010 für die allgemein bildenden Schulen der Stadt Hannover beschlossen. Darin wurde bereits als allgemeines Ziel festgelegt, dass bei niedrigen bzw. sinkenden Schülerzahlen die Aufgabe von Schulstandorten zu prüfen ist.



Die Grundschule In den Sieben Stücken ist in einem Gebäude der Region Hannover zusammen mit der regionsangehörigen Förderschule Albert- Liebmann- Schule untergebracht. Bei der Region Hannover gibt es einen wachsenden Bedarf an Förderschulplätzen für Sprachbehinderte. Insofern besteht ein berechtigtes Interesse der Region Hannover an einer Beendigung des Mietverhältnisses. Bei der Grundschule In den Sieben Stücken ist seit Jahren trotz einer durchgeführten Erweiterung des Schuleinzugsbereiches eine schwache Zweizügigkeit zu verzeichnen, so dass eine Aufgabe dieses Standortes aus schulplanerischen und finanziellen Gründen sinnvoll erscheint.


Entwicklung der Klassen - und Schülerzahlen laut Schulplan :


Schulen
Ist
1996/97 Kl./Sch.
Prognose
2000/01 Kl./Sch.
Prognose
2005/06 Kl./Sch.
GS In den Sieben Stücken
8/160
7/170
7/150
GS Gr.- Buchholzer-Kirchweg
20/451
18/430
18/430
GS Mühlenweg
15/341
20/460
18/430
GS Pestalozzischule I
12/248
10/320
8/180


Die Entwicklung der Schülerzahlen von 1996 bis 2006 laut Schulplan (s.o.) sowie die Einwohnerstatistik der 0-9 Jährigen auf Basis der statistischen Bereiche der Baublöcke vom 30.06.2003 (s.u.) bestätigen, dass die vorhandenen Raumressourcen in den übrigen Grundschulen in den Stadtbezirken Buchholz- Kleefeld und Misburg- Anderten die Aufgabe des Standortes der Grundschule In den Sieben Stücken ermöglichen.

Die tatsächlichen Klassen -und Schülerzahlen ohne Veränderung der Schulbezirke sowie die Prognosen der kommenden 4 Schuljahre stellen sich wie folgt dar :


Schulen
Ist
2003/04 Kl./Sch.
Prognose
2004/05 Kl./Sch.
Prognose
2005/06 Kl./Sch.
Prognose
2006/07 Kl./Sch.
Prognose
2007/08 Kl./Sch.
Prognose
2008/09 Kl./Sch.
GS In den Sieben Stücken
8/144
8/156
8/154
8/157
8/154
8/157
GS Gr.- Buchholzer-Kirchweg
16/348
15/337
15/340
14/335
14/346
15/356
GS Mühlenweg
16/373
16/364
16/374
16/366
15/347
14/344
GS Pestalozzischule I
10/225
9/211
8/199
8/183
8/190
8/185

Im Schulbezirk der Grundschule In den Sieben Stücken sind laut Einwohnerstatistik vom 30.06.2003 folgende Kinderzahlen vorhanden :


In den Sieben Stücken
1 jährig
2 jährig
3 jährig
4 jährig
5 jährig
6 jährig
7 jährig
8 jährig
9 jährig
Gesamt
50
32
37
38
47
37
31
40
33


Diese Kinder würden sich nach der Auflösung der Grundschule In den Sieben Stücken wie folgt auf die anderen Grundschulen verteilen :


von Schule
zu Schule
1
jährig
2
jährig
3
jährig
4
jährig
5
jährig
6
jährig
7
jährig
8
jährig
9
jährig
I. d. Sieben Stücken
Groß-Buchh.-K.
26
11
16
15
19
12
14
19
18
I. d. Sieben Stücken
Mühlenweg
21
17
19
21
23
20
15
16
13
I. d. Sieben Stücken
Pestalozzi I
1
3
1
1
3
3
2
4
2
Groß-Buchh.-Kirchw.
Mühlenweg
2
1
1
1
2
2
0
1
0
Mühlenweg
Pestalozzi I
5
1
7
8
9
10
4
7
9

Werden diese Kinder in die vorhandenen Schuleinzugsbereiche der betroffenen Grundschulen miteingebunden, ergibt sich folgendes Ergebnis :

Schulen
Ist
2003/04 Kl./Sch.
Prognose
2004/05 Kl./Sch.
Prognose
2005/06 Kl./Sch.
Prognose
2006/07 Kl./Sch.
Prognose
2007/08 Kl./Sch.
Prognose
2008/09 Kl./Sch.
GS Gr.- Buchholzer-Kirchweg
16/348
15/354
15/355
15/350
15/356
16/380
GS Mühlenweg
16/373
16/389
17/396
16/386
15/365
15/367
GS Pestalozzischule I
10/225
9/223
9/208
8/191
8/194
8/191

Die Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume (AU) beträgt :

Schulen
AU
GS Groß - Buchholzer - Kirchweg
20
GS Mühlenweg
17
GS Pestalozzischule I
10

Bei der Gegenüberstellung der zu erwartenden Klassenzahlen mit den vorhandenen AU s ist zu erkennen, dass die Schüler räumlich aufgenommen werden können.
Sollten sich bei der GS Mühlenweg Engpässe durch eine stärkere Besiedlung des Steinbruchsfeldes ergeben, wären an der GS Lüneburger Damm noch Aufnahmekapazitäten frei.

Eine andere Verteilung der Schülerinnen und Schüler und Aufteilung des Schulbezirks der Grundschule In den Sieben Stücken würde zu längeren Schulwegen führen. Eine Überprüfung der Schulbezirksgrenzen aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen bleibt möglich.

Ein Erhalt des Standortes der Grundschule In den Sieben Stücken müsste zu einer Vergrößerung des Schulbezirkes der Grundschule In den Sieben Stücken führen, damit eine stabile 2-Zügigkeit erreicht werden kann. Dies hätte zur Folge, dass die Schulbezirke der übrigen Grundschulen eingeschränkt werden müssten. Die damit einhergehenden freien Räume müssten einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Grundschule In den Sieben Stücken ergeben sich folgende zeitlichen Abläufe:

Zum 01.08.2005 wird die Grundschule In den Sieben Stücken erstmals keine ersten Klassen mehr aufnehmen. Die erwarteten 38 Schüler/innen werden auf die Standorte GS Groß-
Buchholzer-Kirchweg, Pestalozzischule I und Mühlenweg verteilt.
Zum 01.08.2006 nehmen die o.g. Schulen wiederum die 37 Schulanfänger auf, so dass es an der Grundschule In den Sieben Stücken nur noch die Klassen 3 und 4 geben wird.
Zum 01.08.2007 wird es nur noch die letzten zwei Klassen des Jahrgangs 4 geben.

Ob diese Klassen im Gebäude verbleiben werden oder ob es die Möglichkeit gibt, sie z.B. in die GS Groß-Buchholzer-Kirchweg zu verlegen, damit das Gebäude ein Jahr früher zur Verfügung gestellt werden kann, hängt von der dann gegebenen Raumsituation ab.

Die Verwaltung schlägt vor, die im Antrag formulierten Beschlüsse zu fassen.
 42.51
Hannover / 04.03.2004