Anfrage Nr. 0574/2008:
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Lärmkartierung und zum Lärmschutz laut EU Richtlinie

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Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Lärmkartierung und zum Lärmschutz laut EU Richtlinie

In der Landeshauptstadt Hannover wird derzeit auf Grundlage der EU Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm die in allen Ballungsräumen mit mehr als 250.000 Einwohnern eigentlich bis 30. Juni 2007 vorgeschriebene Lärmkartierung durchgeführt. In mehreren deutschen Großstädten hat es in diesem Zusammenhang Diskussionen über die durch zusätzlichen Lärmschutz entstehenden Kosten insbesondere durch Mieterhöhungen gegeben. Die Einschätzung in den verschiedenen Städten ist dabei jedoch sehr unterschiedlich.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Wann wird die vorgeschriebene Lärmkartierung für Hannover vorliegen?

2. Haben Anlieger in Gebieten, in denen der Lärmpegel die zulässigen Höchstwerte am Tag bzw. in der Nacht überschreitet, Anspruch auf Entschädigung für passiven Schallschutz nach dem BImSchG bzw. 16.BImSchV oder 24.BIMSchV?

3. Welche zusätzlichen Kosten ergeben sich daraus für
a. die Landeshauptstadt Hannover,
b. die Hausbesitzer und Vermieter,
c. die Mieter (durch Mieterhöhungen)?




Michael Höntsch
Fraktionsvorsitzender