Drucksache Nr. 0571/2026:
Aktualisierung der Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen aus dem Akquise-Budget der Landeshauptstadt Hannover

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0571/2026
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Aktualisierung der Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen aus dem Akquise-Budget der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Inanspruchnahme von Zuwendungen aus dem Akquise-Budget zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Als Zuwendungsempfänger*innen kommen alle Personen gleichermaßen in Betracht. Eine Differenzierung der Vergabe nach Gender-Aspekten erfolgt nicht, jedoch wird bei der Vergabe der Zuwendungen beachtet, dass die geförderten Veranstaltungen keine Benachteiligungen nach Gender-Kriterien enthalten.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die durchgeführten Veranstaltungen führen zur Erhöhung des Energieverbrauchs und anderer fossiler Ressourcen aufgrund einer höheren touristischen Aktivität innerhalb der Landeshauptstadt Hannover. Die stattfindenden Veranstaltungen werden sich jedoch an den Leitlinien von Nachhaltigkeit und Klimaneutralität orientieren, sodass der erhöhte Ressourcenverbrauch auf ein Minimum reduziert werden soll.




Kostentabelle

Mit Beschluss des Rates zur DS. 3124/2022 wurde festgelegt, dass die Verwaltung in den ersten beiden Jahren (2024 und 2025) 3 Mio. Euro der zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 10 Millionen Euro aus der Beherbergungssteuer für Investitionen in mehr Wachstum verwenden soll. Es sollen insbesondere die Wirtschaftsförderung des Kongress-, Messe-, Veranstaltungs-, Kultur-, Kreativ- und Tourismusstandortes Hannover gefördert werden. Mit Beschluss des Haushaltsantrags H-0389/2025 vom 05.12.2024 wurden die Mittel für die Standortstärkung, die aus der Beherbergungssteuer als Investition in mehr Wachstum fließen, in Höhe von 3 Mio. Euro jährlich verstetigt.

Die Aufteilung der 3 Mio. Euro für das Jahr 2026 erfolgte seitens der Finanzverwaltung in der Form, dass 2,75 Mio. Euro im Teilhaushalt 23 und 0,25 Mio. Euro im Teilhaushalt 42 für kulturelle Zwecke veranschlagt wurden. Mit Beschluss des Haushaltes 2025/2026 (Beschluss-Drucksache 0916/2024) vom 12.12.2024 hat diese Aufteilung bereits Gültigkeit entfaltet. Von den im Teilhaushalt 23 veranschlagten 2,75 Mio. Euro werden 0,25 Mio. Euro für das Akquise-Budget genutzt (vgl. Drucksache 0090/2026).

Begründung des Antrages

Mit Beschluss-Drucksache 2544/2023 sowie dem dazugehörigen Änderungsantrag 2648/2023 wurde beschlossen, einen Teil der Einnahmen aus der Beherbergungssteuer in Höhe von 1,25 Mio. € in 2024 und 0,75 € in 2025 zur Unterhaltung eines Messe-, Kongress- und Veranstaltungsbudgets zur gezielten Einwerbung entsprechender Events zu verwenden.

Zu diesem Zweck hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Drucksache 0525/2024 beschlossen. Deren Inhalt regelt die Vergabe der Zuwendungen aus dem städtischen Akquise-Budget in Form der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Hannover zur Inanspruchnahme von Zuwendungen aus dem Akquise-Budget.

Die Ratsgremien der LHH wurden analog der Ziffer 1.4 des Anhangs zur Hauptsatzung quartalsweise über die erteilten Zuwendungen informiert.

Bewilligte Zuwendungen

Da 500.000 € aus dem Akquise-Budget für die „German Finals“ verwendet wurden, standen in den Jahren 2024 und 2025 Mittel i.H.v. 1,5 Mio. € zur Verfügung. Davon wurden in den zwei Jahren Zuwendungen im Umfang von 1,171.149,70 Euro bewilligt. Eine Übersicht über die geförderten Veranstaltungen ist dieser Drucksache als Anlage 2 beigefügt. Auf die entsprechenden erläuternden Info-DS. sei verwiesen (DS. 1410/2024, 2158/2024, 0108/2025, 1174/2025, 0059/2026). Für das Jahr 2026 steht darüber hinaus ein Haushaltsansatz für das Akquise-Budget in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung.

Ablehnungen

Elf Anträge wurden seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgelehnt. Die Ablehnungsgründe ergaben sich im Wesentlichen daraus, dass
  • mit dem Vorhaben schon begonnen worden war,
  • die zu erwartenden Übernachtungszahlen zu gering prognostiziert wurden und damit maßgebliche Wertschöpfungskriterien nicht erfüllt waren,
  • die Themenfelder Technologie, Innovation, Nachhaltigkeit oder zukunftsfähige Trends nicht bedient wurden.


Überarbeitung der Richtlinie nach zwei Jahren Antragserfahrung

Die Vergabekommission hat die in den vergangenen zwei Jahren gesammelten Erfahrungen ausgewertet und kommt grundsätzlich zu einem sehr positiven Fazit. Durch das Akquise-Budget konnten eine Reihe von Veranstaltungen für Hannover gewonnen werden, der durch das Vergabeverfahren systematisierte Austausch und damit die Vernetzung mit den Veranstaltenden war fruchtbar und die Wertschöpfung für Hannover ist definitiv gegeben. Auch wird zunehmend wahrgenommen, dass sich die Stadt mit dem Akquisebudget „professionalisiert“ hat und sich nochmals mehr als Messe- und Kongressstandort empfiehlt. Gleichwohl sieht die Vergabekommission aber auch Optimierungsbedarf hinsichtlich der konkreten Handhabung des Akquise-Budgets. Es gibt mehrere Motive, die eine Anpassung der Richtlinie notwendig erscheinen lassen:
  • Es wird angestrebt, die Richtlinie dahingehend zu konkretisieren, dass insbesondere große und wirtschaftlich relevante Events in Hannover stattfinden.
  • Die Auswahl der geförderten Events soll sich stärker an den zu erwartenden Wertschöpfungskriterien orientieren, damit Hotellerie, Gastronomie und Dienstleistungen stärker von einer Veranstaltung profitieren.
  • Antragstellende sollen vor dem hohen Aufwand einer erfolglosen Antragstellung geschützt werden, indem der Richtlinie klarer entnehmbar ist, anhand welcher Kriterien eine Förderung erfolgt.
  • Nicht zuletzt ist davon auszugehen, dass in den Folgejahren deutlich geringere Fördersummen zur Verfügung stehen als zum Start des Akquise-Budgets. Im Haushalt 2026 sind lediglich 250.000,- € veranschlagt (zzgl. Restmittel aus Vorjahren). Daher ist eine Anpassung der Fördersätze notwendig.

Maßnahmen zur Zielerreichung

Um bei reduziertem Budget eine Förderung mehrerer Veranstaltungen garantieren zu können und handlungsfähig zu bleiben, wird die maximale Fördersumme je Veranstaltung von 250.000 € auf 150.000 € reduziert (siehe Förderrichtlinie, Ziffer 4).

Um insbesondere die wirtschaftlich relevanten und großen Veranstaltungen mit einem hohen Finanzvolumen zu akquirieren, wird die maximale Förderquote von derzeit 80 bzw. 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben auf nunmehr 30 % gesenkt. Durch diese Maßnahme sollen weniger die kleinen Formate mit begrenzten Mitteln begünstigt werden, sondern die Landeshauptstadt Hannover soll für große, überregional bedeutsame Veranstaltungen noch attraktiver werden. Hinzu kommt, dass hohe Fördersätze in der Praxis oft Eigen- oder Sponsorengelder ersetzen, anstatt zusätzliche Akquiseanreize zu schaffen. Damit könnte das Programm an Wirkung verlieren, zumindest in Hinblick auf das eigentliche Ziel: die gezielte Anwerbung und Verstetigung wirtschaftlich relevanter Veranstaltungen in Hannover (Ziffer 4) der Richtlinie „Art und Umfang, Höhe der Zuwendung“).

Veranstaltungen mit geringen oder keinen Übernachtungen sollen grundsätzlich nicht mehr gefördert werden. Bei der Bewertung eines Vorhabens sollen die Wertschöpfungskriterien verstärkt berücksichtigt werden. Daher werden die messbaren Wertschöpfungseffekte besonders betont (Ziffer 2) der Richtlinie „Gegenstand der Förderung“ und Ziffer 3) „Zuwendungsvoraussetzungen“, sechster Aufzählungspunkt).



Um diese Wertschöpfungskriterien zu unterstützen und eine Klarheit für Antragstellende über etwaige Erfolgsaussichten eines Antrags zu verbessern, wird zukünftig festgelegt, dass die Veranstaltungsdauer mindestens zwei Tage betragen muss (Anlage 1 zur Förderrichtlinie „Konkretisierung der Zuwendungsvoraussetzungen, insbesondere der Wertschöpfungspotentiale“ Ziffer 1) b.).

Weitere redaktionelle Anpassungen

Nach einer positiven Rückmeldung aus dem städtischen Justiziariat wurde der potenzielle Kreis der Antragstellenden von Deutschland auf die Europäische Union ausgeweitet. Dadurch entstehen neue Möglichkeiten, auch internationale Großveranstaltungen nach Hannover zu holen (Ziffer 3) der Richtlinie, vorletzter Aufzählungspunkt). Hintergrund dieser Ausweitung sind bereits eingegangene Anfragen aus dem europäischen Ausland, wie den Niederlanden. Bislang konnten sich im Zuwendungsportal der Landeshauptstadt Hannover jedoch lediglich deutsche Firmen registrieren und einen Antrag auf eine Förderung stellen. Da diese Praxis im Widerspruch zu den internationalen Akquise-Bemühungen der Deutschen Messe AG und der HMTG steht, Hannover auch international als Veranstaltungsort zu etablieren, soll der Kreis der potenziellen Antragsberechtigten erweitert werden.

In der Anlage 1 zur Förderrichtlinie „Konkretisierung der Zuwendungsvoraussetzungen, insbesondere der Wertschöpfungspotentiale“ wurden Kriterien gestrichen, von denen sich gezeigt hat, dass sie in der Praxis für die Beurteilung eines Antrags nur schwer herangezogen werden können. Unter Ziffer 3) wurden ersatzlos entfernt:
  • „Steigerung der Lebensqualität in der LHH“
  • „Schaffung sozialer Stabilität, Integration und Chancengleichheit werden beachtet“.
Neu wurde hier der letzte Punkt aufgenommen, „Zusammenspiel lokaler Akteur*innen und Dienstleister*innen ist erkennbar“. Hierdurch soll erreicht werden, dass in Hannover vor Ort noch mehr Unternehmen von einer Veranstaltung profitieren können.

Weiterer Umgang mit dem Akquise-Budget der Landeshauptstadt Hannover

Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen empfiehlt die Verwaltung ausdrücklich, das Akquise-Budget dauerhaft fortzuführen, um die vorhandene Messe-, Kongress- und Veranstaltungsinfrastruktur nachhaltig auszulasten und die gewünschte Wertschöpfung zu erreichen. In den ersten beiden Jahren wurden Zuwendungen im Umfang von insgesamt 1.171.149,70 Euro bewilligt. Und es ist festzustellen, dass mit zunehmendem Bekanntheitsgrad die Nachfrage eher steigt.





Große Veranstaltungen generieren eine erhebliche direkte Wertschöpfung durch Übernachtungen, Gastronomie, Einzelhandel, Mobilität sowie Aufträge für lokale Dienstleister*innen und führen zu messbaren Steuer- und Abgabeneffekten für die Kommune. Die eingesetzten Mittel wirken dabei als Anschubfinanzierung, deren wirtschaftliche Rückflüsse das Fördervolumen in der Regel deutlich übersteigen. Nicht zuletzt trägt ein Akquise-Budget zur Stabilisierung der Auslastung von Messe, Hotellerie und Veranstaltungswirtschaft bei und stärkt damit nachhaltig Beschäftigung und regionale Wertschöpfung in der Landeshauptstadt Hannover und trägt dazu bei, im nationalen und internationalen Standortwettbewerb Wirksamkeit entfalten zu können.

Fazit: Wie unter der Kostentabelle beschrieben, sind aktuell gemäß Haushaltsplan 250.000 Euro für die Bewirtschaftung des Akquise-Budgets vorgesehen. Ein erfolgreiches Akquise-Budget braucht eine ausreichende finanzielle Ausstattung und dies mit einer klaren längerfristigen Perspektive. Für die bisherige Mittelverteilung aus der Beherbergungssteuer ist eine Fortschreibung auch in den Folgejahren vorgesehen. Damit stehen zunächst 250.000 Euro/a zur Verfügung.
Dez. V 
Hannover / Mar 6, 2026