Drucksache Nr. 0570/2017:
Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr

Inhalt der Drucksache:

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1 .In den Organisations- und Personalausschuss
2. In den Verwaltungsausschuss
3. In die Ratsversammlung
 
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0570/2017
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Ernennung von Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr

Antrag,


zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren

Michael Wilke, Freiwillige Feuerwehr Wülferode,

zum Stadtbrandmeister

zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Begründung des Antrages


Nach § 20 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und § 2 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover sind die Stadtbrand-
meisterinnen/Stadtbrandmeister und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Vorschlag zur Ernennung der Stadtbrandmeisterinnen/Stadtbrandmeister und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Stadtfeuerwehrkommandositzung anwesenden aktiven Ortsbrandmeisterinnen/Orts-
brandmeister und stellvertretenden Ortsbrandmeisterinnen/stellvertretenden Orts-
brandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Hannover abgegeben. Über die Ernennung beschließt der Rat nach Anhörung des Leiters der Berufsfeuerwehr. Dieser hat bereits zugestimmt.

Wir bitten, wie beantragt zu beschließen.

18.21
Hannover / 01.03.2017







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Hannover / 01.03.2017