Antrag Nr. 0569/2022:
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zur Besetzung der beratenden Mitglieder im Internationalen Ausschuss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0569/2022 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zur Besetzung der beratenden Mitglieder im Internationalen Ausschuss

Antrag

In der Wahlperiode 2021-2026 von dem in den Drucksachen 1519/2009 und 2166/2011 festgelegten Verfahren abzuweichen und

1. auf eine öffentliche Ausschreibung zu Bewerbungen auf die Plätze der beratenden Mitglieder im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) und
2. auf die Einsetzung einer Findungskommission zur Sichtung und Bewertung dieser Bewerbungen zu verzichten.

Die Benennung der beratenden Mitglieder im Internationalen Ausschuss erfolgt in dieser Wahlperiode direkt durch die Fraktionen die nach § 71 Abs. 2 NKomVG berechtigt sind, ein stimmberechtigtes Mitglied in den Ausschuss zu entsenden. Nach Beschlussfassung dieser Drucksache durch den Rat sollten innerhalb von drei Monaten die Besetzungswünsche bei der Geschäftsstelle des Internationalen Ausschuss angemeldet werden. Bei der Besetzung der beratenden Mitglieder im Internationalen Ausschuss ist darauf zu achten, dass Organisationen aus dem MiSO-Netzwerk der Stadtgesellschaft vertreten sind.

Begründung


Da sich die Amtszeit der beratenden Mitglieder nach der Amtszeit des Rates richtet, entsteht nach jeder Kommunalwahl eine längere Phase, in der der Internationale Ausschuss ohne beratende Mitglieder tagen muss.

Dies geschieht insbesondere auch, weil die oben unter 1) und 2) genannten Verfahrensschritte in der Vergangenheit recht viel Zeit in Anspruch genommen haben. Im Extremfall kann dies bis zu einem Jahr dauern. Mit dem oben genannten Beschluss wird eine zügige Neubesetzung der Plätze der beratenden Mitglieder möglich.