Drucksache Nr. 0569/2017:
Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen

Inhalt der Drucksache:

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0569/2017
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Annahme einer Spende der Sparkasse Hannover für Umweltschutzmaßnahmen

Antrag,

die zweckgebundene Spende der Sparkasse Hannover in Höhe von 25.000 € anzunehmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe Drs. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Von dem Spendenbetrag wurden 17.000 Euro unter Produkt 55104 Sachkonto 3146000 (Zuschüsse von sonst. Öffentl. Sonderrechten für laufende Zwecke) und 8.000 Euro unter Produkt 55501 Sachkonto 3146000 als Ertrag gebucht. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Begründung des Antrages

Die Stadtkasse Hannover hat 2016 eine neue Geldanlage herausgebracht: den Sparkassenbrief N+, mit dem Geldanlage und Nachhaltigkeit zusammengebracht und Umweltschutzprojekte in der Region Hannover unterstützt werden.

Die Landeshauptstadt Hannover hatte sich mit drei Projekten um eine Förderung beworben:


- Photovoltaikanlage auf der IGS Mühlenberg (jetzt Eleonore-Goldschmidt-Schule),

- Förderprogramm zur Entsiegelung und Gebäudebegrünung in der Landeshauptstadt Hannover und

- Bekämpfung invasiver Pflanzen in den Stadtwäldern.


Insgesamt wurden der LHH im Dezember 2016 von der Sparkasse Hannover 40.000 Euro zur Verfügung gestellt: 15.000 Euro als Sponsoringmittel für die PV-Anlage auf der Eleonore-Goldschmidt-Schule (hierzu wurde ein Sponsoringvertrag zwischen dem Gebäudewirtschaftsbetrieb und der SKH abgeschlossen) und 25.000 Euro als zweckgebundene Spende für die beiden anderen Projekte. Verwaltungsintern wurden diese 25.000 Euro so aufgeteilt, dass 17.000 Euro für das Förderprogramm zur Entsiegelung und Gebäudebegrünung verwendet werden und 8.000 Euro für die Bekämpfung invasiver Pflanzen.

Die Sparkasse Hannover hat um die zeitnahe Übermittlung einer Spendenbescheinigung gebeten, daher wurde diese Beschlussdrucksache erforderlich. Die sonst übliche Sammelannahmedrucksache konnte nicht abgewartet werden.

67.1 
Hannover / 01.03.2017